Eine Unfallflucht in Westhausen beschäftigt die Polizei Aalen. Zwischen Sonntagmorgen und Montagmorgen wurde ein am Fahrbahnrand geparkter VW in der Bonhoefferstraße beschädigt. Der Verursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.

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Unfallflucht Westhausen: Was ist passiert?
Im Zeitraum von Sonntag, 9 Uhr, bis Montag, 9:45 Uhr, kam es in der Bonhoefferstraße in Westhausen zu einer Unfallflucht. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer beschädigte einen geparkten VW am Fahrbahnrand und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle, ohne die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Chronologie der Ereignisse
- Sonntag, 9:00 Uhr: Beginn des möglichen Unfallzeitraums.
- Montag, 9:45 Uhr: Feststellung des Schadens am geparkten VW.
- Unbekannte Zeit: Unfallflucht des Verursachers.
- Polizei Aalen nimmt Ermittlungen auf.
Wie geht die Polizei bei Unfallflucht vor?
Die Polizei sicherte Spuren am beschädigten Fahrzeug und leitete eine Fahndung nach dem Unfallverursacher ein. In solchen Fällen werden Zeugen gesucht und gegebenenfalls auch technische Hilfsmittel wie Drohnen eingesetzt, um den Unfallort aus der Luft zu untersuchen und weitere Beweismittel zu sichern. Die Polizei NRW setzt beispielsweise Drohnen zur Unfallaufnahme ein. (Lesen Sie auch: Kraftstoffdiebstahl LKW: Dreiste Diebe Zapfen Diesel)
Die Beamten bitten Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang oder zum flüchtigen Fahrzeug geben können, sich zu melden. Auch kleinste Beobachtungen können zur Aufklärung beitragen. Hinweise werden unter der Telefonnummer +49 7361 5800 entgegengenommen.
Welche Strafe droht bei Unfallflucht in Westhausen?
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB). Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem können Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Die Bußgeldkatalog-Seite bussgeldkatalog.org bietet detaillierte Informationen zu den Strafen bei Unfallflucht.
Die Polizei appelliert an den Verantwortlichen, sich zu stellen und seiner Verantwortung nachzukommen. Die Aufklärung der Unfallflucht in Westhausen hat für die Beamten Priorität, um den Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen und weitere derartige Vorfälle zu verhindern. Die Polizei Baden-Württemberg bietet auf ihrer Webseite Informationen und Präventionstipps. (Lesen Sie auch: Polizeibeamter Angegriffen: Eskalation bei Abschiebung in Karlsruhe)
Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien und Beteiligung zu ermöglichen. Dies ist strafbar und kann neben den genannten Strafen auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Ermittlungen zur Unfallflucht in Westhausen dauern an. Die Polizei bittet weiterhin um Mithilfe aus der Bevölkerung, um den Täter zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Aufklärung von Verkehrsunfällen und die Verfolgung von Unfallfluchten sind wichtige Aufgaben der Polizei, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu stärken. (Lesen Sie auch: Spezialeinsatz Ravensburg: Mann mit Machete Bedroht Polizei)

Ursprünglich berichtet von: Presseportal
