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Trotz Spar-Appellen: Abgeordnete dürfen wieder Business fliegen

Trotz Spar-Appellen: Abgeordnete dürfen wieder Business fliegen

4. Dezember 2025
in Nachrichten
Abgeordnete dürfen wieder Business fliegen – ab einer Flugzeit von zwei Stunden. Der Ältestenrat des Bundestags beschloss die Lockerung bereits am 11. September 2025. Damit wird eine Sparmaßnahme aus dem April 2024 rückgängig gemacht. Begründung: Abgeordnete müssten bei längeren Flügen vertrauliche Parlamentsdokumente studieren können.

Abgeordnete dürfen wieder Business fliegen – am 04. Dezember 2025 wird eine Regeländerung bekannt, die für Diskussionen sorgen dürfte. Mitten in Zeiten knapper Kassen hat der Bundestag seine Sparmaßnahmen bei Dienstreisen gelockert. Die Details zur neuen Reiseregel und warum sie für Kritik sorgt.

Was bedeutet die neue Regelung?

Die Abgeordneten dürfen wieder Business fliegen, wenn die Flugzeit mindestens zwei Stunden beträgt. Ein Sprecher des Bundestags bestätigte die Änderung gegenüber der Bild-Zeitung. Der Ältestenrat des Bundestags traf die Entscheidung bereits in seiner Sitzung am 11. September 2025. Seitdem ist die neue Vorschrift für Dienstreisen in Kraft.

Mit diesem Beschluss macht der Bundestag eine verschärfte Reiseregelung aus der vorangegangenen Legislaturperiode wieder rückgängig. Im April 2024 hatte der Ältestenrat unter Bundestagspräsidentin Bärbel Bas festgelegt, dass aus Kostengründen für Flüge unter vier Stunden Economy-Tickets gebucht werden müssen.

Alte vs. neue Regelung im Vergleich

AspektRegelung April 2024Neue Regelung seit September 2025
Business Class erlaubt ab4 Stunden Flugzeit2 Stunden Flugzeit
Economy-Pflicht fürFlüge unter 4 StundenFlüge unter 2 Stunden
Gilt fürDienstreisenDienstreisen
Beschlossen vonÄltestenratÄltestenrat

Wie begründet der Bundestag die Lockerung?

Ein Sprecher des Bundestags erläuterte die Gründe für die revidierten Reisevorschriften. Er verwies auf den zusätzlichen Platz in der Business-Klasse und die Notwendigkeit, vertrauliche Parlamentsdokumente studieren zu können.

Bei Flügen zwischen zwei und vier Stunden habe der Ältestenrat die durch Economy-Buchungen entstehenden Ticketersparnisse gegenüber einer möglichen Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der Abgeordneten abgewogen. Der Sprecher erklärte weiter, dass bei solchen längeren Flügen ins Ausland oft auch vertrauliche Vorbereitungen studiert würden.

Die Argumentation: In der Business Class haben Abgeordnete mehr Platz und Privatsphäre, um sensible Dokumente zu bearbeiten. In der beengten Economy Class sei das kaum möglich – andere Passagiere könnten mitlesen.

Warum wurde 2024 überhaupt gespart?

Die Sparmaßnahme vom April 2024 hatte einen konkreten Hintergrund: Das Budget für Dienstreisen war aufgebraucht. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas informierte die Abgeordneten im Sommer 2024, dass keine weiteren Einzeldienstreisen mehr genehmigt werden können.

KennzahlWert
Budget Auslandsdienstreisen 2024763.000 Euro
Budget aufgebrauchtBereits im Juni 2024
Reisekosten Q1-Q3 2023ca. 3,7 Mio. Euro
Reisekosten Gesamtjahr 2022ca. 3,1 Mio. Euro
TrendSteigend

Die Kosten für Dienstreisen stiegen über die letzten Jahre deutlich an. Flugtickets wurden rund 20 Prozent teurer, gleichzeitig vergrößerte sich der Bundestag. Im April 2024 reagierte der Ältestenrat mit der Vier-Stunden-Regel. Ziel war eine Halbierung der Reisekosten.

Dienstreisen vs. Mandatsreisen: Ein wichtiger Unterschied

Die Reisekostenregelung betrifft nur Dienstreisen – also Reisen im Auftrag des Bundestags. Reist ein Abgeordneter hingegen in Ausübung seines Mandats, gelten andere Regeln.

Laut § 16 des Abgeordnetengesetzes werden bei Mandatsreisen im Inland die Kosten bis zur höchsten Klasse gegen Nachweis erstattet. Das bedeutet: Für Mandatsreisen dürfen Abgeordnete auch weiterhin Business Class buchen – unabhängig von der Flugdauer. Mandatsreisen dürften die häufigeren Reisen sein.

Der Unterschied in Kürze: Bei Dienstreisen entscheidet der Bundestag über die Buchungsklasse. Bei Mandatsreisen entscheidet der Abgeordnete selbst.

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Kritik am Reiseverhalten der Abgeordneten

Die Lockerung der Reiseregeln dürfte für Kritik sorgen. Der Bund der Steuerzahler hat den Bundestag bereits mehrfach wegen hoher Kosten kritisiert. Im aktuellen Schwarzbuch 2025/26 ist das Parlament erneut vertreten.

Kritiker bemängeln: Während Bürger zum Sparen aufgefordert werden, gönnen sich Abgeordnete mehr Komfort bei Dienstreisen. Das Bild von Politikern, die in überfüllten Zügen auf dem Boden sitzen, entspreche nicht der Realität. Tatsächlich bevorzugen viele Parlamentarier offenbar das Flugzeug – in der Business Class.

Die Gegenseite argumentiert: Abgeordnete müssen effizient arbeiten können. Verpasste Termine und längere Reisezeiten mit der Bahn könnten am Ende mehr kosten als ein Business-Class-Ticket. Zudem seien Politiker keine normalen Arbeitnehmer, sondern trügen besondere Verantwortung.

Welche Flugziele sind betroffen?

Die Zwei-Stunden-Grenze betrifft vor allem europäische Ziele. Typische Flugzeiten ab Berlin oder Frankfurt:

ZielortFlugzeit ab DeutschlandBusiness Class möglich
Parisca. 1:30 Std.Nein (unter 2 Std.)
Brüsselca. 1:15 Std.Nein (unter 2 Std.)
Romca. 2:00 Std.Ja (ab 2 Std.)
Madridca. 2:45 Std.Ja (ab 2 Std.)
Athenca. 3:00 Std.Ja (ab 2 Std.)
New Yorkca. 9:00 Std.Ja (war auch vorher erlaubt)

Flüge zu EU-Institutionen in Brüssel oder Straßburg bleiben unter der Zwei-Stunden-Grenze – hier gilt weiterhin Economy. Für Ziele wie Rom, Madrid, Lissabon oder Warschau können Abgeordnete künftig wieder Business buchen.

Was kostet der Unterschied?

Der Preisunterschied zwischen Economy und Business Class ist erheblich. Je nach Strecke und Buchungszeitpunkt kann ein Business-Class-Ticket das Drei- bis Fünffache kosten.

Beispiel: Ein Flug Berlin-Madrid kostet in der Economy Class etwa 150 bis 300 Euro. In der Business Class werden schnell 600 bis 1.000 Euro fällig. Bei häufigen Dienstreisen summieren sich die Mehrkosten.

Genaue Zahlen, wie viel die Lockerung den Steuerzahler kostet, liegen noch nicht vor. Der Bundestag veröffentlicht die Reisekosten nicht aufgeschlüsselt nach Buchungsklassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann dürfen Abgeordnete wieder Business fliegen?
Die neue Regelung gilt seit dem 11. September 2025. Der Ältestenrat des Bundestags beschloss an diesem Tag, dass Abgeordnete bei Dienstreisen ab zwei Stunden Flugzeit die Business Class nutzen dürfen. Die Änderung wurde am 4. Dezember 2025 öffentlich bekannt.
Warum wurde die Sparmaßnahme zurückgenommen?
Der Bundestag begründet die Lockerung mit dem Bedürfnis nach mehr Platz und Privatsphäre. Abgeordnete müssten bei längeren Flügen vertrauliche Parlamentsdokumente studieren können. In der Economy Class sei das wegen der Enge und fehlenden Privatsphäre kaum möglich.
Gilt die Regelung auch für Mandatsreisen?
Nein, die Regelung betrifft nur Dienstreisen im Auftrag des Bundestags. Bei Mandatsreisen – also Reisen in Ausübung des Mandats – dürfen Abgeordnete laut § 16 Abgeordnetengesetz ohnehin bis zur höchsten Klasse buchen. Die Zwei-Stunden-Regel gilt dort nicht.
Wie hoch sind die Reisekosten des Bundestags?
Die Reisekosten für Einzeldienstreisen lagen 2024 bei 763.000 Euro – das Budget war bereits im Juni erschöpft. In den ersten drei Quartalen 2023 betrugen die Kosten rund 3,7 Millionen Euro. Der Trend ist steigend, unter anderem wegen höherer Flugpreise und eines vergrößerten Bundestags.
Wer hat die Lockerung beschlossen?
Die Entscheidung traf der Ältestenrat des Bundestags in seiner Sitzung am 11. September 2025. Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidium und 23 weiteren Abgeordneten. Er regelt unter anderem die inneren Angelegenheiten des Bundestags.
Welche Flugstrecken sind betroffen?
Die Zwei-Stunden-Grenze betrifft vor allem europäische Ziele. Flüge nach Paris oder Brüssel bleiben unter der Grenze (Economy). Für längere Strecken wie Rom, Madrid, Athen oder Warschau dürfen Abgeordnete künftig wieder Business Class buchen. Interkontinentalflüge waren nie von der Einschränkung betroffen.

Fazit: Abgeordnete dürfen wieder Business fliegen

Die Nachricht, dass Abgeordnete wieder Business fliegen dürfen, kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. Während Deutschland über Sparpakete und Haushaltslöcher diskutiert, lockert der Bundestag die eigenen Reiseregeln. Die Begründung – vertrauliche Dokumente erfordern Platz und Privatsphäre – mag nachvollziehbar sein. Die Optik ist dennoch ungünstig. Ob die Lockerung langfristig Bestand hat, hängt auch von der öffentlichen Reaktion ab. Der Bund der Steuerzahler dürfte den Fall genau beobachten.

Tags: Ältestenrat Dienstreisen BeschlussBundestag lockert ReiseregelnBusiness Class ab 2 Stunden FlugzeitReisekosten Bundestag 2025Wann dürfen Abgeordnete Business Class fliegen
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