Das ändert sich 2026 – zum Jahreswechsel treten zahlreiche Neuerungen bei Steuern, Sozialabgaben und Löhnen in Kraft. Am 6. Januar 2026 zeigen wir alle wichtigen Änderungen für Ihren Geldbeutel: vom höheren Grundfreibetrag über die neue Aktivrente bis zum teureren Deutschlandticket. Diese Übersicht hilft Ihnen, finanziell optimal ins neue Jahr zu starten.
📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 6. Januar 2026
💰 Das ändert sich 2026 – Die wichtigsten Fakten:
- Grundfreibetrag: Steigt auf 12.348 Euro (+252 Euro)
- Kindergeld: Erhöht sich auf 259 Euro pro Kind (+4 Euro)
- Mindestlohn: Steigt auf 13,90 Euro pro Stunde
- Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem 1. Kilometer
- Aktivrente: Bis 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen
- Deutschlandticket: Kostet jetzt 63 Euro (+5 Euro)
Das ändert sich 2026: Überblick für Verbraucher
Das Jahr 2026 bringt spürbare finanzielle Veränderungen für Millionen Deutsche. Während Arbeitnehmer, Familien und Rentner von Entlastungen profitieren, steigen an anderer Stelle die Kosten. Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2026 umfangreiche steuerliche Änderungen beschlossen, die sowohl Bürger als auch Unternehmen betreffen.
Besonders erfreulich: Der höhere Grundfreibetrag und die angepasste Pendlerpauschale sorgen für mehr Netto vom Brutto. Auch Familien können sich über gestiegenes Kindergeld freuen. Auf der anderen Seite wird das Deutschlandticket teurer und der CO2-Preis steigt leicht an.

Steuern 2026: Mehr Netto vom Brutto
Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 betreffen den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und die Pendlerpauschale. Diese Anpassungen sollen die kalte Progression ausgleichen – also verhindern, dass Gehaltserhöhungen durch höhere Steuern aufgefressen werden.
| Steuerliche Änderung | 2025 | 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.096 € | 12.348 € | +252 € |
| Kinderfreibetrag | 6.672 € | 6.828 € | +156 € |
| Kindergeld | 255 €/Monat | 259 €/Monat | +4 € |
| Soli-Freigrenze | 19.950 € | 20.350 € | +400 € |
| Pendlerpauschale | 30 Ct (1.-20. km) | 38 Ct ab 1. km | +8 Ct/km |
Grundfreibetrag 2026: Existenzminimum bleibt steuerfrei
Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro. Das bedeutet: Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt komplett steuerfrei. Für verheiratete Paare mit Zusammenveranlagung gilt der doppelte Betrag von 24.696 Euro. Die Erhöhung um 252 Euro sichert das steuerfreie Existenzminimum und gleicht die Inflation aus.
Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Eine besonders spürbare Entlastung bringt die neue Pendlerpauschale. Ab 2026 gilt einheitlich 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher waren es nur 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Ein Rechenbeispiel:
| Arbeitsweg | Arbeitstage | Werbungskosten 2025 | Werbungskosten 2026 | Vorteil |
|---|---|---|---|---|
| 10 km | 220 | 660 € | 836 € | +176 € |
| 20 km | 220 | 1.320 € | 1.672 € | +352 € |
| 30 km | 220 | 2.156 € | 2.508 € | +352 € |
💡 Tipp: Fernpendler mit geringem Einkommen, die keine Einkommensteuer zahlen, können stattdessen die Mobilitätsprämie beantragen. Diese Regelung gilt ab 2026 unbefristet.
Mindestlohn und Minijobs 2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 deutlich auf 13,90 Euro pro Stunde. Das ist eine Erhöhung um 1,08 Euro gegenüber 2025 (12,82 Euro). Davon profitieren rund 6 Millionen Beschäftigte in Deutschland.
| Lohnart | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn | 12,82 €/Stunde | 13,90 €/Stunde |
| Minijob-Grenze | 556 €/Monat | 603 €/Monat |
| Pflege-Mindestlohn (Fachkraft) | 20,50 €/Stunde | 20,50 €/Stunde |
| Pflege-Mindestlohn (Hilfskraft) | 16,10 €/Stunde | 16,10 €/Stunde |
Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt weiterhin sozialabgabenfrei.

Aktivrente 2026: Steuerfrei zur Rente hinzuverdienen
Eine der wichtigsten Neuerungen 2026 ist die Aktivrente. Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten, können ab Januar 2026 bis zu 2.000 Euro brutto monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Wer von der Aktivrente profitiert:
- Rentner mit Regelaltersgrenze (aktuell 66 Jahre)
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Hinzuverdienst bis 2.000 Euro/Monat bleibt steuerfrei
Wer nicht profitiert:
- Minijobber (bereits steuerfrei bis 603 Euro)
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamte im Ruhestand
- Personen mit Kapitaleinkünften
📊 Aktivrente-Beispiel: Eine Rentnerin (67) arbeitet weiter als Teilzeit-Buchhalterin und verdient 1.800 Euro brutto. Dieser Betrag bleibt 2026 komplett steuerfrei – zusätzlich zur normalen Rente.
Familien: Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026
Familien profitieren 2026 von steuerlichen Entlastungen. Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 6.828 Euro (bei Zusammenveranlagung: 9.756 Euro inklusive Betreuungsfreibetrag).
| Familienleistung | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Kindergeld | 255 €/Monat | 259 €/Monat |
| Kinderfreibetrag | 6.672 € | 6.828 € |
| Kindersofortzuschlag (Bürgergeld) | 20 €/Monat | 25 €/Monat |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 4.260 € | 4.260 € |
| Kinderbetreuungskosten (absetzbar) | 4.800 €/Jahr | 4.800 €/Jahr |
Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld bleibt unverändert bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare.
Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026 aufgrund der guten Lohnentwicklung deutlich an. Das betrifft sowohl die Renten- als auch die Krankenversicherung.
| Beitragsbemessungsgrenze | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (West) | 7.550 €/Monat | 8.450 €/Monat |
| Rentenversicherung (Ost) | 7.450 €/Monat | 8.450 €/Monat |
| Kranken-/Pflegeversicherung | 5.175 €/Monat | 5.812,50 €/Monat |
| Versicherungspflichtgrenze PKV | 69.300 €/Jahr | 73.800 €/Jahr |
Für Gutverdiener bedeutet das: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigen auch die Sozialabgaben. Die betriebliche Altersvorsorge profitiert ebenfalls – ab 2026 sind 8.112 Euro jährlich steuerfrei.
Gastronomie: Mehrwertsteuer sinkt dauerhaft auf 7 Prozent
Gute Nachrichten für Restaurantbesucher: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie sinkt ab 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent. Die Regelung gilt für:
- Restaurants und Gaststätten
- Bäckereien und Metzgereien
- Catering-Services
- Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung
Wichtig: Für Getränke gilt weiterhin der volle Steuersatz von 19 Prozent. Ob die Preise für Gäste tatsächlich sinken, bleibt abzuwarten – die Entlastung hilft jedoch vielen Gastronomiebetrieben wirtschaftlich.
Was wird 2026 teurer?
Nicht alle Änderungen 2026 sind positiv. Einige Bereiche werden teurer:
| Bereich | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Deutschlandticket | 58 €/Monat | 63 €/Monat |
| CO2-Preis | 55 €/Tonne | 55–65 €/Tonne |
| Kfz-Steuer | Ratenzahlung möglich | Einmalzahlung |
Deutschlandticket: 63 Euro ab 2026
Das Deutschlandticket wird 2026 um 5 Euro teurer und kostet dann 63 Euro pro Monat. Bund und Länder stützen das Ticket weiterhin mit jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich. Das Ticket bleibt monatlich kündbar und gilt weiterhin bundesweit im Nahverkehr.
CO2-Preis steigt leicht
Der nationale CO2-Preis liegt 2026 in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Das verteuert Heizen und Tanken tendenziell. Allerdings entfällt die Gasspeicherumlage, und der Bund dämpft über Milliardenzuschüsse die Netzentgelte beim Strom.
Ehrenamt: Höhere Pauschalen 2026
Wer sich ehrenamtlich engagiert, profitiert ab 2026 von höheren Steuerfreibeträgen:
| Ehrenamtspauschale | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Übungsleiterpauschale | 3.000 €/Jahr | 3.300 €/Jahr |
| Ehrenamtspauschale | 840 €/Jahr | 960 €/Jahr |
Die Übungsleiterpauschale gilt für Trainer, Chorleiter oder Dozenten in gemeinnützigen Vereinen. Die Ehrenamtspauschale können Vorstände, Kassenwarte oder andere ehrenamtliche Helfer nutzen.
Weitere Änderungen 2026
Steuerbescheide nur noch digital
Ab 2026 werden Steuerbescheide grundsätzlich digital über das ELSTER-Postfach zugestellt. Die Einspruchsfrist beginnt vier Tage nach Einstellung des Bescheids. Wer weiterhin Papierbescheide möchte, muss der elektronischen Bekanntgabe im ELSTER-Portal widersprechen.
Vereine: Höhere Freigrenzen
Gemeinnützige Vereine profitieren von vereinfachten Regelungen: Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt von 45.000 auf 50.000 Euro.
Agrardiesel-Rückvergütung kehrt zurück
Land- und Forstwirte erhalten ab 2026 wieder die Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent je Liter.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fazit: Das ändert sich 2026 für Ihren Geldbeutel
Das Jahr 2026 bringt überwiegend positive Änderungen für Verbraucher. Der höhere Grundfreibetrag, die verbesserte Pendlerpauschale und das gestiegene Kindergeld sorgen für mehr Netto. Besonders Rentner profitieren von der neuen Aktivrente mit bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Hinzuverdienst. Auf der anderen Seite steigen das Deutschlandticket und der CO2-Preis leicht an. Wer die Änderungen kennt, kann seine Finanzen optimal planen und von den Entlastungen profitieren.
Autor: MinDelMedia Redaktion | Finanzen & Steuern
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Stand: 6. Januar 2026 | Quellen: Bundesfinanzministerium, Bankenverband, steuertipps.de












