Sammelklage Meta: Am 9. Dezember 2025 können sich Facebook- und Instagram-Nutzer kostenlos einer Klage anschließen und bis zu 5.000 Euro Schadensersatz fordern. Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist seit November 2025 geöffnet. Hier erfährst du, wie du mitmachen kannst und was hinter dem Überwachungsskandal steckt.
Was ist die Sammelklage gegen Meta?
Die Sammelklage Meta richtet sich gegen die illegale Überwachung des Surfverhaltens von Facebook- und Instagram-Nutzern. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat beim Oberlandesgericht Hamburg eine Verbandsklage eingereicht (Az. 11 VKl 1/25). Betroffen sind schätzungsweise 50 Millionen Menschen in Deutschland, die ein Konto bei Facebook oder Instagram besitzen.
Der Vorwurf: Meta sammelt ohne wirksame Einwilligung Daten seiner Nutzer außerhalb der eigenen Plattformen. Das Unternehmen erstellt damit Persönlichkeitsprofile – teilweise auch mit sensiblen Inhalten von Dating-Portalen oder Online-Apotheken.
| Information | Details |
|---|---|
| Kläger | Verbraucherschutzverein (VSV) |
| Gericht | OLG Hamburg (Az. 11 VKl 1/25) |
| Klageregister offen seit | 24. November 2025 |
| Betroffene | ca. 50 Millionen Facebook-/Instagram-Nutzer in Deutschland |
| Schadensersatz Erwachsene | bis zu 5.000 Euro |
| Schadensersatz Minderjährige | bis zu 10.000 Euro |
| Kosten für Teilnehmer | Kostenlos |
| Prozessfinanzierer | Padronus (9,5% im Erfolgsfall) |
Wie funktioniert die Meta-Überwachung?
Meta nutzt sogenannte Business-Tools, um das Surfverhalten seiner Nutzer zu verfolgen. Zwei Techniken stehen dabei im Mittelpunkt: Das Meta-Pixel und die Meta-Conversion-API. Diese Tools setzen viele Webseiten ein – von Nachrichtenportalen über Online-Shops bis hin zu Dating-Plattformen und Apotheken.
Laut Stiftung Warentest weiß Meta so von vielen Nutzern, was sie einkaufen, für welche Medikamente sie sich interessieren, ob und wo sie nach Partnern suchen – und zuweilen auch, welche psychischen Probleme sie beschäftigen.
Das Perfide daran: Die Überwachung funktioniert auch dann, wenn Nutzer sich bei Facebook oder Instagram ausgeloggt haben. Selbst wer im Browser die Übertragung von Daten an Drittserver abgeschaltet hat, wird teilweise noch erfasst.
EuGH-Urteil: Meta verstößt gegen DSGVO
Der Europäische Gerichtshof stellte im Juli 2023 klar (Az. C-252/21): Mit dieser Geschäftspraxis verstößt Meta gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Konzern habe keine wirksame Einwilligung der Nutzer für die umfassende Datensammlung eingeholt.
Dieses Urteil bildet die rechtliche Grundlage für die Sammelklage. Zahlreiche Landgerichte in Deutschland haben die illegale Überwachung durch Meta bereits in über 900 Einzelurteilen bestätigt. Im Juli 2025 sorgte ein Urteil des Landgerichts Leipzig für Schlagzeilen: Ein Kläger erhielt 5.000 Euro Schadensersatz.
Das Gericht begründete die hohe Summe damit, dass bereits das berechtigte Gefühl einer kontinuierlichen Überwachung des Privatlebens einen ersatzfähigen Schaden darstelle. Hinzu komme der enorme wirtschaftliche Wert der Daten für Meta.
Wie kann ich mich bei der Sammelklage Meta anmelden?
Die Anmeldung zur Sammelklage ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Es gibt zwei Wege:
Die erste Möglichkeit ist die direkte Anmeldung beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Dort steht seit dem 24. November 2025 ein Online-Formular zur Verfügung. Die Teilnahme schützt automatisch vor einer Verjährung der Ansprüche.
Die zweite Möglichkeit läuft über die Webseite meta-klage.de. Dort übernimmt die Kanzlei BK Baumeister & Kollegen die Anmeldung. Im Erfolgsfall gehen 9,5 Prozent des Schadensersatzes an den Prozessfinanzierer Padronus.
Wichtig: Wer sich bereits über meta-klage.de angemeldet hat, muss sich nicht erneut beim BfJ registrieren. Die Kanzlei kümmert sich um die Eintragung ins Klageregister.
Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?
Mitmachen kann grundsätzlich jeder mit einem Facebook- oder Instagram-Konto. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Risiko. Es entstehen keine Kosten, selbst wenn die Klage am Ende nicht erfolgreich sein sollte.
Eltern können ihre minderjährigen Kinder anmelden. In diesem Fall sind bis zu 10.000 Euro Schadensersatz möglich. Alle Erziehungsberechtigten müssen schriftlich ihr Einverständnis erklären.
Nach Einschätzung der Juristen von Stiftung Warentest werden Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vierstellige Entschädigung erhalten. Die genaue Höhe wird sich erst im Laufe des Verfahrens zeigen.
Zwei verschiedene Sammelklagen gegen Meta
Vorsicht: Es gibt derzeit zwei unterschiedliche Verfahren gegen Meta, die nicht verwechselt werden sollten.
| Kriterium | Meta-Überwachung (VSV) | Facebook-Datenleck (vzbv) |
|---|---|---|
| Thema | Illegale Überwachung des Surfverhaltens | Datenleck 2021 (Namen, Telefonnummern) |
| Kläger | Verbraucherschutzverein (VSV) | Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) |
| Aktenzeichen | 11 VKl 1/25 | 11 VKI 1/24 |
| Betroffene | Alle Facebook-/Instagram-Nutzer | Nur Betroffene des Datenlecks 2021 |
| Schadensersatz | Bis 5.000 € (Erwachsene) / 10.000 € (Kinder) | 100-600 € |
| Anmeldungen | Läuft seit 24.11.2025 | Über 14.000 (Stand Oktober 2025) |
Beim Facebook-Datenleck von 2021 wurden Millionen Nutzerdaten von Hackern erbeutet und online veröffentlicht. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, kann den Klage-Check der Verbraucherzentrale nutzen.
Wie lange dauert das Verfahren?
Mit einem schnellen Urteil ist nicht zu rechnen. Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg wird die Sammelklage sehr wahrscheinlich auch noch dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden. Ein Urteil dort dürfte frühestens Ende 2026 fallen.
Die Anmeldung zum Klageregister schützt jedoch vor einer Verjährung der Ansprüche – egal wie lange das Verfahren dauert. Wer sich anmeldet, verliert nichts und wahrt alle Rechte.
Meta selbst weist die Vorwürfe zurück. Anwälte des Konzerns betonten vor Gericht, man verarbeite die Daten lediglich im „Sicherheits- und Integritätsinteresse“. Die bisherigen Urteile sprechen jedoch eine andere Sprache.
Was bedeutet ein Erfolg für Verbraucher?
Ein Erfolg der Sammelklage könnte erheblichen finanziellen Druck auf Meta ausüben. Selbst wenn sich nur ein Prozent aller Klageberechtigten anmeldet, ergäbe das einen Streitwert in Milliardenhöhe.
Rechtswissenschaftlerin Hannah Ruschemeier von der Universität Osnabrück erklärt gegenüber dem ZDF: Gerade wenn sich viele Verbraucher dieser Sammelklage anschließen, werde es für den Konzern deutlich teurer. Für die Verbraucher wäre der Erfolg vor Gericht ein Schritt hin zu mehr Datenhoheit und digitaler Selbstbestimmung.
Meta erwirtschaftete im zweiten Quartal 2025 einen Umsatz von 47,5 Milliarden und einen Gewinn von 18 Milliarden US-Dollar. Die Datensammlung ermöglicht dem Konzern, Facebook- und Instagram-Nutzern exakt auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Werbung anzuzeigen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie kann ich mich bei der Sammelklage Meta anmelden?
Die Anmeldung erfolgt kostenlos über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) oder über die Webseite meta-klage.de. Das Online-Formular ist seit dem 24. November 2025 verfügbar. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und schützt vor Verjährung.
Wie viel Schadensersatz kann ich bei der Meta-Klage bekommen?
Erwachsene können bis zu 5.000 Euro Schadensersatz fordern, Minderjährige bis zu 10.000 Euro. In Einzelklagen haben Gerichte bereits Beträge zwischen 1.500 und 5.000 Euro zugesprochen. Die genaue Höhe wird im Verfahren festgelegt.
Wer kann an der Sammelklage gegen Meta teilnehmen?
Teilnehmen kann grundsätzlich jeder mit einem Facebook- oder Instagram-Konto. Das sind schätzungsweise 50 Millionen Menschen in Deutschland. Eltern können auch für ihre minderjährigen Kinder teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Risiko.
Was kostet die Teilnahme an der Meta-Sammelklage?
Die Teilnahme ist kostenlos. Es entstehen keine Kosten, selbst wenn die Klage nicht erfolgreich sein sollte. Im Erfolgsfall gehen 9,5 Prozent des Schadensersatzes an den Prozessfinanzierer Padronus. Den Rest erhalten die Teilnehmer.
Was hat Meta mit meinen Daten gemacht?
Meta hat über seine Business-Tools (Meta-Pixel, Meta-Conversion-API) das Surfverhalten von Facebook- und Instagram-Nutzern auf Drittseiten verfolgt – ohne wirksame Einwilligung. Der Konzern weiß dadurch, was Nutzer kaufen, welche Medikamente sie interessieren und teilweise auch über persönliche Probleme.
Wann gibt es ein Urteil bei der Sammelklage Meta?
Ein endgültiges Urteil wird frühestens Ende 2026 erwartet. Das Verfahren läuft beim OLG Hamburg und wird voraussichtlich auch dem Bundesgerichtshof vorgelegt. Die Anmeldung zum Klageregister schützt jedoch vor Verjährung – egal wie lange das Verfahren dauert.
Die Sammelklage Meta bietet Facebook- und Instagram-Nutzern die Chance, sich gemeinsam gegen die illegale Datensammlung des Konzerns zu wehren. Die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Mit über 900 verbraucherfreundlichen Urteilen stehen die Chancen auf Schadensersatz gut.













