Tarifvertrag öffentlicher Dienst: 5,8 Prozent mehr Gehalt ab 2025
Am 18. November 2025 profitieren Millionen Beschäftigte von der neuen Tarifeinigung im öffentlichen Dienst. Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst bringt spürbare Verbesserungen für alle Angestellten bei Bund und Kommunen. Die Gehaltserhöhung von 5,8 Prozent ist bereits auf dem Konto vieler Arbeitnehmer angekommen. Dieser Artikel erklärt alle wichtigen Änderungen.
Was ist der TVöD?
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter der Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und hat den Bundesangestelltentarifvertrag abgelöst. Der TVöD enthält Regelungen zur Arbeitszeit, zum Entgelt, zum Urlaub und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Tarifvertrag gliedert sich in zwei Teile. Der allgemeine Teil enthält grundlegende Bestimmungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes. Der besondere Teil regelt branchenspezifische Fragen für Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen und weitere Sparten. Insgesamt sind über 2,6 Millionen Tarifbeschäftigte vom TVöD betroffen.
Tarifeinigung 2025: Das sind die Eckpunkte
Am 6. April 2025 haben sich die Tarifparteien nach intensiven Verhandlungen und einem Schlichtungsverfahren geeinigt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, der Bund und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund erzielten einen Kompromiss. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt 27 Monate und endet am 31. März 2027.
Die Entgelterhöhung erfolgt in zwei Schritten. Ab dem 1. April 2025 steigen die Gehälter um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro. Ab dem 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Insgesamt ergibt sich damit eine Steigerung von 5,8 Prozent. Auszubildende erhalten Festbeträge von jeweils 75 Euro zu beiden Terminen.
Für wen gilt der Tarifvertrag öffentlicher Dienst?
Der TVöD gilt für alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem kommunalen Arbeitgeber stehen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vertritt rund 10.000 kommunale Verwaltungen und Betriebe. Dazu gehören Stadtverwaltungen, Krankenhäuser, Sparkassen, Versorgungsunternehmen und viele weitere Einrichtungen.
Nicht vom TVöD betroffen sind die Beschäftigten der Länder. Für sie gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Die Länder verhandeln separat mit den Gewerkschaften. Die nächste Tarifrunde für die Länderbeschäftigten startet im Dezember 2025.
Beamte erhalten keine Tarifgehälter, sondern Besoldung. Diese ist gesetzlich geregelt. Die Bundesregierung hat jedoch angekündigt, das Tarifergebnis zeitnah auf die Besoldung zu übertragen. Abschlagszahlungen sollen ab Dezember 2025 erfolgen.
Die neuen Entgelttabellen im Überblick
Die Eingruppierung im öffentlichen Dienst erfolgt in Entgeltgruppen von E 1 bis E 15. Innerhalb jeder Gruppe gibt es Stufen, die mit zunehmender Berufserfahrung steigen. Die genaue Einstufung hängt von der Qualifikation und den Tätigkeitsmerkmalen ab.
In der Entgeltgruppe E 5 verdient ein Beschäftigter in Stufe 1 nach der Erhöhung etwa 2.928 Euro brutto. In Stufe 6 sind es bereits 3.570 Euro. Für höhere Qualifikationen in E 9a beginnt das Gehalt bei etwa 3.448 Euro und steigt auf über 4.700 Euro in der höchsten Stufe.
Die Mindesterhöhung von 110 Euro kommt besonders den unteren Entgeltgruppen zugute. Dort macht der Festbetrag prozentual mehr aus als in den oberen Gruppen. Diese soziale Komponente war eine zentrale Forderung der Gewerkschaften.
Wann kommt die Gehaltserhöhung auf das Konto?
Die erste Erhöhung zum 1. April 2025 wurde in den meisten Kommunen und Behörden bereits ausgezahlt. Allerdings zeigen Umfragen, dass viele Beschäftigte bis September oder Oktober auf ihr höheres Gehalt warten mussten. Die Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung der Tarifeinigung dauerten länger als erwartet.
Für Beschäftigte, die die Erhöhung noch nicht erhalten haben, wird die Nachzahlung der Differenz seit April 2025 fällig. Die meisten Arbeitgeber zahlten die Rückstände bis November 2025 aus. Wer unsicher ist, sollte die Gehaltsabrechnung prüfen oder die Personalabteilung kontaktieren.
Verdopplung der Schicht- und Wechselschichtzulagen
Eine besonders erfreuliche Neuerung betrifft die Zulagen für Schichtarbeit. Ab dem 1. Juli 2025 wurden die monatlichen Zulagen deutlich angehoben. Für ständige Schichtarbeit steigt die Zulage von 40 Euro auf 100 Euro. Für Wechselschichtarbeit erhöht sie sich von 105 Euro auf 200 Euro.
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind die Zulagen noch höher. Dort beträgt die Wechselschichtzulage sogar 250 Euro monatlich. Ab 2027 werden die Zulagen zudem dynamisiert, also an künftige Tariferhöhungen angepasst.
Diese Verbesserung war den Gewerkschaften besonders wichtig. Schichtarbeit belastet die Gesundheit und das Familienleben erheblich. Die höheren Zulagen sollen diese Belastung besser ausgleichen und den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiver machen.
Mehr Urlaubstage und flexible Arbeitszeit
Ab dem Jahr 2027 erhalten alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen zusätzlichen Urlaubstag. Diese Regelung gilt unabhängig von der Entgeltgruppe oder dem Beschäftigungsbereich. Der zusätzliche freie Tag war eine der Kernforderungen der Gewerkschaften.
Außerdem wurde ein neues Wahlmodell eingeführt. Beschäftigte können einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Diese Regelung gilt jedoch nicht für den Pflegebereich, wo stattdessen eine höhere Auszahlung erfolgt.
Für alle, die mehr arbeiten möchten, gibt es künftig die Möglichkeit zur freiwilligen Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden. Niemand kann jedoch zu längerer Arbeitszeit gedrängt werden. Die Vereinbarung setzt auf Freiwilligkeit und individuelle Entscheidung.
Erhöhung der Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung, oft als Weihnachtsgeld bezeichnet, wird ebenfalls verbessert. Für alle Entgeltgruppen steigt sie auf 85 Prozent des entsprechenden Referenzwerts. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen liegt sie für die Gruppen E 1 bis E 8 sogar bei 90 Prozent.
Ab 2026 gibt es weitere Steigerungen. Für die Gruppen E 1 bis E 8 steigt die Sonderzahlung auf 95 Prozent. Für E 9a bis E 12 erhöht sie sich auf 90 Prozent. Für E 13 bis E 15 sind es künftig 75 Prozent. Diese gestaffelte Erhöhung kommt vor allem den unteren Einkommensgruppen zugute.
Was verdient man im öffentlichen Dienst?
Die Gehälter im öffentlichen Dienst variieren stark je nach Qualifikation und Berufserfahrung. Ein Verwaltungsfachangestellter in E 6 verdient zwischen etwa 2.700 und 3.400 Euro brutto. Eine examinierte Pflegekraft in der P-Tabelle kommt auf etwa 3.300 bis über 4.000 Euro.
Erzieherinnen und Erzieher werden nach der S-Tabelle vergütet. Das Einstiegsgehalt in S 8a liegt bei etwa 3.300 Euro brutto. Mit Berufserfahrung und höherer Eingruppierung sind über 4.500 Euro möglich. Sozialarbeiter in S 14 verdienen entsprechend mehr.
Für Führungskräfte und akademische Berufe in den oberen Entgeltgruppen sind Gehälter zwischen 4.500 und über 7.000 Euro brutto üblich. Hinzu kommen mögliche Zulagen für besondere Tätigkeiten, Schichtarbeit oder Leistungsprämien.
Verhandlungsverlauf: Von der Forderung zur Einigung
Die Tarifrunde begann mit ambitionierten Forderungen der Gewerkschaften. Ver.di forderte eine Entgelterhöhung von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich. Außerdem sollten die Ausbildungsvergütungen um 200 Euro steigen und drei zusätzliche freie Tage gewährt werden.
Nach drei Verhandlungsrunden ohne Einigung erklärten die Arbeitgeber die Verhandlungen für gescheitert. Es folgten bundesweite Warnstreiks in vielen Städten. Der Bund rief daraufhin das Schlichtungsverfahren an. Die Schlichter legten Ende März ihre Empfehlung vor, die als Grundlage für die Einigung diente.
Die Gewerkschaftsmitglieder stimmten dem Ergebnis mit 52,2 Prozent zu. Das knappe Ergebnis zeigt die gemischten Gefühle. Einerseits wurden wichtige Verbesserungen erreicht, andererseits blieben manche Forderungen unerfüllt. Dennoch konnte ein Abschluss oberhalb der erwarteten Inflationsrate erzielt werden.
Tarifrunde der Länder startet im Dezember
Im Dezember 2025 beginnen die Verhandlungen für die 2,5 Millionen Tarifbeschäftigten der Länder. Ver.di und andere Gewerkschaften bereiten sich derzeit auf diese Runde vor. Die Forderungen wurden Mitte November aufgestellt und orientieren sich am Abschluss für Bund und Kommunen.
Die Tarifgemeinschaft der Länder vertritt die Finanzminister aller Bundesländer außer Hessen. Die Verhandlungen werden voraussichtlich wieder mehrere Runden dauern. Auch Warnstreiks sind zu erwarten, wenn keine Einigung erzielt wird.
Beschäftigte der Länder sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Die Gewerkschaften rufen zur Beteiligung an der Tarifrunde auf. Je mehr Mitglieder aktiv werden, desto größer ist die Durchsetzungskraft bei den Verhandlungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Tarifvertrag öffentlicher Dienst?
Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst regelt Gehälter und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Bund und Kommunen. Er trat am 1. Oktober 2005 in Kraft und hat den Bundesangestelltentarifvertrag abgelöst. Der TVöD enthält Regelungen zu Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub und Kündigung für über 2,6 Millionen Beschäftigte.
Wie hoch ist die Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst 2025?
Die Gehaltserhöhung beträgt insgesamt 5,8 Prozent in zwei Schritten. Zum 1. April 2025 stiegen die Gehälter um 3 Prozent, mindestens aber um 110 Euro. Zum 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Auszubildende erhalten Festbeträge von jeweils 75 Euro.
Wann bekomme ich die Tariferhöhung ausgezahlt?
Die meisten Beschäftigten erhielten die Erhöhung zwischen September und November 2025. Die Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung der Tarifeinigung dauerten länger als erwartet. Wer die Erhöhung noch nicht erhalten hat, sollte die Personalabteilung kontaktieren. Die Nachzahlung seit April 2025 ist fällig.
Für wen gilt der TVöD?
Der TVöD gilt für alle Tarifbeschäftigten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber. Dazu gehören Stadtverwaltungen, Krankenhäuser, Sparkassen und Versorgungsunternehmen. Nicht betroffen sind Beschäftigte der Länder und Beamte. Für sie gelten separate Tarifverträge beziehungsweise Besoldungsgesetze.
Was ist die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst?
Die Jahressonderzahlung ist eine jährliche Sondervergütung, oft als Weihnachtsgeld bezeichnet. Sie beträgt je nach Entgeltgruppe zwischen 60 und 95 Prozent eines Monatsgehalts. Mit der Tarifeinigung 2025 wurde sie für alle Gruppen angehoben. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im November.
Wie hoch sind die Schichtzulagen im öffentlichen Dienst?
Ab Juli 2025 beträgt die Zulage für ständige Schichtarbeit 100 Euro monatlich. Für Wechselschichtarbeit sind es 200 Euro. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen liegt die Wechselschichtzulage sogar bei 250 Euro. Die Zulagen wurden damit mehr als verdoppelt.
Fazit: Tarifvertrag öffentlicher Dienst bringt spürbare Verbesserungen
Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst 2025 markiert einen wichtigen Schritt für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Die Gehaltserhöhung von 5,8 Prozent liegt oberhalb der erwarteten Inflationsrate und sichert die Kaufkraft. Besonders die unteren Entgeltgruppen profitieren von der Mindesterhöhung.
Die Verdopplung der Schichtzulagen und der zusätzliche Urlaubstag ab 2027 verbessern die Arbeitsbedingungen spürbar. Das Wahlmodell für mehr Freizeit oder mehr Geld gibt den Beschäftigten neue Gestaltungsmöglichkeiten. Der öffentliche Dienst wird damit als Arbeitgeber attraktiver.
Für Beschäftigte ist jetzt wichtig, die Gehaltsabrechnung zu prüfen und auf die korrekte Umsetzung zu achten. Die nächste Tarifrunde für die Länder startet im Dezember. Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst bleibt ein zentrales Thema für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland.
Quellen:






