Ein schwerer Arbeitsunfall in einer Brauerei in Appenzell Innerrhoden ereignete sich, als eine 58-jährige Frau in ein Becken mit Natronlauge stürzte. Dabei erlitt sie schwere Verletzungen und Verätzungen. Die genauen Umstände, die zu diesem Arbeitsunfall in der Brauerei führten, sind Gegenstand laufender Untersuchungen. Arbeitsunfall Brauerei steht dabei im Mittelpunkt.

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Das ist passiert
- Eine 58-jährige Frau stürzte in ein Auffangbecken mit Natronlauge.
- Der Unfall ereignete sich in einem Brauereibetrieb in Appenzell Innerrhoden.
- Die Frau erlitt schwere Verletzungen und Verätzungen.
Arbeitsunfall in Brauerei: Was ist Natronlauge und warum ist sie so gefährlich?
Natronlauge, auch bekannt als Natriumhydroxid (NaOH), ist eine stark alkalische Lösung. Sie wirkt stark ätzend auf organische Stoffe wie Haut und Gewebe. Der Kontakt kann zu schweren Verätzungen führen, die tiefe Gewebeschäden verursachen. Daher ist der Umgang mit Natronlauge nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt.
Der Unfallhergang
Wie Blick berichtet, ereignete sich der Arbeitsunfall am Freitag in einem Brauereibetrieb in Appenzell Innerrhoden. Die 58-jährige Frau fiel aus noch ungeklärter Ursache in ein Auffangbecken, das mit Natronlauge gefüllt war. Die sofort eingeleiteten Rettungsmassnahmen konnten die Frau bergen. Sie wurde mit schweren Verletzungen in ein Spital gebracht. (Lesen Sie auch: Altendorf Fischsterben: Gülle Verpestet Bach – Ursache…)
Wie geht es weiter?
Die genauen Hintergründe des Arbeitsunfalls werden nun von den zuständigen Behörden untersucht. Dabei wird geprüft, ob alle Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden und ob es möglicherweise zu einem Fehlverhalten gekommen ist. Im Fokus steht auch die Frage, wie solche Unfälle in Zukunft vermieden werden können.
Natronlauge wird in Brauereien zur Reinigung von Anlagen und Behältern eingesetzt. Dabei müssen strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um Unfälle zu vermeiden.
Sicherheitsmassnahmen in Brauereien
Brauereien sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Natronlauge zu schulen und ihnen die notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören unter anderem Schutzbrillen, Handschuhe und Schutzkleidung. Zudem müssen die Arbeitsbereiche, in denen mit Natronlauge gearbeitet wird, entsprechend gekennzeichnet und gesichert sein. Die Einhaltung dieser Sicherheitsmassnahmen wird regelmässig von den Behörden kontrolliert. Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bietet die Suva. (Lesen Sie auch: Fischsterben Altendorf: Gülle Verseucht Bach und Tötet…)
Ähnliche Unfälle in der Vergangenheit
Arbeitsunfälle mit gefährlichen Stoffen kommen leider immer wieder vor, auch wenn die Sicherheitsstandards hoch sind. Ein Bericht der Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt, dass Verätzungen zu den häufigsten Verletzungen bei Arbeitsunfällen zählen. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen ihre Sicherheitsvorkehrungen ständig überprüfen und verbessern.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Erste-Hilfe-Massnahmen bei Verätzungen durch Natronlauge?
Bei Verätzungen durch Natronlauge sollte die betroffene Stelle sofort mit viel Wasser gespült werden. Die Spülung sollte mindestens 15 Minuten lang erfolgen. Danach sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Welche Rolle spielt die Schutzausrüstung bei der Arbeit mit Natronlauge?
Die Schutzausrüstung, bestehend aus Schutzbrille, Handschuhen und Schutzkleidung, ist essenziell, um direkten Kontakt mit Natronlauge zu verhindern. Sie bildet eine Barriere zwischen dem Körper und der ätzenden Substanz, wodurch das Risiko von Verätzungen minimiert wird.
Wie werden Mitarbeiter in Brauereien im Umgang mit Natronlauge geschult?
Mitarbeiter werden in umfassenden Schulungen über die Gefahren von Natronlauge, die korrekte Handhabung und die notwendigen Sicherheitsmassnahmen informiert. Diese Schulungen beinhalten auch praktische Übungen, um den sicheren Umgang mit der Substanz zu gewährleisten. (Lesen Sie auch: Asylunterkunft Minderjährige: Windisch verlängert Betrieb)
Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für den Umgang mit Natronlauge in der Schweiz?
In der Schweiz regeln verschiedene Gesetze und Verordnungen den Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Natronlauge. Dazu gehören das Chemikaliengesetz und die Chemikalienverordnung, die unter anderem die Kennzeichnung, Lagerung und den Transport von Chemikalien regeln.












