Beim Ladendiebstahl in Ulm entwendete ein Ehepaar am Donnerstagmittag in einem Geschäft in der Wörthstraße Waren, indem es nur einen Teil des Einkaufs bezahlte. Die Polizei Ulm ermittelt nun wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Diebstahls. Ladendiebstahl Ulm steht dabei im Mittelpunkt.

Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: Donnerstag, Mittagszeit
- Ort: Ulm, Wörthstraße
- Art des Einsatzes: Ladendiebstahl
- Beteiligte Kräfte: Polizeipräsidium Ulm
- Verletzte/Tote: Keine
- Sachschaden: Unbekannt (Wert der entwendeten Waren)
- Ermittlungsstand: Ermittlungen laufen
- Zeugenaufruf: Nein
Was ist bisher bekannt?
Ein 45-jähriger Mann und seine 29-jährige Ehefrau betraten am Donnerstag zur Mittagszeit ein Geschäft in der Wörthstraße in Ulm. An der SB-Kasse bezahlten sie lediglich einen Teil der Waren aus ihrem Einkaufswagen. Den Rest der Waren behielten sie ein, ohne dafür zu bezahlen. Wie Presseportal berichtet, ermittelt die Polizei nun.
Wie kam es zum Ladendiebstahl in Ulm?
Das Ehepaar entnahm, wie bereits erwähnt, Waren aus den Regalen des Geschäfts und legte sie in ihren Einkaufswagen. Anstatt den gesamten Einkauf an der Selbstbedienungskasse zu bezahlen, wählten sie nur einige Artikel aus und beglichen deren Preis. Die restlichen Waren behielten sie, ohne diese zu bezahlen, und verließen das Geschäft. Die genaue Vorgehensweise und die Art der entwendeten Gegenstände sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen. (Lesen Sie auch: POL-UL: (UL) Ulm – Fußgängerin von Lkw…)
Welche Konsequenzen drohen dem Ehepaar?
Aufgrund des Verdachts des gemeinschaftlichen Diebstahls ermittelt die Polizei Ulm gegen das Ehepaar. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen strafrechtliche Konsequenzen, die von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe reichen können. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Wert der gestohlenen Waren und dem Vorliegen von Vorstrafen. Die Polizei konnte dies bislang nicht bestätigen.
Die Polizei weist darauf hin, dass Ladendiebstahl kein Kavaliersdelikt ist und strafrechtlich verfolgt wird.
Was sagt das Gesetz zum Thema Diebstahl?
Der Diebstahl ist in § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Bei einem Diebstahl kann es sich auch um einen schweren Fall handeln, der entsprechend härter bestraft wird. (Lesen Sie auch: POL-UL: (UL) Berghülen – Von der Fahrbahn…)
Wie geht die Polizei Ulm jetzt vor?
Die Polizei Ulm führt nun weitere Ermittlungen durch, um den genauen Tathergang zu rekonstruieren und den Wert der entwendeten Waren zu ermitteln. Es werden Zeugen befragt und gegebenenfalls Videoaufzeichnungen des Geschäfts ausgewertet. Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei arbeitet eng mit dem betroffenen Geschäft zusammen, um den Fall aufzuklären. Weitere Informationen zum Polizeipräsidium Ulm finden sich auf der offiziellen Webseite.
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafe droht bei Ladendiebstahl in Deutschland?
Die Strafe für Ladendiebstahl in Deutschland kann je nach Wert der gestohlenen Ware und den Umständen des Einzelfalls variieren. In der Regel drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und schwerem Diebstahl?
Schwerer Diebstahl liegt vor, wenn bestimmte Umstände hinzukommen, wie beispielsweise das Aufbrechen eines Geschäfts oder das Stehlen in Banden. Schwerer Diebstahl wird in der Regel härter bestraft als einfacher Diebstahl.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Zeuge eines Ladendiebstahls werde?
Wenn Sie Zeuge eines Ladendiebstahls werden, sollten Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen. Informieren Sie stattdessen das Personal des Geschäfts oder die Polizei über den Vorfall und geben Sie eine detaillierte Beschreibung des Täters. (Lesen Sie auch: Wildunfall Gerstetten: Skoda-Fahrer Kollidiert mit Reh)
Kann ein Ladendiebstahl meine berufliche Zukunft beeinträchtigen?
Eine Verurteilung wegen Ladendiebstahls kann unter Umständen Ihre berufliche Zukunft beeinträchtigen, insbesondere wenn Sie sich für bestimmte Berufe bewerben, die ein einwandfreies Führungszeugnis erfordern.
Welche Rolle spielt der Wert der gestohlenen Ware bei der Strafzumessung?
Der Wert der gestohlenen Ware ist ein wichtiger Faktor bei der Strafzumessung. Je höher der Wert der gestohlenen Ware, desto höher fällt in der Regel auch die Strafe aus. Bei geringwertigen Sachen kann das Verfahren eingestellt werden.
