Ein Auffahrunfall in Biberach ereignete sich am Donnerstagvormittag, als eine 51-jährige Audi-Fahrerin auf das Auto einer 50-Jährigen auffuhr. Der Unfall geschah an der Einmündung K7563/Haldenstraße und der B312/Waldseer Straße. Die ältere Fahrerin hatte an der Einmündung verkehrsbedingt gehalten. Auffahrunfall Biberach steht dabei im Mittelpunkt.

+
Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: Donnerstag, kurz vor 10:45 Uhr
- Ort: Biberach, Einmündung K7563/Haldenstraße und B312/Waldseer Straße
- Art des Einsatzes: Verkehrsunfall
- Beteiligte: 2 PKW, 2 Fahrerinnen
- Verletzte: Keine
- Sachschaden: Höhe unbekannt
- Ermittlungsstand: Unachtsamkeit als Unfallursache
- Zeugenaufruf: Nein
Was ist bisher bekannt?
Der Auffahrunfall in Biberach ereignete sich, als die 51-jährige Audi-Fahrerin offenbar unachtsam war und auf das haltende Fahrzeug der 50-Jährigen auffuhr. Die Polizei geht derzeit von Unachtsamkeit als Unfallursache aus. Beide Fahrerinnen blieben unverletzt.
Die genaue Schadenshöhe wird noch ermittelt. Die Fahrzeuge blieben fahrbereit. (Lesen Sie auch: POL-LB: Holzgerlingen: 2.000 Euro Sachschaden nach Unfallflucht…)
Wie Presseportal berichtet, ereignete sich der Unfall kurz vor 10:45 Uhr.
Wie kam es zu dem Auffahrunfall in Biberach?
Die 51-jährige Audi-Fahrerin näherte sich der Einmündung K7563/Haldenstraße und B312/Waldseer Straße. Dort musste die 50-Jährige mit ihrem Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten. Aufgrund von Unachtsamkeit kam es zum Zusammenstoß.
Die Polizei Ulm hat den Unfall aufgenommen. Weitere Details sind derzeit nicht bekannt. Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache dauern an. (Lesen Sie auch: Hybridbatterie Diebstahl: Zeugen Gesucht in Nürnberg!)
Weitere Informationen zur Verkehrssicherheit finden Sie auf der Webseite der Polizei Baden-Württemberg.
Informationen zur Stadt Biberach finden Sie auf Wikipedia.
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafe droht bei einem Auffahrunfall?
Die Strafe hängt von den genauen Umständen ab, kann aber von einem Verwarnungsgeld bis zu einem Bußgeld und Punkten in Flensburg reichen. Bei Personenschäden können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Wer zahlt den Schaden bei einem Auffahrunfall?
Grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden des Unfallopfers. Es empfiehlt sich, den Unfall der eigenen Versicherung zu melden. (Lesen Sie auch: Einbruch Ludwigsburg: Zwei Verdächtige in Untersuchungshaft)
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Auffahrunfall?
Bewahren Sie Ruhe, sichern Sie die Unfallstelle ab, leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe und rufen Sie die Polizei, wenn nötig. Tauschen Sie die Kontaktdaten mit dem Unfallgegner aus.

















