Ein ausländer ohne arbeitserlaubnis wurde im Landkreis Berchtesgadener Land von Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Traunstein bei der Arbeit in einem Restaurant angetroffen. Der albanische Staatsbürger konnte keine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorweisen, woraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

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Die wichtigsten Fakten
- Ein albanischer Staatsbürger arbeitete ohne gültige Papiere in einem Restaurant.
- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein führte die Kontrolle durch.
- Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Was sind die Konsequenzen für Ausländer ohne Arbeitserlaubnis?
Wer in Deutschland ohne gültige Arbeitserlaubnis einer Beschäftigung nachgeht, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Neben dem Ausländer können auch der Arbeitgeber strafrechtlich belangt werden. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Zudem droht dem Ausländer die Ausweisung. (Lesen Sie auch: Fahren ohne Führerschein: 27-Jähriger in Laupheim Erwischt)
Kontrolle durch den Zoll
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt regelmäßig Kontrollen durch, um illegale Beschäftigung aufzudecken. Dabei werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber überprüft. Ziel ist es, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Schwarzarbeit schadet nicht nur dem Staat, sondern auch den legalen Unternehmen, die Steuern und Sozialabgaben zahlen. Zudem werden die illegal Beschäftigten oft ausgebeutet und haben keine soziale Absicherung. (Lesen Sie auch: Ladendiebstahl Bretten: 31-Jähriger in U-Haft Genommen)
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Nachdem der albanische Staatsbürger ohne die erforderlichen Dokumente angetroffen wurde, leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein. Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, welche Konsequenzen dem Mann und seinem Arbeitgeber drohen. Die FKS geht Hinweisen auf Schwarzarbeit nach und führt entsprechende Ermittlungen durch.
Wie Presseportal berichtet, ist der Zoll bundesweit im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Behörde ist für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ist in Deutschland die zentrale Behörde zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Sie führt Kontrollen durch und leitet Ermittlungsverfahren ein. (Lesen Sie auch: Ostsee Salzwassereinbruch Lässt Weiter auf sich Warten)

Was droht Arbeitgebern, die Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen?
Arbeitgebern, die ausländische Staatsangehörige ohne entsprechende Genehmigung beschäftigen, drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Zudem müssen sie mit Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen rechnen.
Können ausländer ohne arbeitserlaubnis abgeschoben werden?
Ja, Ausländer, die ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland arbeiten, können abgeschoben werden. Dies ist eine der möglichen Konsequenzen des illegalen Aufenthalts und der illegalen Beschäftigung.















