Ein Unfall in Ulm ereignete sich am Dienstagmorgen, bei dem eine 71-jährige Autofahrerin einen vorfahrtsberechtigten Pkw übersah. Durch die Unachtsamkeit kam es zum Zusammenstoß. Unfall Ulm steht dabei im Mittelpunkt.

+
Fahrzeug-Daten
- Unfallzeitpunkt: Dienstag, kurz vor 8 Uhr
- Unfallort: Haßlerstraße / Illerstraße, Ulm
- Beteiligte: 71-jährige VW-Fahrerin, 38-jähriger Pkw-Fahrer
- Ursache: Unachtsamkeit der 71-jährigen beim Einfahren
Was bedeutet das für Autofahrer?
Dieser Unfall in Ulm verdeutlicht, wie wichtig es ist, beim Einfahren in eine Straße die Vorfahrt zu beachten. Unachtsamkeit kann schnell zu einem Unfall führen, der nicht nur Sachschäden, sondern auch Personenschäden verursachen kann. Achten Sie besonders aufmerksam auf den Querverkehr und nehmen Sie sich die Zeit, die Situation richtig einzuschätzen.
Wie kann man Unfälle beim Einfahren vermeiden?
Um Unfälle wie diesen in Ulm zu vermeiden, sollten Autofahrer folgende Tipps beachten: (Lesen Sie auch: POL-UL: (UL) Ulm – Autofahrer übersieht Kind…)
- Blickkontakt: Versuchen Sie, Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern herzustellen, um sicherzustellen, dass Sie gesehen werden.
- Langsam einfahren: Fahren Sie langsam und vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung ein, um rechtzeitig reagieren zu können.
- Vorfahrt beachten: Achten Sie auf die Vorfahrtsregeln und gewähren Sie vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen die Durchfahrt.
- Blinker setzen: Setzen Sie rechtzeitig den Blinker, um Ihre Absicht anzuzeigen.
Überprüfen Sie vor dem Einfahren in eine Straße nicht nur einmal, sondern mehrmals, ob die Situation sicher ist. Lieber einmal zu viel geschaut als einmal zu wenig.
Welche Strafen drohen bei Missachtung der Vorfahrt?
Die Missachtung der Vorfahrt kann teuer werden. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot. Die genauen Beträge sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können die Strafen deutlich höher ausfallen.
Was tun nach einem Unfall in Ulm?
Nach einem Unfall in Ulm sollten Sie folgende Schritte unternehmen: (Lesen Sie auch: POL-UL: (UL) Ulm – Autofahrer übersieht Kind…)
- Unfallstelle sichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck auf.
- Verletzten helfen: Leisten Sie Erste Hilfe, falls Personen verletzt wurden.
- Polizei rufen: Informieren Sie die Polizei, insbesondere wenn es Verletzte gibt oder der Unfallhergang unklar ist.
- Daten austauschen: Tauschen Sie die Personalien und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus.
- Unfallbericht erstellen: Füllen Sie einen Unfallbericht aus, um den Schaden der Versicherung zu melden.
Die Polizei Ulm ist für die Unfallaufnahme zuständig und unter der Telefonnummer 0731/188-0 erreichbar. Weitere Informationen zur Unfallaufnahme finden Sie auf der Webseite der Polizei Baden-Württemberg.
Häufig gestellte Fragen
Was ist bei einem Verkehrsunfall in Ulm zu tun?
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie die Unfallstelle sichern, Verletzten helfen, die Polizei verständigen, Daten austauschen und einen Unfallbericht erstellen. Die genaue Vorgehensweise hängt von der Schwere des Unfalls ab.

Welche Strafe droht bei Missachtung der Vorfahrt in Ulm?
Die Strafe bei Missachtung der Vorfahrt richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und kann Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot umfassen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können die Strafen höher sein.
Wie kann ich einen Unfall in Ulm melden?
Einen Unfall können Sie bei der Polizei Ulm unter der Telefonnummer 0731/188-0 melden. Bei schweren Unfällen mit Verletzten sollte der Notruf 112 gewählt werden. (Lesen Sie auch: Verkehrsunfall Ulm: VW-Fahrerin übersieht Auto Beim Spurwechsel)
Wo finde ich Informationen zu aktuellen Verkehrsmeldungen in Ulm?
Aktuelle Verkehrsmeldungen für Ulm und Umgebung finden Sie beispielsweise auf der Webseite des SWR oder über andere Verkehrsportale.
Unfälle wie der aktuelle in Ulm zeigen, dass die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr oberste Priorität haben muss. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben.
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal
