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Social-Media-Verbot für Jugendliche

Social-Media-Verbot für Jugendliche – CDU-Plan: Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 fix

CDU-Plan: Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 fix

21. Februar 2026
in Nachrichten

Das Social-Media-Verbot für Jugendliche ist beschlossene Sache: Auf ihrem Bundesparteitag am 21.02.2026 in Stuttgart hat die CDU mit breiter Mehrheit für eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke wie TikTok oder Instagram gestimmt. Dieser Schritt soll Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren im Netz schützen.

Ein Antrag, der auf eine Initiative der CDU Schleswig-Holstein zurückgeht, fordert die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten. Der Beschluss sieht vor, dass Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu sozialen Netzwerken haben sollen. Außerdem soll es für die Altersgruppe bis 16 Jahre besondere Schutzmaßnahmen geben, um sie vor schädlichen Inhalten wie Mobbing, Hass oder psychischem Druck zu bewahren. Dieser Kompromiss fand eine breite Zustimmung auf dem Parteitag.

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was genau sieht das neue Social-Media-Verbot für Jugendliche vor?
  3. Wie soll die Alterskontrolle technisch umgesetzt werden?
  4. Warum fordert die CDU dieses Verbot?
  5. Welche weiteren Forderungen wurden diskutiert?
  6. Kritik und Ausblick zum CDU-Beschluss
  7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  8. Fazit: Ein wichtiger Schritt für den Jugendschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Altersgrenze 14 Jahre: Die CDU fordert ein gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung von sozialen Netzwerken wie TikTok und Instagram.
  • Besonderer Schutz bis 16: Für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sollen besondere Schutzmechanismen im digitalen Raum etabliert werden.
  • Initiative aus Schleswig-Holstein: Der Antrag wurde maßgeblich vom CDU-Landesverband Schleswig-Holstein unter Ministerpräsident Daniel Günther vorangetrieben.
  • Altersverifizierung per ID-Wallet: Die Kontrolle des Alters soll über eine digitale Identität, wie die ID-Wallet (digitaler Ausweis), erfolgen, um einfache Klick-Abfragen zu verhindern.
  • Breite Mehrheit: Der Antrag wurde auf dem CDU-Bundesparteitag in Stuttgart mit breiter Mehrheit angenommen.
  • Weitere Forderungen: Vorschläge wie eine Klarnamenpflicht oder eine Digitalabgabe wurden zur weiteren Beratung an die Bundestagsfraktion überwiesen.

Was genau sieht das neue Social-Media-Verbot für Jugendliche vor?

Der am Samstag in Stuttgart verabschiedete Beschluss ist ein klares Signal für einen stärkeren Jugendschutz im Internet. Konkret fordert die CDU die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die Plattformbetreiber in die Pflicht nimmt. Das zentrale Element ist das Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 Jahren. Ursprünglich stand sogar eine Altersgrenze von 16 Jahren zur Debatte, wie sie der erste Antrag der Nord-CDU vorsah. Jedoch einigte man sich auf einen Kompromiss.

Darüber hinaus betont der Antrag das „besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr“. Das bedeutet, dass Plattformen für 14- und 15-Jährige Vorkehrungen treffen müssten, um sie vor den negativen Aspekten der sozialen Medien zu schützen. Dies könnte beispielsweise durch sicherere Voreinstellungen oder eingeschränkte Funktionen umgesetzt werden. Der genaue rechtliche Rahmen muss allerdings erst noch ausgearbeitet werden. Ein ähnliches Thema ist der Personalmangel in der Pflege, bei dem ebenfalls gesetzliche Regelungen zum Schutz vulnerabler Gruppen gefordert werden.

Wie soll die Alterskontrolle technisch umgesetzt werden?

Ein entscheidender Punkt des CDU-Plans ist die technische Umsetzung der Alterskontrolle. Eine einfache Selbstauskunft per Klick, wie sie heute üblich ist, soll nicht mehr ausreichen. Stattdessen soll eine „effektive und technisch belastbare Altersverifikation“ eingeführt werden. Führende CDU-Politiker wie Familienministerin Karin Prien brachten hierzu die sogenannte ID-Wallet ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine digitale Ausweisfunktion auf dem Smartphone.

Diese Methode würde es den Plattformen ermöglichen, das Alter eines Nutzers datenschutzkonform zu überprüfen, ohne dass sensible persönliche Daten vollständig offengelegt werden. Bei Verstößen gegen diese Verifizierungspflicht sollen den Betreibern empfindliche Bußgelder drohen. Die CDU strebt hierfür eine EU-weit einheitliche Regelung an, um eine Umgehung über andere Mitgliedsstaaten zu verhindern.

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Warum fordert die CDU dieses Verbot?

Die Christdemokraten begründen ihre Forderung nach einem Social-Media-Verbot für Jugendliche mit der Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besonders schutzbedürftig sind. Der Antragstext hebt hervor, dass Geschäftsmodelle, die auf „Aufmerksamkeitsbindung, emotionale Aktivierung und Verhaltenssteuerung“ abzielen, eine staatliche Regulierung erfordern. Die Sorge gilt vor allem den negativen Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, das Sozialverhalten und die politische Orientierung junger Menschen.

Inhalte wie Hass, Hetze, Mobbing und psychischer Druck sollen durch die Altersgrenze eingedämmt werden. Ministerpräsident Daniel Günther betonte, man dürfe „die Kinder in unserem Land nicht länger alleine lassen“. Die Debatte um den Schutz von Bürgern vor negativen Einflüssen ist nicht neu, wie auch die Diskussion um die politische Mitte der CDU zeigt, wo ebenfalls die Abgrenzung zu extremistischen Inhalten eine Rolle spielt.

Welche weiteren Forderungen wurden diskutiert?

Der ursprüngliche Antrag der CDU Schleswig-Holstein war weitreichender. Er umfasste neben der Altersgrenze auch eine Klarnamenpflicht und eine sogenannte Digitalabgabe für Tech-Konzerne. Diese Punkte erwiesen sich innerhalb der Partei jedoch als strittiger. Deshalb wurden sie vom Hauptantrag abgetrennt und zur weiteren Beratung an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion überwiesen. Damit bleibt die Tür für eine spätere Umsetzung dieser Maßnahmen offen, der Fokus liegt aber vorerst klar auf der Einführung der Altersgrenze.

Kritik und Ausblick zum CDU-Beschluss

Obwohl der Beschluss parteiintern eine breite Mehrheit fand, gibt es auch kritische Stimmen. Datenschützer warnen vor einer umfassenden Identifizierungspflicht im Netz. Zudem wird die technische Umsetzbarkeit einer europaweit sicheren Altersverifikation als Herausforderung gesehen. Befürworter, wie die Initiatoren aus Schleswig-Holstein, sehen den Beschluss hingegen als längst überfälligen Schritt. Daniel Günther äußerte sich erfreut: „Endlich schützen wir Kinder und Jugendliche vor den Gefahren von Social Media“.

Die CDU will nun den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, um die Forderungen schnellstmöglich gesetzlich zu verankern. Da auch aus der SPD bereits ähnliche Vorschläge kamen, scheint eine parteiübergreifende Einigung möglich. Die Umsetzung wird jedoch eine komplexe Aufgabe, die sowohl nationale als auch europäische Gesetzgebung betrifft.

Übersicht der CDU-Forderungen

ForderungStatusDetails
Gesetzliche Altersgrenze von 14 JahrenVom Parteitag beschlossenSoll für alle sozialen Netzwerke wie TikTok, Instagram etc. gelten.
Besonderer Schutz für 14- bis 16-JährigeVom Parteitag beschlossenAusgestaltung im digitalen Raum (z.B. sichere Voreinstellungen).
Effektive AltersverifikationVom Parteitag beschlossenUmsetzung z.B. via digitalem Ausweis (ID-Wallet).
Klarnamenpflicht im NetzAn Fraktion überwiesenWird in der Bundestagsfraktion weiter beraten.
Digitalabgabe für Tech-KonzerneAn Fraktion überwiesenWird ebenfalls in der Fraktion weiter beraten.

Als Video-Empfehlung eignet sich ein Beitrag, der die Debatte auf dem CDU-Parteitag zusammenfasst oder Expertenmeinungen zum Thema Jugendschutz im Netz beleuchtet. Ein passendes Video wäre beispielsweise ein Nachrichtenbeitrag von einem öffentlich-rechtlichen Sender.

Für weiterführende Informationen zum Thema Jugendschutz und Medienkompetenz sei auf die offizielle Seite der Bundesregierung zum Jugendmedienschutz verwiesen. Auch die Initiative klicksafe.de, kofinanziert von der Europäischen Kommission, bietet umfassendes Material.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau hat die CDU zum Social-Media-Verbot für Jugendliche beschlossen?

Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag am 21.02.2026 beschlossen, die Bundesregierung zur Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke aufzufordern. Zudem soll es für Jugendliche bis 16 Jahre besondere Schutzvorkehrungen geben.

Ab wann soll das Social-Media-Verbot gelten?

Der CDU-Beschluss ist zunächst eine politische Forderung an die amtierende Bundesregierung. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten eines solchen Gesetzes gibt es noch nicht. Die CDU wird nun versuchen, den Vorschlag im Bundestag durchzusetzen.

Wie soll kontrolliert werden, ob jemand unter 14 ist?

Die Alterskontrolle soll nicht mehr durch eine einfache Selbstauskunft erfolgen. Stattdessen plant die CDU den Einsatz von technisch sicheren Systemen wie dem digitalen Personalausweis (ID-Wallet), um das Alter der Nutzer datenschutzkonform zu verifizieren.

Welche Plattformen sind vom geplanten Social-Media-Verbot für Jugendliche betroffen?

Der Antrag bezieht sich allgemein auf „soziale Netzwerke“. Explizit genannt werden in der Debatte immer wieder Plattformen wie TikTok, Instagram und Facebook. Es ist davon auszugehen, dass alle vergleichbaren Dienste von einer solchen Regelung erfasst wären.

Warum wurde die Altersgrenze auf 14 und nicht auf 16 Jahre festgelegt?

Der ursprüngliche Antrag aus Schleswig-Holstein sah tatsächlich eine Grenze von 16 Jahren vor. Die Festlegung auf 14 Jahre ist das Ergebnis eines Kompromisses, der auf dem Parteitag gefunden wurde, um eine möglichst breite Zustimmung für das Vorhaben zu sichern.

Fazit: Ein wichtiger Schritt für den Jugendschutz

Der Beschluss der CDU für ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 Jahren markiert einen Wendepunkt in der Debatte um den digitalen Jugendschutz in Deutschland. Mit der klaren Forderung nach einer gesetzlichen Altersgrenze und einer sicheren technischen Verifizierung reagiert die Partei auf die wachsenden Sorgen vor den negativen Einflüssen von Algorithmen und schädlichen Inhalten. Wenngleich die praktische Umsetzung noch viele Hürden nehmen muss, ist der politische Wille nun deutlich formuliert. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Bundesregierung diesen Impuls aufgreift und in konkrete Gesetze gießt.


Über den Autor:
Maximilian Weber ist studierter Politikwissenschaftler und seit über 10 Jahren als Online-Redakteur mit Schwerpunkt auf Innenpolitik und Digitalisierung tätig. Er analysiert für Mindelmedia-News die neuesten Entwicklungen aus dem politischen Berlin und Brüssel.


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CDU beschließt Social-Media-Verbot für U14! 🚫 Auf dem Parteitag in Stuttgart wurde eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für TikTok, Instagram & Co. gefordert. Alters-Check per digitalem Ausweis. #CDU #Jugendschutz #SocialMediaVerbot #Digitalpolitik

LinkedIn:
Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag eine weitreichende Entscheidung für den digitalen Jugendschutz getroffen: eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke. Der Antrag, initiiert von der CDU Schleswig-Holstein, sieht zudem eine sichere Altersverifizierung mittels ID-Wallet vor und fordert besonderen Schutz für Jugendliche bis 16. Forderungen nach Klarnamenpflicht wurden zur weiteren Beratung an die Fraktion verwiesen. Ein wichtiger Schritt zur Regulierung von Plattformen. #CDU #Digitalisierung #Jugendschutz #Regulierung #SocialMedia

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Paukenschlag auf dem CDU-Parteitag! Die Partei hat für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren gestimmt. 😮 Damit soll der Zugang zu Plattformen wie TikTok und Instagram gesetzlich geregelt werden. Die Altersprüfung soll künftig über den digitalen Ausweis erfolgen. Was haltet ihr von diesem Vorstoß? Schützt das unsere Kinder oder ist es ein Eingriff in die Freiheit? Diskutiert mit! #CDUPartetag #SocialMedia #Jugendschutz #Altersgrenze #Digitalpolitik

Tags: AltersgrenzeBundesparteitagCDUDaniel GüntherDigitalpolitikInternetJugendschutzKarin PrienRegulierungsocial media
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