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Arbeitszeugnis: Formulierungen, Noten & Aufbau verstehen 2026

Arbeitszeugnis: Formulierungen, Noten & Aufbau verstehen 2026

17. Januar 2026
in Wissen

Arbeitszeugnis – jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Jobs einen gesetzlichen Anspruch darauf. Doch was muss im Zeugnis stehen, welche Formulierungen entsprechen welcher Note und was gilt seit 2025? Dieser Ratgeber erklärt alles Wichtige: von den rechtlichen Grundlagen über den Aufbau bis zur Korrektur bei einem schlechten Zeugnis.

⏱️ Lesezeit: 10 Minuten | Stand: 17. Januar 2026

Kurz erklärt: Das Arbeitszeugnis ist nach § 109 GewO und § 630 BGB geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Es muss wahr und wohlwollend formuliert sein. Seit Januar 2025 ist auch die elektronische Ausstellung mit qualifizierter Signatur möglich.

📋 Das Wichtigste zum Arbeitszeugnis

  • Rechtsgrundlage: § 109 GewO, § 630 BGB
  • Arten: Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
  • Anspruch: Jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Jobs
  • Fristen: Ausstellung innerhalb von 2-3 Wochen, Verjährung nach 3 Jahren
  • Pflichten: Wahrheitspflicht und Wohlwollenspflicht
  • Mindestbewertung: Note 3 (befriedigend) laut BAG
  • Neu seit 2025: Elektronische Ausstellung mit QES möglich
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist ein Arbeitszeugnis?
  2. Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis: Der Unterschied
  3. Aufbau des qualifizierten Arbeitszeugnisses
  4. Arbeitszeugnis Formulierungen: Die Notenskala verstehen
  5. Zwischenzeugnis: Beurteilung während der Beschäftigung
  6. Elektronisches Arbeitszeugnis seit 2025
  7. Zeugnis anfordern: Fristen und Anspruch
  8. Schlechtes Arbeitszeugnis: Korrektur und Anfechtung
  9. Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
  10. Fazit: Das Arbeitszeugnis richtig verstehen und einfordern

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, die der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellt. Das Dokument dokumentiert Art und Dauer der Beschäftigung und bewertet im qualifizierten Fall auch Leistung und Verhalten. Für Bewerbungen ist es ein wichtiges Dokument, da neue Arbeitgeber sich so ein Bild vom Kandidaten machen können.

Die rechtliche Grundlage bilden § 109 der Gewerbeordnung (GewO) und § 630 BGB. Für Auszubildende gilt zusätzlich § 16 BBiG. Das Zeugnis muss zwei zentrale Anforderungen erfüllen: Es muss wahr sein (Wahrheitspflicht) und wohlwollend formuliert sein (Wohlwollenspflicht).

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis: Der Unterschied

Das Zeugnis gibt es in zwei Varianten. Arbeitnehmer haben ein Wahlrecht, können aber nur eine der beiden Formen verlangen:

Merkmal Einfaches Zeugnis Qualifiziertes Zeugnis
Inhalt Art und Dauer der Tätigkeit Art, Dauer + Leistung + Verhalten
Bewertung Keine Leistungsbeurteilung Umfassende Beurteilung
Umfang Kurz, faktisch Ausführlich, 1-2 Seiten
Aussagekraft Gering Hoch, wichtig für Bewerbungen
Wann sinnvoll? Kurze Beschäftigung, schlechte Bewertung droht Regelfall für Bewerbungen

Tipp: In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis der Standard. Arbeitnehmer müssen es jedoch ausdrücklich verlangen – automatisch erhält man nur ein einfaches Zeugnis.

Aufbau des qualifizierten Arbeitszeugnisses

Das qualifizierte Zeugnis folgt einem standardisierten Aufbau. Abweichungen von dieser Struktur können bereits eine versteckte Kritik sein:

📄 Aufbau qualifiziertes Zeugnis

  1. Überschrift: „Arbeitszeugnis“ oder „Qualifiziertes Arbeitszeugnis“
  2. Einleitung: Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Position
  3. Unternehmensbeschreibung: Kurze Vorstellung des Arbeitgebers
  4. Tätigkeitsbeschreibung: Aufgaben und Verantwortungsbereiche
  5. Leistungsbeurteilung: Fachwissen, Arbeitsweise, Ergebnisse
  6. Verhaltensbeurteilung: Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden
  7. Schlussformel: Grund des Ausscheidens, Dank, Bedauern, Zukunftswünsche
  8. Datum und Unterschrift: Ausstellungsdatum, eigenhändige Unterschrift

Die Leistungsbeurteilung ist der wichtigste Teil. Hier bewertet der Arbeitgeber Arbeitsbereitschaft (Wollen), Arbeitsbefähigung (Können), Fachwissen und Arbeitserfolge. Die Verhaltensbeurteilung muss immer in der Reihenfolge Vorgesetzte – Kollegen – Kunden erfolgen. Eine abweichende Reihenfolge kann auf Probleme mit Vorgesetzten hinweisen.

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Arbeitszeugnis Formulierungen: Die Notenskala verstehen

Im Zeugnis werden Noten nicht direkt genannt, sondern durch Formulierungen ausgedrückt. Die sogenannte Zufriedenheitsformel lässt sich nach dem Prinzip der Steigerungen entschlüsseln:

Note Formulierung Steigerungen
Note 1 (sehr gut) „stets zur vollsten Zufriedenheit“ 3 (stets + vollste + Zufriedenheit)
Note 2 (gut) „stets zur vollen Zufriedenheit“ 2 (stets + vollen)
Note 3 (befriedigend) „zur vollen Zufriedenheit“ 1 (vollen)
Note 4 (ausreichend) „zur Zufriedenheit“ 0
Note 5 (mangelhaft) „insgesamt/im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“ Einschränkung
Note 6 (ungenügend) Formel fehlt oder „war bemüht“ —

Faustformel: Je mehr positive Verstärker wie „stets“, „jederzeit“, „außerordentlich“ oder „vollste“ vorkommen, desto besser die Note.

Arbeitszeugnis Formulierungen: Die Notenskala verstehen

Verbotene Geheimcodes in der Zeugnissprache

Nach § 109 Abs. 2 GewO sind versteckte Botschaften verboten. Das Zeugnis darf keine Formulierungen enthalten, die eine andere als die offensichtliche Aussage treffen. Dennoch nutzen manche Arbeitgeber Geheimcodes:

⚠️ Typische Geheimcodes

  • „Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden“ → Leistung war ungenügend
  • „Er zeigte für die Arbeit Verständnis“ → Er war faul
  • „Sie war gesellig und trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“ → Alkoholprobleme oder übermäßiges Schwätzen
  • „Er erledigte alle Aufgaben ordnungsgemäß“ → Keine Eigeninitiative
  • „Sie arbeitete mit größter Genauigkeit“ → Pedantisch und unflexibel

Wenn Sie solche Formulierungen in Ihrem Zeugnis finden, können Sie eine Korrektur verlangen.

Zwischenzeugnis: Beurteilung während der Beschäftigung

Ein Zwischenzeugnis wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Anders als beim Endzeugnis besteht nur bei triftigen Gründen ein Anspruch darauf:

  • Wechsel des Vorgesetzten
  • Bevorstehende Kündigung oder Versetzung
  • Elternzeit oder längere Abwesenheit
  • Betriebsübergang
  • Bewerbung auf interne oder externe Stellen

Wichtig: Das Zwischenzeugnis entfaltet eine Bindungswirkung für das spätere Endzeugnis. Der Arbeitgeber kann davon nur abweichen, wenn sich Leistung oder Verhalten nach der Ausstellung wesentlich geändert haben – und das muss er beweisen.

Elektronisches Arbeitszeugnis seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 kann das Zeugnis auch elektronisch ausgestellt werden. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat § 109 Abs. 3 GewO entsprechend geändert. Für die elektronische Variante gelten folgende Voraussetzungen:

  • Zustimmung des Arbeitnehmers: Die digitale Ausstellung ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Eine einfache PDF-Signatur reicht nicht aus
  • Recht auf Papierform: Arbeitnehmer können weiterhin ein Zeugnis in Papierform verlangen

Die qualifizierte elektronische Signatur stellt sicher, dass das Dokument authentisch und unveränderbar ist. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Elektronisches Arbeitszeugnis seit 2025

Zeugnis anfordern: Fristen und Anspruch

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis – unabhängig von Beschäftigungsdauer, Position oder Beendigungsgrund. Folgende Fristen gelten:

  • Ausstellungsfrist: Unverzüglich, in der Regel 2-3 Wochen nach dem letzten Arbeitstag
  • Verjährung: 3 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 195 BGB)
  • Verwirkung: Der Anspruch kann bereits nach 6-12 Monaten verwirken

Tipp: Fordern Sie das Zeugnis am besten schriftlich zusammen mit der Kündigung an. Setzen Sie eine Frist von 3 Wochen.

Schlechtes Arbeitszeugnis: Korrektur und Anfechtung

Wenn Sie mit Ihrem Zeugnis nicht einverstanden sind, können Sie es anfechten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass jedes Zeugnis mindestens der Note 3 („befriedigend“) entsprechen muss (Az. 9 AZR 584/13).

Beweislast:

  • Will der Arbeitnehmer ein Zeugnis besser als Note 3, muss er seine überdurchschnittlichen Leistungen beweisen
  • Will der Arbeitgeber ein Zeugnis schlechter als Note 3 ausstellen, muss er die Minderleistung beweisen

📝 Zeugnis anfechten: 4 Schritte

  1. Gespräch suchen: Zeitnah mit dem Arbeitgeber über Korrekturen sprechen
  2. Schriftlicher Widerspruch: Konkrete Passagen benennen, Frist von 2 Wochen setzen
  3. Anwalt einschalten: Fachanwalt für Arbeitsrecht kann das Zeugnis prüfen
  4. Zeugnisklage: Klage vor dem Arbeitsgericht als letztes Mittel

Wichtig: Handeln Sie schnell! Nach 6-9 Monaten kann der Anspruch auf Korrektur verwirken.

Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis – unabhängig von der Dauer der Beschäftigung oder dem Grund der Beendigung. Der Anspruch entsteht mit dem Ende des Jobs und verjährt nach 3 Jahren.
Was bedeutet „stets zur vollen Zufriedenheit“?
Die Formulierung „stets zur vollen Zufriedenheit“ entspricht der Note 2 (gut). Für ein sehr gutes Zeugnis (Note 1) müsste es „stets zur vollsten Zufriedenheit“ heißen. Ohne das Wort „stets“ wäre es nur die Note 3.
Kann ich ein schlechtes Zeugnis anfechten?
Ja, Sie können ein schlechtes Zeugnis anfechten. Laut BAG muss es mindestens der Note 3 entsprechen. Für eine schlechtere Bewertung muss der Arbeitgeber Beweise vorlegen. Fordern Sie zuerst schriftlich eine Korrektur, bevor Sie eine Zeugnisklage einreichen.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis?
Das einfache Zeugnis enthält nur Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis umfasst zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten. Für Bewerbungen ist die qualifizierte Variante deutlich aussagekräftiger.
Kann das Zeugnis seit 2025 digital ausgestellt werden?
Ja, seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Ausstellung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) möglich. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitnehmers. Auf Verlangen muss der Arbeitgeber weiterhin ein Zeugnis in Papierform ausstellen.
Wie lange muss ich auf mein Zeugnis warten?
Das Zeugnis muss unverzüglich ausgestellt werden. Als angemessen gelten 2-3 Wochen nach dem letzten Arbeitstag. Bei Führungskräften oder komplexeren Fällen kann die Frist etwas länger sein. Verzögert der Arbeitgeber, können Sie schriftlich anmahnen.

Fazit: Das Arbeitszeugnis richtig verstehen und einfordern

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für die berufliche Karriere. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Die versteckten Formulierungen in der Zeugnissprache lassen sich mit etwas Übung entschlüsseln – achten Sie auf die Anzahl der Steigerungen und typische Codes.

Seit 2025 ist auch die elektronische Ausstellung möglich, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Bei einem schlechten oder fehlerhaften Zeugnis sollten Sie zeitnah eine Korrektur verlangen. Im Zweifel hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Autor: Redaktion mindelmedia-news.de | Quellen: § 109 GewO, § 630 BGB | Stand: 17. Januar 2026

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

Tags: ArbeitszeugnisArbeitszeugnis 2026Arbeitszeugnis anfechtenArbeitszeugnis AufbauArbeitszeugnis FormulierungenArbeitszeugnis Notenelektronisches Arbeitszeugnisqualifiziertes ArbeitszeugnisZeugnisspracheZwischenzeugnis
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