Urkundenfälschung Strafe: Was droht bei der Einreise mit gefälschten Papieren?
Die Urkundenfälschung Strafe kann empfindlich sein, besonders wenn sie im Zusammenhang mit einer versuchten unerlaubten Einreise steht. Wer mit gefälschten Ausweisdokumenten erwischt wird, muss nicht nur mit einer Strafanzeige rechnen, sondern riskiert auch die sofortige Ablehnung des Einreiseantrags und gegebenenfalls eine Einreisesperre für den Schengen-Raum.

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- Urkundenfälschung Strafe: Was droht bei der Einreise mit gefälschten Papieren?
- Was bedeutet das für Autofahrer?
- Der Fall im Detail: Versuchter Grenzübertritt mit gefälschten Papieren
- Welche Strafe droht bei Urkundenfälschung?
- Wie können sich Reisende schützen?
- Praxis-Tipp für Autofahrer
- Häufig gestellte Fragen
Fahrzeug-Daten
- Tatort: Grenzübergang Kehl Europabrücke
- Tatzeit: Später Montagabend
- Täter: Marokkanischer Staatsangehöriger
- Delikt: Versuchte unerlaubte Einreise mit Urkundenfälschung
Was bedeutet das für Autofahrer?
Auch wenn es sich hier um einen Fall in einem Fernreisebus handelt, ist das Thema Urkundenfälschung auch für Autofahrer relevant. Wer beispielsweise versucht, mit einem gefälschten Führerschein oder gefälschten Fahrzeugpapieren unterwegs zu sein, muss mit ähnlichen Konsequenzen rechnen. Die Strafen können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.
Der Fall im Detail: Versuchter Grenzübertritt mit gefälschten Papieren
Am späten Montagabend kontrollierten Bundespolizisten einen Fernreisebus am Grenzübergang Kehl Europabrücke. Ein marokkanischer Staatsangehöriger wies sich mit Fotos einer rumänischen Identitätskarte aus. Die Beamten erkannten die Fälschung und leiteten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise ein. Das Strafgesetzbuch sieht für Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Welche Strafe droht bei Urkundenfälschung?
Die Urkundenfälschung Strafe ist im Strafgesetzbuch (§ 267 StGB) geregelt. Sie umfasst das Herstellen einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr. Die Strafe hängt von der Schwere der Tat und den Umständen ab. Neben Geldstrafen sind auch Freiheitsstrafen möglich, insbesondere wenn die Fälschung gewerbsmäßig oder bandenmäßig erfolgt. Wie Presseportal berichtet, wurde gegen den Mann ein Strafverfahren eingeleitet. (Lesen Sie auch: Einreise Verweigert Bundespolizei: Falscher Ausweis in Kehl!)
Wie können sich Reisende schützen?
Reisende sollten stets darauf achten, ihre Ausweisdokumente sicher aufzubewahren und vor Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Verlust oder Diebstahl sollte umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Wer unsicher ist, ob seine Dokumente echt sind, kann sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Behörde erkundigen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bietet hierzu umfassende Informationen an.
Werden gefälschte Dokumente zur Erlangung eines unrechtmäßigen Vorteils verwendet, beispielsweise zur Erschleichung von Sozialleistungen, kann dies zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen haben.
Praxis-Tipp für Autofahrer
Überprüfen Sie vor jeder Fahrt ins Ausland die Gültigkeit Ihrer Fahrzeugpapiere und Ihres Führerscheins. Führen Sie stets die Originaldokumente mit sich und bewahren Sie Kopien getrennt davon auf. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls sind Sie so besser abgesichert. Der ADAC bietet hierzu hilfreiche Informationen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Dokumente sind besonders fälschungsgefährdet?
Besonders häufig werden Ausweisdokumente wie Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine und Aufenthaltstitel gefälscht. Aber auch Fahrzeugpapiere und Zulassungsbescheinigungen sind betroffen.
Wie erkennen Behörden gefälschte Dokumente?
Behörden nutzen verschiedene Sicherheitsmerkmale und technische Hilfsmittel, um Fälschungen zu erkennen. Dazu gehören beispielsweise UV-Licht, spezielle Lesegeräte und Datenbankabgleiche.

Kann ich mich straffrei melden, wenn ich unwissentlich gefälschte Dokumente besitze?
Wer unwissentlich gefälschte Dokumente besitzt und dies der Behörde meldet, kann unter Umständen mit einer milderen Strafe rechnen oder sogar straffrei davonkommen. Es kommt jedoch auf die Umstände des Einzelfalls an. (Lesen Sie auch: Grenzkontrolle Bundespolizei Kehl: Totalfälschung Aufgedeckt!)
Welche Rolle spielt die Staatsangehörigkeit bei der Strafzumessung?
Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Strafzumessung keine direkte Rolle. Allerdings kann sie indirekt relevant sein, beispielsweise wenn es um die Frage der Ausweisung oder Abschiebung geht.
Was passiert, wenn ich im Ausland mit gefälschten Papieren erwischt werde?
Wer im Ausland mit gefälschten Papieren erwischt wird, muss sich nach den dortigen Gesetzen verantworten. Die Strafen können je nach Land unterschiedlich ausfallen und unter Umständen deutlich höher sein als in Deutschland.
Die Urkundenfälschung Strafe ist kein Kavaliersdelikt und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher ratsam, stets auf die Echtheit und Gültigkeit seiner Dokumente zu achten und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal (Lesen Sie auch: Unfallflucht Westhausen: Polizei Sucht Zeugen nach Beschädigung)
Original-URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/75292/6218109
