Minijob 2026 – ab dem 1. Januar steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro und damit auch die Verdienstgrenze auf 603 Euro monatlich. Rund 7,5 Millionen Minijobber in Deutschland profitieren von den Änderungen. Hier erfährst du alles über die neuen Regelungen, Abgaben und wichtige Fristen.
Das Wichtigste zum Minijob 2026 auf einen Blick
| Kategorie | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Mindestlohn pro Stunde | 12,82 € | 13,90 € |
| Monatliche Verdienstgrenze | 556 € | 603 € |
| Jährliche Verdienstgrenze | 6.672 € | 7.236 € |
| Midijob-Untergrenze | 556,01 € | 603,01 € |
| Midijob-Obergrenze | 2.000 € | 2.000 € |
| Ehrenamtspauschale | 840 € | 960 € |
| Übungsleiterfreibetrag | 3.000 € | 3.300 € |
Warum steigt die Minijob-Grenze 2026?
Die Verdienstgrenze im Minijob ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, erhöht sich automatisch auch die Minijob-Grenze. Die Berechnung erfolgt nach einer festen Formel: Mindestlohn mal 10 Stunden mal 13 Wochen geteilt durch 3 Monate.
Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich so die neue Grenze von 603 Euro monatlich. Dadurch können Minijobber weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Ab 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro – dann erhöht sich die Grenze auf 633 Euro.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?
Die maximale Arbeitszeit hängt vom Stundenlohn ab. Bei Bezahlung nach Mindestlohn sind etwa 43 Stunden pro Monat möglich. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, kann entsprechend weniger Stunden arbeiten.
| Stundenlohn | Max. Stunden/Monat | Max. Stunden/Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | ca. 43 Stunden | ca. 10 Stunden |
| 15,00 € | ca. 40 Stunden | ca. 9 Stunden |
| 18,00 € | ca. 33 Stunden | ca. 8 Stunden |
| 20,00 € | ca. 30 Stunden | ca. 7 Stunden |
Darf die Minijob-Grenze überschritten werden?
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist eine Überschreitung der 603-Euro-Grenze erlaubt. Bei regelmäßigem Verdienst darf die Grenze maximal zweimal pro Kalenderjahr überschritten werden – allerdings nur bis zum Doppelten der monatlichen Grenze, also bis zu 1.206 Euro.
Diese Ausnahme gilt für unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheitsvertretung, unerwartetes Arbeitsaufkommen oder einmalige Sonderzahlungen. Bei schwankendem Verdienst sind mehr Überschreitungen möglich, jedoch muss die Jahresgrenze von 7.236 Euro strikt eingehalten werden.
Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob 2026?
Für gewerbliche Arbeitgeber fallen beim Minijob 2026 Abgaben von etwa 30 bis 31 Prozent des Verdienstes an. Diese setzen sich aus verschiedenen Pauschalbeiträgen zusammen.
| Abgabe | Beitragssatz 2026 |
|---|---|
| Rentenversicherung | 15,0 % |
| Krankenversicherung | 13,0 % |
| Pauschsteuer | 2,0 % |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % (vorher 1,1 %) |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,24 % |
| Insolvenzumlage | 0,15 % |
| Gesamt (ohne Unfallversicherung) | ca. 31,19 % |
Die Umlage U1 sinkt zum 1. Januar 2026 von 1,1 auf 0,8 Prozent – vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Das entlastet Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten. Die Unfallversicherung wird separat nach Branche berechnet und kommt noch hinzu.
Was gilt für Minijobs im Privathaushalt?
Private Arbeitgeber zahlen deutlich geringere Abgaben als gewerbliche. Die Krankenversicherung beträgt nur 5 statt 13 Prozent. Außerdem können Privathaushalte 20 Prozent der Kosten für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen – maximal 510 Euro pro Jahr.
Das Haushaltscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale macht die Anmeldung besonders einfach. Mit einem Formular werden alle Meldungen und Beitragszahlungen erledigt.
Rentenversicherung im Minijob 2026: Das ist neu
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Auf Antrag beim Arbeitgeber ist jedoch eine Befreiung möglich. Die meisten Minijobber nutzen diese Option – verzichten damit aber auf Rentenansprüche.
Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Neuerung: Wer sich einmal von der Rentenversicherungspflicht befreit hat, kann diese Entscheidung einmalig rückgängig machen. Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft und muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Bei mehreren Minijobs ist die Aufhebung nur einheitlich für alle Jobs möglich. Eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen.
Midijobber aufgepasst: Aus Midijob kann Minijob werden
Wer 2025 zwischen 556,01 und 603 Euro monatlich verdient hat, rutschte bisher in den Midijob mit Sozialversicherungspflicht. Ab 2026 gilt dieser Verdienst als Minijob – mit allen Vor- und Nachteilen.
Beschäftigte, die weiterhin sozialversicherungspflichtig bleiben möchten, müssen ihr Einkommen auf über 603 Euro erhöhen. Andernfalls fallen sie aus der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung heraus. Der Midijob-Übergangsbereich beginnt 2026 erst bei 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro.
Kurzfristige Beschäftigung: Neue Zeitgrenzen in der Landwirtschaft
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung spielt der Verdienst keine Rolle – es zählt nur die Dauer. Ab dem 1. Januar 2026 gelten für landwirtschaftliche Betriebe erweiterte Zeitgrenzen: 15 Wochen oder 90 Arbeitstage statt wie bisher drei Monate oder 70 Arbeitstage.
Diese Änderung betrifft Saisonarbeiter in der Ernte, im Weinbau und anderen landwirtschaftlichen Bereichen. Ob ein Betrieb als landwirtschaftlich gilt, richtet sich nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige.
Ehrenamt und Übungsleiter: Höhere Freibeträge 2026
Wer sich ehrenamtlich engagiert, profitiert 2026 von höheren steuerfreien Pauschalen. Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro jährlich. Der Übungsleiterfreibetrag erhöht sich von 3.000 auf 3.300 Euro.
Diese Pauschalen können zusätzlich zum Minijob-Verdienst steuerfrei eingenommen werden. Trainer im Sportverein, Chorleiter oder Betreuer in sozialen Einrichtungen profitieren besonders davon. Auch Bürgergeld-Empfänger können unter bestimmten Bedingungen einen Minijob ausüben.
Welche Rechte haben Minijobber 2026?
Minijobber haben dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte. Dazu gehören Anspruch auf bezahlten Urlaub (mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen, Mutterschutz und Elternzeit, Kündigungsschutz nach den gesetzlichen Regelungen sowie der Mindestlohn von 13,90 Euro ab 2026.
Die Arbeitszeiterfassung ist auch für Minijobber Pflicht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten aller Beschäftigten dokumentieren müssen. Ein Arbeitszeitkonto ist möglich: Bei festem Entgelt können Zeitguthaben aufgebaut und später abgebaut werden – bis zu drei Monate Freistellung sind erlaubt.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Einige Personengruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen. Dazu zählen Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Pflichtpraktikanten während Ausbildung oder Studium, freiwillige Praktikanten in den ersten drei Monaten sowie ehrenamtlich Tätige.
In bestimmten Branchen gelten zudem höhere Branchenmindestlöhne. Dachdecker, Gebäudereiniger, Elektriker und Schornsteinfeger erhalten teils deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Minijob 2026
Der Minijob 2026 bringt durch die Mindestlohnerhöhung mehr Verdienstmöglichkeiten bei gleichbleibender Arbeitszeit. Die neue Option zur Aufhebung der Rentenversicherungsbefreiung gibt Minijobbern mehr Flexibilität bei der Altersvorsorge. Arbeitgeber profitieren von der gesenkten Umlage U1.











