Der Ritter Sport Haferriegel Streit geht in die nächste Runde: Der Schokoladenhersteller Ritter Sport will den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ des Mannheimer Unternehmens Wacker weiterhin verbieten lassen und hat Berufung gegen eine Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart eingelegt. Das Unternehmen akzeptiert das Urteil vom Januar nicht, das keine Markenverletzung sah.

Schokoladenhersteller gibt nicht auf: Ritter Sport setzt Streit um quadratischen Haferriegel fort
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport setzt seinen Kampf gegen den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ der Firma Wacker aus Mannheim fort. Wie das Landgericht Stuttgart mitteilte, hat Ritter Sport Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Damit will das Unternehmen die Niederlage vor dem Landgericht vom Januar nicht akzeptieren.
Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer erklärt: „Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben.“ Ritter Sport hatte unter anderem auf Unterlassung gegen den Mannheimer Hersteller des Haferriegels geklagt. Das Unternehmen argumentiert, dass der quadratische Riegel die seit 1996 markenrechtlich geschützte Verpackung des Schokoladenherstellers verletzt. Wie Stern berichtet, sieht Ritter Sport in der Form eine der bekanntesten Marken Deutschlands und ein zentrales Wiedererkennungsmerkmal.
Was sind die Argumente von Ritter Sport im Haferriegelstreit?
Ritter Sport argumentiert, dass Schokolade und Müsliriegel ähnliche Waren seien, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass konsumiert würden. Daher befürchtet das Unternehmen eine Markenkollision. Bereits während des Verfahrens am Landgericht Stuttgart hatte Ritter Sport angekündigt, eine Niederlage nicht zu akzeptieren und gegebenenfalls weiter zu klagen. (Lesen Sie auch: Elektroindustrie 2026: Auftragsschub Gibt Hoffnung für Wachstum)
Das ist passiert
- Ritter Sport klagt gegen den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“.
- Das Landgericht Stuttgart wies die Klage ab.
- Ritter Sport hat Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt.
- Der Haferriegel wurde vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen länglichen Riegel ersetzt.
Warum wurde der „Monnemer Quadrat Bio“ zwischenzeitlich aus dem Sortiment genommen?
Kunden konnten den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack zuletzt nicht mehr im Internet bestellen. Laut Gründer Matteo Wacker wurde das Produkt vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt – mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“. Hintergrund ist die Sorge Wackers vor möglichen Schadenersatzforderungen. Sollte sich der Rechtsstreit über mehrere Jahre hinziehen, könnte jeder verkaufte Riegel die potenzielle Schadensersatzsumme erhöhen.
Die Hintergründe des Markenrechtsstreits
Der Kern des Ritter Sport Haferriegel Streit liegt in der Frage, ob die quadratische Form des „Monnemer Quadrat Bio“ eine unzulässige Nachahmung der bekannten quadratischen Schokoladenverpackung von Ritter Sport darstellt. Ritter Sport argumentiert, dass die quadratische Form ein wesentliches Markenzeichen des Unternehmens ist, das seit Jahrzehnten etabliert ist und einen hohen Wiedererkennungswert besitzt. Das Unternehmen befürchtet, dass Verbraucher die beiden Produkte aufgrund der ähnlichen Form verwechseln könnten, was zu einer Verwässerung der Marke Ritter Sport führen könnte. § 14 des Markengesetzes schützt eingetragene Marken vor Verwechslungsgefahr.
Die Firma Wacker hingegen argumentiert, dass die quadratische Form eine gängige geometrische Form ist und nicht ausschließlich mit Ritter Sport assoziiert werden kann. Zudem betont das Unternehmen, dass sich der Haferriegel in anderen Aspekten, wie der Verpackungsgestaltung und dem Produkt selbst, deutlich von den Schokoladenprodukten von Ritter Sport unterscheidet. Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart, die Klage abzuweisen, deutet darauf hin, dass das Gericht diese Argumentation zumindest teilweise nachvollziehen konnte.
Ritter Sport ist bekannt für seine quadratische Schokoladenverpackung, die seit 1932 besteht. Die Marke ist in Deutschland sehr populär und wird international vertrieben. (Lesen Sie auch: Bahn Tarifverhandlungen: Was Fahrgäste Jetzt Wissen Müssen)
Auswirkungen auf den Markt für Süßwaren und Snacks
Der Ritter Sport Haferriegel Streit hat nicht nur Auswirkungen auf die beteiligten Unternehmen, sondern auch auf den gesamten Markt für Süßwaren und Snacks. Die Auseinandersetzung wirft grundsätzliche Fragen zum Schutz von Formen als Markenzeichen auf und könnte Präzedenzfälle für ähnliche Fälle schaffen. Sollte Ritter Sport mit seiner Klage Erfolg haben, könnte dies andere Hersteller von Lebensmitteln und Süßwaren dazu veranlassen, ihre Verpackungsformen stärker zu schützen und gegen vermeintliche Nachahmer vorzugehen.
Für kleinere Unternehmen wie die Firma Wacker könnte ein solcher Rechtsstreit existenzbedrohend sein. Die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren können erheblich sein und die Ressourcen des Unternehmens stark belasten. Zudem kann die Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen, da Investitionen und Marketingaktivitäten zurückgestellt werden könnten.
Wie geht es weiter im Ritter Sport Haferriegel Streit?
Mit der Einlegung der Berufung durch Ritter Sport geht der Ritter Sport Haferriegel Streit in die nächste Phase. Das Oberlandesgericht Stuttgart wird den Fall nun erneut prüfen und eine eigene Entscheidung treffen. Es ist möglich, dass das Gericht die Entscheidung des Landgerichts bestätigt oder aber die Klage von Ritter Sport teilweise oder vollständig stattgibt. Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit noch ungewiss.

Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits hat der Fall bereits jetzt gezeigt, wie wichtig der Schutz von Markenrechten für Unternehmen ist. Eine eindeutige Markenstrategie und die konsequente Durchsetzung von Markenrechten können dazu beitragen, die eigene Marke vor Nachahmungen zu schützen und den Wettbewerb fair zu gestalten. Für Verbraucher bedeutet der Streit, dass sie möglicherweise vorerst auf den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ verzichten müssen, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist. (Lesen Sie auch: Alleinerziehend Selbstverlust: So Finden Sie Wieder zu…)
Der Fall zeigt auch, wie wichtig es für Unternehmen ist, sich vor der Einführung neuer Produkte über bestehende Markenrechte zu informieren, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Eine sorgfältige Recherche und gegebenenfalls die Einholung rechtlichen Rats können dazu beitragen, das Risiko von Markenverletzungen zu minimieren. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wird mit Spannung erwartet und könnte wegweisend für ähnliche Fälle im Markenrecht sein.
Der anhaltende Rechtsstreit zwischen Ritter Sport und der Firma Wacker um den quadratischen Haferriegel verdeutlicht die Bedeutung des Markenrechts und die Konsequenzen von vermeintlichen Markenverletzungen. Während Ritter Sport seine etablierte Marke schützen will, verteidigt die Firma Wacker ihr Produkt und ihre unternehmerische Freiheit.Die Entscheidung könnte Signalwirkung für andere Unternehmen in der Lebensmittelbranche haben, die ähnliche Produkte oder Verpackungsformen anbieten. Die Webseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bietet weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit.
