Ein 82-jähriger Velofahrer wurde am Freitag in Wollerau SZ bei einer Kollision mit einem Auto erheblich verletzt. Der Autofahrer hielt kurz an, entfernte sich dann aber unerlaubt vom Unfallort. Die Kantonspolizei Schwyz bittet nun um Mithilfe bei der Identifizierung des flüchtigen Fahrers.

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Was ist bisher bekannt?
Nach der Kollision zwischen dem Velofahrer und dem Auto in Wollerau SZ, entfernte sich der Autofahrer unerlaubt vom Unfallort. Der Velofahrer erlitt erhebliche Verletzungen. Die Polizei sucht nun Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder dem flüchtigen Fahrzeug machen können. (Lesen Sie auch: Polizeikontrolle Filmen: Zürcher Polizist Erfindet Verbot)
Einsatz-Übersicht
- Datum: Freitag
- Ort: Wollerau SZ
- Art: Verkehrsunfall mit Fahrerflucht
- Beteiligte: Velofahrer (82), unbekannter Autofahrer
- Verletzte: Velofahrer erheblich verletzt
- Ermittlungsstand: Zeugenaufruf
Velofahrer Unfall Schwyz: Zeugen gesucht
Die Kantonspolizei Schwyz hat einen Zeugenaufruf gestartet. Personen, die den Unfall beobachtet haben oder Angaben zum flüchtigen Fahrzeug oder dessen Lenker machen können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Hinweise werden vertraulich behandelt und können zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
Hinweise zum Unfallhergang oder zum flüchtigen Fahrzeug nimmt die Kantonspolizei Schwyz entgegen. (Lesen Sie auch: Herzchirurg Todesfälle: Starruhm trotz Kritik in Zürich?)
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen und unerkannt zu fliehen?
Die Wahrscheinlichkeit, nach einem Unfall unerkannt zu entkommen, ist gering. Moderne Ermittlungsmethoden, Zeugenaussagen und die Auswertung von Überwachungsmaterial erhöhen das Risiko, identifiziert zu werden. Fahrerflucht ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafbar und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
Wie Blick berichtet, ereignete sich der Unfall am Freitag in Wollerau SZ. (Lesen Sie auch: Baustellenunfälle Schweiz: Gewerkschaft schlägt Alarm!)
Die Kantonspolizei Schwyz ist unter der Telefonnummer 041 819 66 66 erreichbar. Weitere Informationen zur Kantonspolizei Schwyz finden Sie auf der offiziellen Webseite.

Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) regelt das Verhalten bei Unfällen. Artikel 51 SVG definiert die Pflichten bei einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden. (Lesen Sie auch: Bruno Stanek Tot: TV-Legende der Mondlandung ist…)






