Der Zoll deckte im Jahr 2025 bundesweit 6.121 Fälle auf, in denen Arbeitgeber mutmaßlich gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben. Bei den Kontrollen, die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführt wurden, geht es vor allem um zu geringen Lohn, zu lange Arbeitszeiten und fehlende Stundenzettel. Der gesetzliche Mindestlohn lag 2025 bei 13,90 Euro pro Stunde.

Zusammenfassung
- Der Zoll leitete 2025 in über 6.000 Fällen Verfahren wegen Mindestlohn-Verstößen ein.
- Besonders häufig betroffen sind das Gast- und Hotelgewerbe, Speditionen und Baufirmen.
- Linken-Politiker fordern eine Ausweitung der Kontrollen und mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
- Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar von 12,82 auf 13,90 Euro, was etwa 4,8 Millionen Jobs betrifft.
Zoll Mindestlohn Kontrollen decken Missstände auf
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im Jahr 2025 bei bundesweiten Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt. Wie Stern berichtet, wurden 25.765 Arbeitgeber überprüft, wobei in 6.121 Fällen Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße eingeleitet wurden. Diese Verstöße umfassen eine Bandbreite an Praktiken, die darauf abzielen, den Beschäftigten den ihnen zustehenden Lohn vorzuenthalten.
Die Einhaltung des Mindestlohns, der 2025 bei 13,90 Euro pro Stunde lag, ist ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Einige Arbeitgeber versuchen jedoch, diese Lohnuntergrenze durch verschiedene Tricks zu unterlaufen. Zu den häufigsten Verstößen gehören die Nichtzahlung des vollen Lohns, die Anordnung unbezahlter Überstunden und das Führen unvollständiger oder gefälschter Arbeitszeitnachweise.
Cem Ince, ein Abgeordneter der Linken, der eine Anfrage zu den Kontrollergebnissen gestellt hatte, kritisierte die hohe Anzahl der Verstöße. „Im Schnitt wird bei jeder vierten Kontrolle ein Mindestlohn-Verstoß aufgedeckt“, sagte Ince. Dies verdeutliche, dass die bestehenden Kontrollmechanismen nicht ausreichend seien, um alle Arbeitgeber zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes zu bewegen.
Welche Branchen sind besonders betroffen?
Besonders häufig wurden Verstöße im Gast- und Hotelgewerbe festgestellt, wo fast 2.500 Verfahren eingeleitet wurden. Aber auch in anderen Branchen, wie Speditionen, Baufirmen sowie Friseur- und Kosmetikstudios, gab es jeweils mehr als 500 Verfahren. Auch bei Taxis, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten wurden zahlreiche Verstöße gegen den Mindestlohn festgestellt.
Die hohe Anzahl der Verstöße in diesen Branchen deutet auf strukturelle Probleme hin, die es den Arbeitgebern ermöglichen, die Mindestlohnregelungen zu umgehen. Dies kann auf einen hohen Wettbewerbsdruck, niedrige Gewinnmargen oder einen Mangel an Kontrollen zurückzuführen sein. Es ist wichtig, diese Ursachen zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des Mindestlohns in diesen Branchen zu verbessern. (Lesen Sie auch: Autoversicherung Preiserhöhung 2025: So Teuer wird es…)
Der Mindestlohn wurde in Deutschland am 1. Januar 2015 eingeführt. Ziel war es, eine Lohnuntergrenze zu schaffen und zu verhindern, dass Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und angepasst.
Das Handelsblatt berichtet regelmäßig über Entwicklungen und Kontrollen des Mindestlohns.
Auswirkungen der Mindestlohn-Verstöße
Die Verstöße gegen das Mindestlohngesetz haben erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Arbeitnehmer. Sie erhalten nicht den ihnen zustehenden Lohn, was zu finanziellen Schwierigkeiten und einer Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen führen kann. Darüber hinaus werden sie oft gezwungen, unter schlechten Arbeitsbedingungen zu arbeiten und unbezahlte Überstunden zu leisten.
Linken-Politiker Ince wies auf Schätzungen hin, wonach bis zu 2,5 Millionen Menschen „um den Mindestlohn betrogen“ würden. Diese Schätzungen basieren auf Beschäftigtenbefragungen, die im jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission erwähnt werden. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen dürfte jedoch noch höher liegen, da viele Verstöße nicht aufgedeckt werden.
Welche Konsequenzen haben Mindestlohn-Verstöße für Arbeitgeber?
Arbeitgeber, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese können von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Verfolgungen reichen. Darüber hinaus müssen sie den betroffenen Arbeitnehmern den ihnen zustehenden Lohn nachzahlen.
Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer. In besonders schweren Fällen können die Bußgelder mehrere zehntausend Euro betragen. Bei wiederholten Verstößen oder systematischem Betrug drohen den Arbeitgebern sogar Freiheitsstrafen.
Zum 1. Januar stieg der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren von dieser Lohnsteigerung 4,8 Millionen Jobs betroffen. Dies zeigt, wie wichtig der Mindestlohn für viele Arbeitnehmer in Deutschland ist. (Lesen Sie auch: Vattenfall Kernkraft Erlebt Aufschwung: Plant Schweden neue…)
Forderungen nach verstärkten Kontrollen
Angesichts der hohen Anzahl der aufgedeckten Verstöße fordern Politiker und Gewerkschaften eine deutliche Ausweitung der Kontrollen. Sie argumentieren, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls mehr Personal und Ressourcen benötigt, um alle Arbeitgeber ausreichend überprüfen zu können.
Linken-Politiker Ince betonte, dass die derzeitige Kontrolldichte nicht ausreiche, um alle Verstöße aufzudecken und die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zu gewährleisten. Er forderte die Bundesregierung auf, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und finanziell besser auszustatten.
Die Gewerkschaften unterstützen diese Forderung und weisen darauf hin, dass die Kontrollen nicht nur ausgeweitet, sondern auch effektiver gestaltet werden müssen. Sie fordern eine bessere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und eine stärkere Einbeziehung der Arbeitnehmer in den Kontrollprozess.
Der Zoll selbst informiert auf seiner Webseite über die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Politische Perspektiven und Lösungsansätze
Die Frage der Mindestlohnkontrolle und der Bekämpfung von Schwarzarbeit wird von den verschiedenen politischen Parteien unterschiedlich bewertet. Während die Linke und die Grünen eine deutliche Ausweitung der Kontrollen und eine Erhöhung des Mindestlohns fordern, sehen CDU und FDP eher die Notwendigkeit, die Bürokratie abzubauen und die Wirtschaft zu entlasten.

Die SPD betont die Bedeutung des Mindestlohns für faire Arbeitsbedingungen und unterstützt eine Stärkung der Kontrollmechanismen. Sie setzt sich jedoch auch für eine pragmatische Umsetzung des Mindestlohngesetzes ein, die die Belange der Arbeitgeber berücksichtigt.
Ein möglicher Lösungsansatz könnte darin bestehen, die Kontrollen stärker auf risikobehaftete Branchen zu konzentrieren und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden zu verbessern. Auch eine stärkere Sensibilisierung der Arbeitnehmer für ihre Rechte und Pflichten könnte dazu beitragen, die Einhaltung des Mindestlohns zu verbessern. (Lesen Sie auch: Gasspeicher Füllstand Niedrig: Droht Deutschland der Gasnotstand?)
Was bedeutet das für Bürger?
Für Bürger bedeutet die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, dass sie Anspruch auf einen fairen Lohn für ihre Arbeit haben. Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können und nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die Kontrollen des Zolls tragen dazu bei, dass Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Arbeitnehmer nicht um ihren Lohn betrogen werden.
Wenn Bürger den Verdacht haben, dass ihr Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstößt, können sie sich an den Zoll oder an eine Gewerkschaft wenden. Diese Stellen können die Vorwürfe prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Die Tatsache, dass der Zoll im Jahr 2025 zahlreiche Verstöße gegen den Mindestlohn aufgedeckt hat, zeigt, dass das Problem der Lohnprellerei weiterhin besteht. Es ist daher wichtig, dass die Kontrollen fortgesetzt und verstärkt werden, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?
Wenn ein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt, drohen ihm Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Zudem muss er den betroffenen Arbeitnehmern den fehlenden Lohn nachträglich auszahlen. In besonders schweren Fällen kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. (Lesen Sie auch: Valentinstag Schmuck: Goldschmiedin warnt vor Diesen Fehlern)
Wie kann ich einen Verstoß gegen den Mindestlohn melden?
Verstöße gegen den Mindestlohn können beim Zoll oder bei einer Gewerkschaft gemeldet werden. Es ist ratsam, Beweise für den Verstoß zu sammeln, wie z.B. Arbeitszeitnachweise oder Lohnabrechnungen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja, der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Minijobber. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z.B. für Auszubildende oder Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung. Auch für bestimmte Praktika gelten Sonderregelungen.
Fazit
Die aufgedeckten Mindestlohn-Verstöße des Zolls im Jahr 2025 zeigen, dass die Einhaltung des Mindestlohngesetzes weiterhin eine Herausforderung darstellt. Es bedarf verstärkter Kontrollen und einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Behörden, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die politische Debatte über die Ausgestaltung des Mindestlohns und die Bekämpfung von Schwarzarbeit wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.
