Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Discounter Lidl wegen mutmaßlich irreführender Werbung verklagt. Im Kern geht es um die Frage, ob Lidl mit seiner Kampagne „größte Preissenkung aller Zeiten“ im Mai 2025 zu viel versprochen hat und ob die tatsächlichen Preissenkungen für die Kunden transparent und nachvollziehbar waren. Die Verbraucherschützer sehen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und die Lebensmittelinformationsverordnung.

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Rückruf-Info
- Was: Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Lidl wegen irreführender Werbung.
- Wer: Betroffen sind Kunden von Lidl Deutschland.
- Warum: Lidl warb mit „größter Preissenkung aller Zeiten“, die Verbraucherzentrale sieht darin eine Irreführung.
- Was tun: Kunden sollten die Preisentwicklung bei Lidl beobachten und sich bei der Verbraucherzentrale melden, wenn sie den Eindruck haben, dass die Werbung nicht der Realität entspricht.
Was müssen Verbraucher jetzt tun?
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Kunden von Lidl, die Preisentwicklungen genau zu beobachten. Es ist wichtig, sich nicht von Werbeversprechen blenden zu lassen, sondern die tatsächlichen Preise der Produkte zu prüfen.
- Preisvergleich: Vergleichen Sie die Preise der Produkte, die Sie regelmäßig bei Lidl kaufen, mit den Preisen vor der Werbekampagne.
- Dokumentation: Notieren Sie sich die Preise und das Datum, um eine Grundlage für eine Beschwerde zu haben.
- Meldung an die Verbraucherzentrale: Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Preissenkungen nicht im angekündigten Umfang stattgefunden haben, melden Sie dies der Verbraucherzentrale Hamburg.
Warum wird Lidl Werbung als irreführend angesehen?
Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft Lidl vor, mit der Aussage „größte Preissenkung aller Zeiten“ falsche Erwartungen bei den Kunden geweckt zu haben. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert, dass es für die Kunden nicht erkennbar gewesen sei, welche und wie viele Produkte tatsächlich reduziert wurden. Lidl habe keine überprüfbare Liste veröffentlicht, was die Nachvollziehbarkeit der Preissenkungen erschwert habe. Wie Stern berichtet, wies Lidl die Vorwürfe zurück und argumentierte mit Wettbewerbsgründen.
Irreführende Werbung ist in Deutschland gesetzlich verboten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll Verbraucher vor falschen Versprechungen schützen. (Lesen Sie auch: Strategische Gasreserve: Österreich plant Notfallplan für Gas)
Welche Gesetze könnten verletzt worden sein?
Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht in der Lidl-Werbung Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die LMIV schreibt vor, dass Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein dürfen. Das UWG verbietet unlautere Geschäftspraktiken, insbesondere irreführende Werbung. Konkret geht es um die Frage, ob die Angaben zu Umfang und Ausmaß der Preisvorteile die Verbraucher in die Irre geführt haben. Das Landgericht Heilbronn (Az. 21 O 77/25 KfH) muss nun klären, ob Lidl zu weit gegangen ist.
Wie reagierte Lidl auf die Vorwürfe?
Lidl wies die Vorwürfe der Verbraucherzentrale Hamburg zurück. Ein Sprecher des Discounters erklärte, dass die Zahl 500 sich auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel beziehe. Die Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen. Aus Wettbewerbsgründen wolle man jedoch keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen. Verbraucherschützer kritisieren, dass diese Angaben nur in einer Fußnote zu finden waren und dass weniger Artikel reduziert worden seien als angekündigt. Laut Verbraucherzentrale ist Transparenz ein wichtiger Faktor für glaubwürdige Werbung.
Achten Sie beim Einkauf auf das Kleingedruckte. Oftmals verbergen sich dort wichtige Informationen über die Bedingungen einer Werbeaktion.
Was sind die möglichen Konsequenzen für Lidl?
Wenn das Landgericht Heilbronn zu dem Schluss kommt, dass die Lidl-Werbung tatsächlich irreführend war, drohen dem Discounter verschiedene Konsequenzen. Zum einen könnte Lidl zur Unterlassung der beanstandeten Werbung verpflichtet werden. Das bedeutet, dass der Discounter die Werbung in der beanstandeten Form nicht mehr schalten darf. Zum anderen könnte Lidl zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und dem Umsatz des Unternehmens. Im schlimmsten Fall könnte die Glaubwürdigkeit von Lidl leiden, was sich negativ auf das Image und die Kundenzahlen auswirken könnte. (Lesen Sie auch: Greenwashing Kohle: Maskottchen soll Image Retten?)
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) überwacht die Einhaltung der Lebensmittelinformationsverordnung und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Wie oft kommt es zu solchen Klagen wegen irreführender Werbung?
Klagen wegen irreführender Werbung sind in Deutschland keine Seltenheit. Die Verbraucherzentralen und andere Verbraucherschutzorganisationen gehen regelmäßig gegen Unternehmen vor, die ihrer Meinung nach falsche oder übertriebene Werbeversprechen machen. Solche Klagen betreffen häufig die Lebensmittelbranche, aber auch andere Branchen wie die Automobilindustrie oder die Finanzdienstleistungsbranche. Die Gerichte müssen dann im Einzelfall prüfen, ob die Werbung tatsächlich irreführend ist und ob sie die Verbraucher in die Irre führt. Die Urteile in solchen Fällen sind oft von großer Bedeutung, da sie Maßstäbe für die Zulässigkeit von Werbung setzen. Die Plattform produktwarnung.eu bietet einen Überblick über aktuelle Rückrufe und Warnungen.
Häufig gestellte Fragen
Was genau bedeutet irreführende Werbung?
Irreführende Werbung liegt vor, wenn eine Werbeaussage falsche oder unvollständige Informationen enthält, die geeignet sind, den Verbraucher zu einer Kaufentscheidung zu bewegen, die er sonst nicht getroffen hätte. Dies kann durch falsche Tatsachenbehauptungen, Verschweigen wesentlicher Informationen oder übertriebene Versprechungen geschehen. (Lesen Sie auch: Dürr übertrifft Erwartungen: Maschinenbauer steigert Gewinn)
Welche Rolle spielt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) bei Lebensmittelwerbung?
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) legt fest, welche Informationen auf Lebensmitteln angegeben werden müssen und wie diese Informationen präsentiert werden müssen. Sie soll sicherstellen, dass Verbraucher umfassend und korrekt über die Eigenschaften von Lebensmitteln informiert werden, um fundierte Kaufentscheidungen treffen zu können. Irreführende Angaben sind verboten.
Was können Verbraucher tun, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Werbung irreführend ist?
Verbraucher, die den Verdacht haben, dass eine Werbung irreführend ist, können sich an die Verbraucherzentralen wenden. Diese prüfen die Werbung und können gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten. Zudem können Verbraucher die Werbung bei der Wettbewerbszentrale melden, die ebenfalls gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgeht.
Wie wird ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geahndet?
Ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Zivilrechtlich kann das Unternehmen zur Unterlassung der Werbung verpflichtet werden und Schadensersatz leisten müssen. Strafrechtlich können Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden, insbesondere bei besonders schweren Verstößen.
Wie transparent müssen Preissenkungen in der Werbung dargestellt werden?
Preissenkungen in der Werbung müssen klar und verständlich dargestellt werden. Es muss erkennbar sein, auf welche Produkte sich die Preissenkung bezieht und wie hoch die Preissenkung tatsächlich ist. Unklare Formulierungen oder versteckte Bedingungen sind unzulässig. Die beworbene Preissenkung muss auch tatsächlich verfügbar sein und darf nicht nur für eine geringe Anzahl von Produkten gelten. (Lesen Sie auch: India VS Netherlands: vs.: Indische Mannschaft bereit)
Der Fall Lidl zeigt, wie wichtig es ist, dass Werbung transparent und nachvollziehbar ist. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mit ihrer Klage ein wichtiges Signal gesetzt und die Frage aufgeworfen, was Lidl Werbung irreführend macht und ob die Versprechen des Discounters tatsächlich eingehalten wurden. Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Heilbronn entscheiden wird und welche Konsequenzen dies für die Werbepraktiken von Lidl und anderen Unternehmen haben wird. Verbraucher sollten weiterhin aufmerksam sein und sich nicht von Werbeversprechen blenden lassen.

