Eine mutmaßliche sexuelle Belästigung Im Zug führte am Samstagabend zur Festnahme eines 46-jährigen Spaniers am Bahnhof Rosenheim. Er soll eine junge Frau während der Fahrt sexuell belästigt haben, woraufhin die Bundespolizei einschritt und den Mann in Untersuchungshaft nahm.

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Die wichtigsten Fakten
- Tatzeit: Samstagabend, 21. März
- Tatort: Zugfahrt, Rosenheim
- Täter: 46-jähriger Spanier
- Opfer: Junge Frau
Was sind die Konsequenzen einer Belästigung im Zug?
Eine sexuelle Belästigung stellt eine Straftat dar und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im vorliegenden Fall führte die Tat zur Festnahme des Beschuldigten und zur Anordnung der Untersuchungshaft durch einen Richter. Die Bundespolizei ermittelt nun weiter.
Der Vorfall im Detail
Am Samstagabend wurde die Bundespolizei in Rosenheim alarmiert. Ein 46-jähriger Mann soll während einer Zugfahrt eine junge Frau sexuell belästigt haben. Nach Ankunft des Zuges am Bahnhof Rosenheim wurde der Mann festgenommen. Auf Anordnung eines Richters befindet er sich nun in Untersuchungshaft. (Lesen Sie auch: Zeugenaufruf Sexuelle Belästigung: Wer Sah die Tat…)
Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Betroffene sollten sich umgehend an die Polizei wenden.
Wie geht es weiter?
Die Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Das Strafgesetzbuch sieht für sexuelle Belästigung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter sexueller Belästigung?
Sexuelle Belästigung umfasst unerwünschte sexuell bestimmte Handlungen und Aufforderungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und Vorhalten von Schriften, Bildern und dergleichen sexuellen Inhalts, die geeignet sind, das Opfer zu erniedrigen.

Welche Strafe droht bei sexueller Belästigung?
Sexuelle Belästigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die genaue Strafhöhe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. (Lesen Sie auch: Sexuelle Belästigung Jugendliche: 16-Jährige am Bahnhof Belästigt)
Wo können sich Opfer von sexueller Belästigung Hilfe suchen?
Opfer von sexueller Belästigung können sich an die Polizei, Beratungsstellen oder Hilfetelefone wenden. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die Unterstützung und Beratung anbieten. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist unter der Nummer 08000 116 016 erreichbar.
Wie kann ich mich vor sexueller Belästigung schützen?
Es gibt keine Garantie, sich vor sexueller Belästigung zu schützen. Wichtig ist, sich seiner Rechte bewusst zu sein und sich im Fall einer Belästigung zur Wehr zu setzen. Zeigen Sie dem Täter deutlich, dass sein Verhalten unerwünscht ist, und suchen Sie sich Hilfe.
Die Bundespolizei rät, verdächtige Beobachtungen umgehend zu melden. Wie Presseportal berichtet, wird der Fall weiter untersucht.















