Ein 20-jähriger Mann filmte sich am Mittwoch im Nürnberger Hauptbahnhof und übertrug das Video live auf TikTok. Dabei präsentierte er einen verbotenen Gegenstand, was nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz nach sich zieht. Verstoß Waffengesetz TikTok steht dabei im Mittelpunkt.

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Das ist passiert
- Ein 20-Jähriger filmte sich live auf TikTok im Nürnberger Hauptbahnhof.
- Er präsentierte dabei einen verbotenen Gegenstand.
- Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Was ist bisher bekannt?
Der 20-jährige Deutsche filmte sich am Mittwoch, den 18. Februar, im Hauptbahnhof Nürnberg und übertrug das Video live über die Plattform TikTok. Während der Übertragung präsentierte er einen Gegenstand, dessen Besitz in Deutschland illegal ist. Die Bundespolizei hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Wie kam es zur Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz auf TikTok?
Die Bundespolizei wurde auf das Live-Video aufmerksam und leitete umgehend Ermittlungen ein. Die Beamten identifizierten den 20-Jährigen und stellten den verbotenen Gegenstand sicher. Die Art des Gegenstandes wurde bisher nicht öffentlich bekannt gegeben. Der junge Mann muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten. Die Bundespolizei ermittelt weiterhin in dem Fall. (Lesen Sie auch: Wohnungsbrand München: Feuerwehr im Großeinsatz in Ludwigsvorstadt)
Reaktionen auf den Vorfall
Die Bundespolizei hat sich zu dem Vorfall geäußert und betont die Wichtigkeit, Verstöße gegen das Waffengesetz konsequent zu verfolgen. „Wir nehmen solche Vorfälle sehr ernst und werden alles daransetzen, die Hintergründe aufzuklären“, so ein Sprecher der Bundespolizeidirektion München. Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition in Deutschland und soll die öffentliche Sicherheit gewährleisten.
Der Besitz und das Führen von Waffen sind in Deutschland streng reglementiert. Verstöße gegen das Waffengesetz können mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Welche Konsequenzen drohen dem Beschuldigten?
Dem 20-Jährigen droht nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Strafe kann je nach Art des Verstoßes und des Gegenstandes variieren. Es ist möglich, dass er eine Geldstrafe zahlen muss oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe erhält. Die Bundespolizei wird den Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben, die dann über die Anklageerhebung entscheidet. Wie Presseportal berichtet, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. (Lesen Sie auch: Schneefall München Aktuell: Feuerwehr im Dauereinsatz)
Was genau ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz?
Ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt vor, wenn jemand ohne die erforderliche Erlaubnis Waffen oder Munition besitzt, erwirbt, herstellt, handelt oder führt. Auch das Verbringen von Waffen oder Munition in das oder aus dem Bundesgebiet ohne Genehmigung stellt einen Verstoß dar. (Lesen Sie auch: Einbruch Schriesheim: Hoher Schaden – Polizei Sucht…)

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz?
Die Strafen für Verstöße gegen das Waffengesetz sind vielfältig und hängen von der Schwere des Vergehens ab. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von mehreren Jahren. Auch der Einzug der Waffen und Munition ist möglich.
Was sind verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes?
Verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes sind beispielsweise bestimmte Arten von Messern, Schlagringen, Totschlägern und Schusswaffen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die genaue Liste der verbotenen Gegenstände ist im Waffengesetz festgelegt.
Wie kann man eine Waffenbesitzkarte beantragen?
Eine Waffenbesitzkarte kann bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist unter anderem die Vollendung des 18. Lebensjahres, die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und der Nachweis der Sachkunde. (Lesen Sie auch: Unfall Willstätt: Seniorin Verletzt, hoher Schaden am…)
Wo kann man sich über das Waffengesetz informieren?
Informationen zum Waffengesetz sind beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie bei den zuständigen Waffenbehörden der Länder erhältlich. Auch Rechtsanwälte, die auf Waffenrecht spezialisiert sind, können Auskunft geben.
