Grundsteuer und Gewerbesteuer bestimmen die Gemeinden in Deutschland selbst – über vier Hebesätze. Die Grundsteuer gliedert sich in A (Land- und Forstwirtschaft), B (Grundstücke) und die optionale C (baureife unbebaute Grundstücke), dazu kommt die Gewerbesteuer. Für 10.789 Gemeinden lassen sich diese Werte inzwischen zentral nachschlagen (Stand: Oktober 2026).
Überblick
- Grundsteuer A: für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
- Grundsteuer B: für bebaute und unbebaute Grundstücke.
- Grundsteuer C: optionaler Hebesatz für baureife unbebaute Grundstücke (Kann-Regelung).
- Gewerbesteuer: Mindesthebesatz 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG).
- Werte für 10.789 Gemeinden zentral nachschlagbar (Berichtsjahr 2024).
Was unterscheidet Grundsteuer und Gewerbesteuer?
Beide sind Realsteuern und fließen der Gemeinde zu. Die Grundsteuer knüpft an den Besitz von Grund und Boden an, die Gewerbesteuer an den Ertrag eines Gewerbebetriebs. In beiden Fällen setzt das Finanzamt einen Messbetrag fest, auf den die Gemeinde ihren Hebesatz anwendet. Wie hoch dieser ausfällt, entscheidet jede Gemeinde in ihrer Satzung – bei der Grundsteuer nach § 25 GrStG, bei der Gewerbesteuer nach § 16 GewStG.
Wofür stehen Grundsteuer A, B und C?
Die drei Grundsteuer-Hebesätze trennen verschiedene Steuergegenstände:
- Grundsteuer A – land- und forstwirtschaftliche Betriebe (agrarisch).
- Grundsteuer B – bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens (baulich).
- Grundsteuer C – ein gesonderter, höherer Hebesatz, den eine Gemeinde seit der Grundsteuerreform für baureife unbebaute Grundstücke festsetzen kann. Sie ist eine Kann-Regelung und wird nur bei entsprechender Satzung erhoben.
Wichtig: Zum 1. Januar 2025 hat sich die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer geändert. Hebesätze vor und ab 2025 beruhen auf verschiedenen Systemen und lassen sich nicht direkt vergleichen.
Wie hoch ist der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer?
Der Hebesatz der Gewerbesteuer darf 200 % nicht unterschreiten; das schreibt § 16 Abs. 4 GewStG vor. Nach oben gibt es keine gesetzliche Grenze. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag und dem Freibetrag von 24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG) ergibt die Messzahl von 3,5 Prozent einen Messbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % beträgt die Gewerbesteuer dann 11.698,75 Euro. Verbindlich ist allein der Steuerbescheid.
Wo kann man die Hebesätze je Gemeinde nachschlagen?
Einen zentralen Überblick bietet das Verzeichnis hebesatzatlas.de, das für 10.789 Gemeinden die vier Hebesätze mit Berichtsjahr und Fundstelle ausweist. Zwei Beispiele aus Bayern (Berichtsjahr 2024): Bernau a.Chiemsee (Landkreis Rosenheim) weist bei Gewerbesteuer sowie Grundsteuer A und B jeweils 350 % aus; Pförring (Landkreis Eichstätt) kommt bei der Gewerbesteuer ebenfalls auf 350 %, bei Grundsteuer A und B auf je 320 %. Eine Grundsteuer C wird in beiden Fällen nicht erhoben.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Grundsteuer C |
|---|---|---|---|---|
| Bernau a.Chiemsee | 350 % | 350 % | 350 % | nicht erhoben |
| Pförring | 350 % | 320 % | 320 % | nicht erhoben |
Die Spannbreite ist groß: Bei der Grundsteuer B trennen die beiden Beispielgemeinden 30 Prozentpunkte (beide Berichtsjahr 2024). Wer Standort- oder Kaufentscheidungen trifft, sollte den konkreten Hebesatz der jeweiligen Gemeinde prüfen, statt mit Durchschnitten zu rechnen. Maßgeblich ist immer die kommunale Satzung.
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Warum lohnt der Blick auf den Hebesatz?
Der Hebesatz entscheidet mit, wie teuer Grundbesitz und Gewerbe am jeweiligen Ort sind. Zwischen Gemeinden gibt es deutliche Unterschiede, die sich über Jahre summieren. Wer ein Grundstück kauft, ein Gewerbe anmeldet oder einen Standort wählt, findet im kommunalen Hebesatz eine konkrete Größe statt eines vagen Durchschnitts. Grundsteuer und Gewerbesteuer sollten dabei getrennt betrachtet werden, weil sie unterschiedliche Grundlagen haben und in jeder Gemeinde eigene Sätze tragen.
Häufige Fragen zu Grundsteuer und Gewerbesteuer
Wer legt die Höhe fest?
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?
Muss jede Gemeinde eine Grundsteuer C erheben?
Wie niedrig darf die Gewerbesteuer sein?
Fazit
Grundsteuer und Gewerbesteuer sind Gemeindesache: vier Hebesätze, festgelegt vor Ort. Wer die Werte seiner Gemeinde kennen will, schlägt sie am besten direkt nach – der Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
– Redaktion mindelmedia-news.de
ℹ️ Hinweis: Alle Hebesätze beziehen sich auf das Berichtsjahr 2024; maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde. Rechtsgrundlagen: § 25 GrStG, § 16 GewStG. Daten: hebesatzatlas.de (Stand: Oktober 2026). Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

