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ausreisepflichtiger Bürgergeld-Empfänger

ausreisepflichtiger Bürgergeld-Empfänger – Bürgergeld-Empfänger: Ausreisepflichtig & kriminell – 7250€

Bürgergeld-Empfänger Huso B.: Ausreisepflichtig & kriminell

23. Februar 2026
in Nachrichten

Der Fall des ausreisepflichtigen Bürgergeld-Empfängers Huso B. sorgt am 23.02.2026 bundesweit für Empörung. Obwohl der Bosnier seit 2003 Deutschland verlassen müsste und mehrfach straffällig wurde, lebt er mit seiner Frau und acht Kindern in Köln und bezieht monatlich über 7.250 Euro an Sozialleistungen. Die Behörden dulden seinen Aufenthalt – eine Entscheidung, die viele Fragen aufwirft.

Ein ausreisepflichtiger, mehrfach straffälliger Mann aus Bosnien, Huso B., lebt seit über 20 Jahren in Deutschland und erhält mit seiner zehnköpfigen Familie monatlich 7.250,77 Euro Sozialleistungen. Trotz eines abgelehnten Asylantrags im Jahr 2003 und wiederholter krimineller Delikte wird seine Abschiebung nicht vollzogen, hauptsächlich wegen seiner in Deutschland geborenen Kinder. Der Fall des Bürgergeld-Empfängers Huso B. hat eine intensive Debatte über die deutsche Asyl- und Sozialpolitik ausgelöst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hohe Sozialleistungen: Huso B. und seine Familie erhalten monatlich 7.250,77 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, was jährlich über 87.000 Euro entspricht.
  • Ausreisepflicht seit 2003: Sein Asylantrag wurde bereits 2003 abgelehnt, seitdem ist er ausreisepflichtig, tauchte zwischenzeitlich unter und wurde geduldet.
  • Mehrfach straffällig: Seit 2010 ist Huso B. der Polizei wegen diverser Betrugsdelikte bekannt und wurde wiederholt verurteilt.
  • Abschiebung verhindert: Als Hauptgrund für die Nicht-Abschiebung wird in Behördenunterlagen der Schutz der Familie und das Kindeswohl der acht in Deutschland geborenen Kinder genannt.
  • Keine Mietkosten: Die Familie lebt in einer Unterkunft in einem Kölner Asylblock, für die keine Miete anfällt.
  • Öffentliche Empörung: Der Fall löst eine heftige Debatte über Sozialmissbrauch und die Grenzen der Duldungspraxis in Deutschland aus.
Inhaltsverzeichnis
  1. Der Fall Huso B.: Chronologie eines Behördenversagens
  2. Warum wird der Bürgergeld-Empfänger Huso B. nicht abgeschoben?
  3. Welche Straftaten hat Huso B. begangen?
  4. Wie setzen sich die 7.250 Euro Sozialleistungen zusammen?
  5. Reaktionen aus Politik und Gesellschaft
  6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  7. Fazit: Ein Fall mit Sprengkraft

Der Fall Huso B.: Chronologie eines Behördenversagens

Die Geschichte des Bürgergeld-Empfängers Huso B. ist ein Lehrstück über die Komplexität und die möglichen Schwachstellen des deutschen Rechtsstaates. Bereits im Jahr 2003 reiste der Bosnier ohne Ausweispapiere nach Deutschland ein. Sein Asylantrag wurde umgehend abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Folglich hätte er das Land verlassen müssen.

Allerdings tauchte Huso B. unter und erschien erst 2007 wieder auf der Bildfläche. Ein erneuter Ausweisungsbescheid und ein zweijähriger Rechtsstreit änderten nichts an seiner Ausreisepflicht. Dennoch wurde die Abschiebung nie vollzogen. Stattdessen erhielt er eine Duldung, die über die Jahre immer wieder verlängert wurde. Diese Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, wie sie im Aufenthaltsgesetz (§ 60a AufenthG) geregelt ist.

Die Rolle der Familie

Der entscheidende Faktor für die jahrelange Duldung sind seine familiären Verhältnisse. Huso B. gründete in Köln eine Familie und hat heute mit seiner Frau acht minderjährige Kinder. In Behördenvermerken heißt es laut Medienberichten, dass „wegen der in der Folgezeit geborenen Kinder“ eine Rückführung nicht mehr betrieben wurde. Das Wohl der Kinder und der Schutz der Familie wiegen in der Abwägung der Behörden schwerer als das Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht, was die Komplexität solcher Fälle unterstreicht. Dieses Vorgehen wirft jedoch Fragen auf, insbesondere da Huso B. wiederholt straffällig wurde.

Warum wird der Bürgergeld-Empfänger Huso B. nicht abgeschoben?

Die Nicht-Abschiebung des Bürgergeld-Empfängers Huso B. basiert auf einer komplexen rechtlichen Abwägung. Im deutschen Aufenthaltsrecht muss die Ausländerbehörde in jedem Einzelfall zwischen dem „Ausweisungsinteresse“ des Staates und dem „Bleibeinteresse“ der betreffenden Person abwägen. Bei Huso B. überwiegt offenbar das Bleibeinteresse, das sich primär aus seinen familiären Bindungen ergibt.

Die acht in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder sind hier sozialisiert und integriert. Eine Abschiebung des Vaters würde die Familie trennen und das Kindeswohl erheblich gefährden. Dieser Aspekt ist durch Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) und die UN-Kinderrechtskonvention besonders geschützt. Obwohl eine Kündigung bei Krankheit unter bestimmten Umständen möglich ist, wie wir in einem anderen Artikel beleuchten, sind die Hürden bei einer Abschiebung, die eine Familie trennt, ungleich höher.

Welche Straftaten hat Huso B. begangen?

Seit dem Jahr 2010 ist Huso B. bei der Polizei aktenkundig. Ihm werden diverse Betrugsdelikte zur Last gelegt, für die er auch mehrfach verurteilt worden sein soll. Berichten zufolge soll er zuletzt versucht haben, in einer Drogeriekette mit Gutscheinkarten zu betrügen. Vor Gericht habe er frühere Taten eingeräumt. Diese kriminelle Energie stellt ein erhebliches öffentliches Interesse an seiner Ausweisung dar. Dass selbst wiederholte Straftaten nicht zur Aufhebung der Duldung führten, ist der Kern der öffentlichen Kritik und des Unverständnisses in diesem Fall.

Wie setzen sich die 7.250 Euro Sozialleistungen zusammen?

Die monatliche Gesamtsumme von 7.250,77 Euro, die die Familie des Bürgergeld-Empfängers Huso B. erhält, sorgt für besonders heftige Diskussionen. Diese Summe ergibt sich nicht aus dem regulären Bürgergeld, sondern aus sogenannten „Analogleistungen“ nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aufgrund der langen Aufenthaltsdauer in Deutschland hat die Familie Anspruch auf erhöhte Sätze, die sich an der regulären Sozialhilfe orientieren.

Die Zahlungen im Detail laut einem Bescheid vom September 2023:

Person/LeistungBetrag in Euro
Huso B. (Vater)835,24 €
Ehefrau835,24 €
8 Kinder (je nach Alter)je zw. 630,81 € und 817,71 €
Gesamtsumme7.250,77 €

Zusätzlich zu diesen Barleistungen wohnt die Familie mietfrei in einer städtischen Unterkunft. Die Debatte um Sozialleistungen ist nicht neu, wie auch die Diskussion um die Rente mit 4100 Brutto zeigt. Der Fall Huso B. verleiht dieser Debatte jedoch eine neue, brisante Dimension.

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Reaktionen aus Politik und Gesellschaft

Der Fall des Bürgergeld-Empfängers Huso B. hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Kritiker sehen darin ein systematisches Versagen und einen Beweis für die Missbrauchsanfälligkeit des deutschen Sozialstaates. Die Stadt Köln hat nach Bekanntwerden des Falls eine interne Prüfung angekündigt, äußert sich zum konkreten Fall aber unter Verweis auf den Datenschutz nicht im Detail. Allgemein wird betont, dass bei Familien mit Kindern das Kindeswohl bei Abschiebungen besonders zu berücksichtigen sei.

Huso B. selbst bestritt gegenüber Reportern, so viel Geld zu erhalten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die schwierige Balance zwischen humanitärer Verantwortung, dem Schutz der Familie und der Notwendigkeit, geltendes Recht konsequent durchzusetzen – insbesondere bei straffällig gewordenen Personen.

Video-Empfehlung zum Thema

Für eine tiefere Einordnung der rechtlichen Grundlagen von Duldung und Abschiebung empfehlen wir folgendes Video, das die komplexen Regelungen des Aufenthaltsrechts erklärt:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum bekommt Huso B. als ausreisepflichtiger Straftäter überhaupt Geld vom Staat?

Obwohl Huso B. ausreisepflichtig ist, hat er eine Duldung. Geduldete Personen haben in Deutschland einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da seine Familie schon lange hier lebt, erhält sie erhöhte „Analogleistungen“, die sich an der Höhe der regulären Sozialhilfe orientieren.

Wie hoch sind die monatlichen Leistungen für die Familie genau?

Die zehnköpfige Familie des Bürgergeld-Empfängers Huso B. erhält monatlich insgesamt 7.250,77 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus den Leistungen für die beiden Elternteile und die acht Kinder zusammen. Zusätzlich wohnt die Familie mietfrei.

Kann man trotz Straftaten und Ausreisepflicht in Deutschland bleiben?

Ja, das ist unter bestimmten Umständen möglich. Wenn sogenannte Abschiebungshindernisse vorliegen, kann eine Duldung erteilt werden. Im Fall von Huso B. ist das vor allem der Schutz seiner Familie und das Wohl seiner acht in Deutschland geborenen Kinder. Die Behörden müssen hier zwischen dem Interesse an der Abschiebung und dem Bleiberecht abwägen.

Seit wann sollte Huso B. Deutschland verlassen?

Huso B. ist bereits seit dem Jahr 2003 ausreisepflichtig. Sein damaliger Asylantrag wurde abgelehnt, da sein Herkunftsland Bosnien-Herzegowina als sicher gilt. Seitdem wurde seine Abschiebung ausgesetzt und er wird geduldet.

Was unternimmt die Stadt Köln in diesem Fall?

Nachdem der Fall öffentlich wurde, hat die Stadt Köln eine interne Prüfung des Sachverhalts angekündigt. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen gibt die Stadt jedoch keine detaillierten Auskünfte zum Einzelfall des Bürgergeld-Empfängers Huso B. Sie verweist allgemein auf die komplexe Rechtslage und die besondere Berücksichtigung des Kindeswohls.

Fazit: Ein Fall mit Sprengkraft

Der Fall des Bürgergeld-Empfängers Huso B. ist mehr als nur ein Einzelschicksal; er ist ein Symbol für die Zwickmühle, in der sich der deutsche Staat befindet. Einerseits stehen die humanitäre Verpflichtung und der im Grundgesetz verankerte Schutz der Familie. Andererseits gibt es ein klares öffentliches Interesse daran, ausreisepflichtige Straftäter des Landes zu verweisen und die Integrität des Sozialsystems zu wahren. Die Causa Huso B. zeigt auf, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Ergebnissen führen können, die für einen Großteil der Bevölkerung nur schwer nachvollziehbar sind. Es bleibt abzuwarten, ob die von der Stadt Köln eingeleitete Prüfung Konsequenzen haben wird und ob der Gesetzgeber Handlungsbedarf sieht, um solche Fälle in Zukunft anders zu regeln. Für weitere Informationen zur Rechtslage bei Abschiebungen verweisen wir auf die Seite des BAMF.

Über den Autor

Jonas Wagner ist ein erfahrener Online-Redakteur und SEO-Experte mit einem Schwerpunkt auf Politik, Gesellschaft und Finanzen. Seit über 10 Jahren analysiert er komplexe Sachverhalte und bereitet sie für ein breites Publikum verständlich auf. Seine Expertise in den Bereichen Sozialrecht und Migrationspolitik ermöglicht ihm eine fundierte und kritische Berichterstattung über brisante Themen wie den Fall Huso B.

Tags: AbschiebungAsylpolitikAufenthaltsrechtBürgergeldDuldungHuso BKölnKriminalitätSozialleistungenSozialmissbrauch
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Autor

Maik Möhring
Geschrieben von Maik Möhring

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