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Ein Fall aus Köln sorgt seit Wochen für Fassungslosigkeit: Der ausreisepflichtige Bürgergeld-Empfänger Huso B. aus Bosnien lebt seit über 20 Jahren in Deutschland, obwohl sein Asylantrag längst abgelehnt wurde. Gemeinsam mit seiner Frau und acht Kindern bezieht er monatlich Sozialleistungen in Höhe von 7.250,77 Euro, obwohl er mehrfach straffällig wurde. Die Behörden sehen sich rechtlich die Hände gebunden – die Kinder schützen den Vater vor der Abschiebung.
Das Wichtigste in Kürze
- Hohe Sozialleistungen: Huso B. und seine 10-köpfige Familie erhalten in Köln monatlich 7.250,77 Euro an Bürgergeld und weiteren Hilfen.
- Ausreisepflicht seit 23 Jahren: Der Asylantrag des Bosniers wurde bereits kurz nach seiner Ankunft 2003 abgelehnt. Er ist seither ausreisepflichtig.
- Mehrfach straffällig: Huso B. ist seit 2010 wegen diverser Betrugsdelikte polizeibekannt und stand auch kürzlich wieder vor Gericht.
- Abschiebung verhindert: Die acht in Deutschland geborenen, minderjährigen Kinder verhindern die Abschiebung des Vaters, da das Grundgesetz die Familie besonders schützt.
- Status „Duldung“: Obwohl er ausreisepflichtig ist, wird sein Aufenthalt in Deutschland geduldet, da eine Abschiebung aus rechtlichen Gründen nicht vollzogen wird.
- Öffentliche Empörung: Der Fall löst eine bundesweite Debatte über Sozialmissbrauch und die Grenzen des deutschen Asylrechts aus.
Inhaltsverzeichnis
Die Geschichte des ausreisepflichtigen Bürgergeld-Empfängers Huso B. aus Köln wirft, Stand 23.02.2026, ein grelles Licht auf die komplexen Herausforderungen im deutschen Sozial- und Ausländerrecht. Der Mann kam bereits 2003 ohne Papiere nach Deutschland, sein Asylantrag wurde jedoch umgehend abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland gilt. Daraufhin tauchte Huso B. unter, um 2007 wieder aufzutauchen und erfolglos auf Bleiberecht zu klagen. Dennoch wurde er nie abgeschoben.
Der Fall Huso B.: Seit 23 Jahren ohne Bleiberecht in Deutschland
Die Chronologie des Falls ist bemerkenswert. Nach seiner abgelehnten Klage blieb Huso B. im Land und gründete eine Familie. Inzwischen hat er mit seiner Frau acht Kinder. Parallel dazu wurde er straffällig. Seit 2010 ist er der Polizei wegen diverser Betrugsdelikte bekannt, wie deutsche Medien berichten. Zuletzt musste er sich im Dezember 2025 vor Gericht verantworten, weil er versucht haben soll, eine Apotheke mit Gutscheinen zu betrügen; der Prozess wurde jedoch vertagt. Trotz der kriminellen Akte und der klaren Ausreisepflicht zahlt der Staat weiter. Die Familie lebt in einer von der Stadt gestellten Unterkunft, weshalb keine Miete anfällt. Dieser Umstand macht den Fall des ausreisepflichtigen Bürgergeld-Empfängers für viele Bürger besonders provokant.
Die kriminelle Laufbahn des Huso B.
Die Straftaten des Huso B. sind ein zentraler Punkt der öffentlichen Empörung. Es handelt sich dabei nicht um Bagatelldelikte, sondern um eine Serie von Betrugsvergehen. Obwohl weitere Straftaten scheinbar keinen Einfluss auf seinen Duldungsstatus hatten, erhielt er jahrelang eine Duldungsverlängerung und Sozialhilfe. Dieser Umstand wirft Fragen zur Konsequenz des Rechtsstaates auf, insbesondere wenn es um ausreisepflichtige Straftäter geht. Die zuständigen Behörden in Köln haben eine interne Prüfung des Falls angekündigt, äußern sich aber aufgrund des laufenden Verfahrens nicht weiter zu den Details. Wie bereits in unserem Artikel zum Thema Kündigung bei Krankheit erläutert, ist der rechtliche Rahmen oft komplexer, als es auf den ersten Blick scheint.
Warum wird der Bürgergeld-Empfänger nicht abgeschoben?
Die zentrale Frage lautet: Warum kann ein straffälliger, ausreisepflichtiger Mann nicht des Landes verwiesen werden? Die Antwort liegt im deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Eine Abschiebung des Vaters würde zur Trennung der Familie führen, was rechtlich nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich ist. Da alle acht Kinder in Deutschland geboren und minderjährig sind, wiegt ihr Wohl besonders schwer. Juristen sprechen hier von einem rechtlichen Abschiebehindernis. Die Behörden erteilen in solchen Fällen eine „Duldung“, was bedeutet, dass die Abschiebung zeitweise ausgesetzt ist. Dies ist kein Aufenthaltstitel, verhindert aber den Vollzug der Ausreise.
Was sagt Huso B. zu den Vorwürfen?
Konfrontiert mit seiner kriminellen Vergangenheit, spielt Huso B. die Vorwürfe herunter. Gegenüber Journalisten behauptete er, seine letzte Straftat habe im Jahr 2014 stattgefunden. Diese Aussage steht im klaren Widerspruch zu dem jüngsten Gerichtsverfahren wegen Betrugsversuchs im Dezember 2025. Zu der hohen Summe an Sozialleistungen, die seine Familie monatlich erhält, hat er sich öffentlich nicht direkt geäußert. Sein Fall illustriert jedoch eindrücklich, wie das Sozialsystem von Einzelnen ausgenutzt werden kann, was die Debatte um eine Reform des Bürgergelds weiter befeuert. Ein ähnliches Spannungsfeld zwischen staatlicher Leistung und individueller Verantwortung zeigt sich auch bei den Bahn-Tarifverhandlungen.
So setzen sich die 7.250 Euro Bürgergeld zusammen
Die Summe von 7.250,77 Euro pro Monat erscheint vielen Bürgern exorbitant hoch. Sie setzt sich aus den Regelsätzen des Bürgergelds für die Eltern und die acht Kinder sowie weiteren Leistungen zusammen. Da die Familie keine Miete zahlen muss, entfallen die Kosten für Unterkunft, die sonst einen großen Teil der Leistungen ausmachen würden. Die Berechnung basiert auf den Sätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Sozialhilfe.
| Leistungsempfänger | Anzahl | Regelsatz (ca.) | Gesamt (ca.) |
|---|---|---|---|
| Eltern (Paar) | 2 | je 835 € (Hilfe z. Lebensunterhalt) | 1.670 € |
| Kinder (je nach Alter) | 8 | zwischen 630 € und 835 € | 5.580 € |
| Gesamtsumme | 10 | – | ~7.250 € |
Hinweis: Die genauen Beträge können je nach Alter der Kinder und individuellen Mehrbedarfen variieren. Die hier genannten Zahlen basieren auf Medienberichten.
Reaktionen und die Debatte um Sozialbetrug
Der Fall des ausreisepflichtigen Bürgergeld-Empfängers Huso B. hat eine Welle der Empörung ausgelöst und die politische Diskussion über Sozialbetrug und die deutsche Migrationspolitik neu entfacht. Kritiker sehen hier ein Systemversagen und fordern härtere Konsequenzen für straffällige Ausländer. Sie argumentieren, dass der Schutz der Familie nicht als Freibrief für kriminelle Handlungen und die dauerhafte Inanspruchnahme von Sozialleistungen missbraucht werden dürfe. Befürworter einer strengeren Linie verweisen auf die Notwendigkeit, das Vertrauen der Bürger in den Sozialstaat zu erhalten. Als externe Quelle bietet die offizielle Seite der Bundesregierung grundlegende Informationen zum Bürgergeld. Weiterführende rechtliche Aspekte zur Duldung und Abschiebung finden sich im entsprechenden Wikipedia-Artikel.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum erhält ein ausreisepflichtiger Bürgergeld-Empfänger so viel Geld?
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf der gesamten Familie, also der beiden Elternteile und der acht Kinder. Jedes Familienmitglied hat einen eigenen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Summe von rund 7.250 Euro ergibt sich aus den addierten Regelsätzen und weiteren Bedarfen der 10-köpfigen Bedarfsgemeinschaft.
Kann man Huso B. nicht einfach abschieben?
Nein, eine Abschiebung ist derzeit rechtlich blockiert. Der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) und das Kindeswohl seiner acht minderjährigen Kinder stellen ein sogenanntes „rechtliches Abschiebehindernis“ dar. Eine Trennung der Familie durch die Abschiebung des Vaters wird als unverhältnismäßig angesehen. Sein Status ist daher „geduldet“.
Was bedeutet der Status „Duldung“?
Eine Duldung ist kein legaler Aufenthaltstitel und begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Sie ist lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, weil diese aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Die Ausreisepflicht der Person besteht weiterhin.
Spielt seine Kriminalität keine Rolle für die Abschiebung?
Grundsätzlich kann schwere Kriminalität das Interesse des Staates an einer Ausweisung erhöhen. Im Fall von Huso B. wog bei der Abwägung der Behörden bisher der Schutz seiner Familie schwerer als das staatliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung aufgrund seiner Betrugsdelikte.
Ist der Fall Huso B. ein Einzelfall?
Der Fall des ausreisepflichtigen Bürgergeld-Empfängers ist in seiner Ausprägung (Höhe der Summe, Dauer des Aufenthalts, Kriminalität) sicher extrem. Allerdings ist die Problematik, dass ausreisepflichtige Personen aufgrund von Abschiebehindernissen, wie fehlenden Papieren oder familiären Bindungen, langfristig in Deutschland geduldet werden und Sozialleistungen beziehen, kein Einzelfall.
Fazit: Ein System am Limit
Der Fall des ausreisepflichtigen Bürgergeld-Empfängers Huso B. ist mehr als nur eine schockierende Einzelgeschichte. Er legt die Schwachstellen und Dilemmata des deutschen Sozial- und Ausländerrechts offen. Während der Schutz der Familie ein hohes Gut ist, führt er in dieser Konstellation zu einem Ergebnis, das für viele Bürger nicht nachvollziehbar ist und das Vertrauen in die Gerechtigkeit des Systems untergräbt. Die Behörden agieren in einem rechtlichen Spannungsfeld, das kaum befriedigende Lösungen zulässt. Folglich bleibt die Frage, wie der Staat in Zukunft mit ähnlichen Fällen umgehen wird, um sowohl Humanität zu wahren als auch den Rechtsstaat konsequent durchzusetzen und Sozialmissbrauch zu verhindern.
Über den Autor:
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