Die Allianz Unfallversicherung zahlt nicht in allen Fällen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts. Konkret ging es um den Fall eines Schweizers, der bei einem riskanten Wracktauchgang in Italien tödlich verunglückte. Die Versicherung verweigerte zunächst die Zahlung an die Witwe, da sie den Unfallcharakter bestritt. Das Bundesgericht entschied jedoch zugunsten der Hinterbliebenen.

Zusammenfassung
- Bundesgerichtsurteil zwingt Allianz zur Zahlung.
- Tödlicher Tauchunfall in Italien als Unfall anerkannt.
- Schnelles Auftauchen erfüllt Unfallkriterien.
- Streitpunkt war der Unfallcharakter des Vorfalls.
Allianz Unfallversicherung Zahlt Nicht – Was war der Fall?
Ein Schweizer Staatsbürger verstarb bei einem Tauchgang zu einem Schiffswrack in Italien. Nach dem tragischen Vorfall weigerte sich die Allianz, die vereinbarte Unfallleistung an die Witwe auszuzahlen. Die Begründung: Es handele sich nicht um einen Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne. Die Versicherung argumentierte, dass das riskante Verhalten des Verunglückten den Tod verursacht habe.
Wie kam es zu dem Urteil des Bundesgerichts?
Die Witwe des Verstorbenen klagte gegen die Entscheidung der Allianz. Das Bundesgericht musste beurteilen, ob das schnelle Auftauchen des Tauchers, das letztendlich zu seinem Tod führte, als Unfall zu werten ist. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das plötzliche Auftauchen aufgrund unvorhergesehener Umstände erfolgte und somit die Kriterien eines Unfalls erfüllt. Demnach muss die Allianz nun die vereinbarte Unfallleistung erbringen. Das Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz. (Lesen Sie auch: Studie Junge Generation: Familie Ja, Karriereangst Nein?)
Welche Rolle spielte das riskante Verhalten beim Tauchgang?
Die Allianz argumentierte, dass der Tauchgang zu einem Schiffswrack an sich schon ein riskantes Unterfangen sei und der Verstorbene somit seinen Tod selbst verschuldet habe. Das Bundesgericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Es stellte fest, dass auch riskante Aktivitäten unter den Schutz einer Unfallversicherung fallen können, solange der Unfallcharakter gegeben ist. Das bedeutet, dass der Tod durch ein unvorhergesehenes Ereignis verursacht wurde und nicht durch eine bewusste Selbstgefährdung.
Das Urteil des Bundesgerichts betont die Bedeutung des Unfallcharakters bei der Beurteilung von Versicherungsleistungen. Auch bei riskanten Aktivitäten kann ein Anspruch bestehen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis zum Tod führt.
Wie geht es nun weiter?
Durch das Urteil des Bundesgerichts ist die Allianz nun verpflichtet, die vereinbarte Unfallleistung an die Witwe des Verstorbenen auszuzahlen. Dieser Fall verdeutlicht die Komplexität bei der Beurteilung von Unfallversicherungsansprüchen, insbesondere wenn riskante Aktivitäten im Spiel sind. Es zeigt auch, dass sich der Gang vor Gericht lohnen kann, wenn Versicherungen Leistungen zu Unrecht verweigern. Wie Blick berichtet, dauerte der Rechtsstreit mehrere Jahre. (Lesen Sie auch: Mitleid Betrug: Mädchen (16) um Ganzes Trinkgeld…)
Häufig gestellte Fragen
Warum hat die Allianz Unfallversicherung zunächst nicht gezahlt?
Die Allianz verweigerte die Zahlung, weil sie argumentierte, dass der tödliche Tauchunfall kein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne sei. Sie sah das riskante Verhalten des Tauchers als Ursache für den Tod an und argumentierte, dass kein unvorhergesehenes Ereignis vorgelegen habe. (Lesen Sie auch: Viertagewoche Schule: Pilotprojekt startet in Belper im…)
Was genau hat das Bundesgericht entschieden?
Das Bundesgericht entschied, dass das schnelle Auftauchen des Tauchers aufgrund unvorhergesehener Umstände erfolgte und somit als Unfall zu werten ist. Es wies die Argumentation der Allianz zurück und verpflichtete das Unternehmen zur Auszahlung der Unfallleistung.

Gilt der Versicherungsschutz auch bei riskanten Sportarten?
Ja, auch bei riskanten Sportarten kann Versicherungsschutz bestehen. Entscheidend ist, dass der Unfall durch ein unvorhergesehenes Ereignis verursacht wurde und nicht durch eine bewusste Selbstgefährdung. Die genauen Bedingungen sind jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Was können Versicherungsnehmer tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Wenn eine Versicherung die Zahlung verweigert, sollten Versicherungsnehmer zunächst die Ablehnung genau prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Es kann auch ratsam sein, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen. (Lesen Sie auch: Trystan Fall Sitten: Familie trifft auf Morettis…)
Welche Rolle spielt die Definition von „Unfall“ in diesem Fall?
Die Definition von „Unfall“ ist zentral. Im Schweizer Recht gilt als Unfall eine plötzliche, unvorhergesehene Schädigung des Körpers durch eine ungewöhnliche äußere Einwirkung. Das Bundesgericht musste entscheiden, ob das schnelle Auftauchen unter diese Definition fällt.
Dieser Fall, in dem die Allianz Unfallversicherung nicht zahlen wollte, zeigt, wie wichtig es ist, die Bedingungen einer Unfallversicherung genau zu prüfen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen. Es verdeutlicht auch, dass Gerichte im Streitfall oft zugunsten der Versicherten entscheiden, wenn die Umstände des Unfalls klar auf ein unvorhergesehenes Ereignis hindeuten.
