Unfallflucht Hornberg: Nach einer Unfallflucht zwischen Hornberg und Langenschiltach sucht die Polizei nach einem grauen Mercedes der C-Klasse. Der Fahrer beschädigte ein Brückengeländer auf der K 5362 erheblich und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.

Zeitlicher Ablauf
- Straßenmeisterei entdeckt Schaden am Brückengeländer.
- Polizei nimmt Ermittlungen wegen Unfallflucht auf.
- Zeugen werden gesucht, die Hinweise zum Unfallhergang oder dem flüchtigen Fahrzeug geben können.
Unfallflucht Hornberg: Was ist über den Vorfall bekannt?
Am Brückenbauwerk der K 5362 zwischen Hornberg und Langenschiltach wurde ein erheblicher Schaden am Brückengeländer festgestellt. Die Straßenmeisterei des Landkreises Ortenau meldete den Schaden. Die Polizei geht von einer Unfallflucht aus und sucht nach dem Verursacher, der mit einem grauen Mercedes der C-Klasse unterwegs gewesen sein soll.
Ermittlungen nach Unfallflucht bei Hornberg laufen
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sichert Spuren am Unfallort. Der entstandene Sachschaden am Brückengeländer wird derzeit noch ermittelt. Die K 5362 ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Hornberg und Langenschiltach. Derzeit liegen keine Informationen vor, ob es zu Verkehrsbehinderungen gekommen ist.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert neben einer Geldstrafe auch den Verlust des Führerscheins. (Lesen Sie auch: Bahnhof Wendlingen Schlägerei: Zeugen nach Angriff Gesucht)
Zeugen gesucht: Wer hat etwas gesehen?
Die Polizei bittet Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder dem flüchtigen Fahrzeug machen können, sich zu melden. Besonders interessant sind Beobachtungen, die den grauen Mercedes der C-Klasse im fraglichen Zeitraum auf der K 5362 zwischen Hornberg und Langenschiltach betreffen. Hinweise werden vertraulich behandelt.
Zeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Haslach unter der Telefonnummer 07832 9620 in Verbindung zu setzen. Alternativ können Hinweise auch per E-Mail an haslach@polizei.bwl.de gesendet werden. Das Aktenzeichen zu diesem Fall lautet: 240618-Hornberg-K5362.
Wie geht es weiter nach der Unfallflucht in Hornberg?
Die Polizei setzt ihre Ermittlungen fort und wertet die gesicherten Spuren aus. Es wird geprüft, ob es weitere Zeugen gibt oder ob Videoaufzeichnungen aus der Umgebung zur Aufklärung des Falls beitragen können. Die Reparatur des beschädigten Brückengeländers wird voraussichtlich zeitnah in Angriff genommen.
Wer einen Unfall verursacht, ist verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen. Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen. (Lesen Sie auch: Verkehrsunfall Mühlacker: Motorradfahrer bei Kollision Verletzt)
Wie Presseportal berichtet, ereignete sich die Unfallflucht auf der K 5362. Informationen zum Thema Unfallflucht und den rechtlichen Konsequenzen finden sich auch auf der Webseite des ADAC. Die Straßenverkehrsordnung (§ 34 StVO) regelt das Verhalten bei Verkehrsunfällen.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Unfallflucht genau?
Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, bevor die notwendigen Feststellungen zur Person und Beteiligung getroffen werden konnten. Dies ist eine Straftat nach § 142 StGB. (Lesen Sie auch: Auffahrunfall Bad Schussenried: LKW mit Kadavern Kippt)
Welche Strafe droht bei Unfallflucht in Deutschland?
Die Strafe für Unfallflucht kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren umfassen. Zusätzlich können Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, abhängig vom Schaden und den Umständen.
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem Unfall sollte man zunächst die Unfallstelle absichern und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten. Anschließend ist die Polizei zu informieren, wenn Personen verletzt wurden oder der Schaden erheblich ist. Man muss so lange am Unfallort bleiben, bis die Personalien festgestellt wurden.
Was soll ich tun, wenn ich Zeuge einer Unfallflucht werde?
Als Zeuge einer Unfallflucht sollte man sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs merken und den Unfallort sowie den Hergang so genau wie möglich beschreiben. Diese Informationen sollten dann umgehend der Polizei gemeldet werden.
Wie lange habe ich Zeit, eine Unfallflucht nachträglich zu melden?
Wer sich nach einem Unfall unerlaubt entfernt hat, kann sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden, um strafrechtliche Konsequenzen möglicherweise zu mildern. Dies gilt jedoch nur, wenn der Schaden gering ist und keine Personenschäden entstanden sind. (Lesen Sie auch: Verkehrsunfall Hermaringen: Hoher Schaden auf der B492!)
Die Aufklärung der Unfallflucht Hornberg ist nun von den Zeugenhinweisen abhängig. Die Polizei hofft auf die Mithilfe der Bevölkerung, um den flüchtigen Fahrer zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.

