Dieter Hallervorden, bekannter Schauspieler und Theaterbetreiber, sieht sich einer Rückforderung von Corona-Hilfen in Millionenhöhe gegenüber. Die Investitionsbank Berlin (IBB) verlangt von seiner Firma „Halliwood“, die das Schlosspark Theater betreibt, die Rückzahlung von über 2,2 Millionen Euro. Dies berichtet der Abendzeitung München.

Dieter Hallervorden und das Schlosspark Theater
Dieter Hallervorden, geboren am 5. September 1935 in Dessau, ist eine feste Größe in der deutschen Unterhaltungslandschaft. Bekannt wurde er durch die Sketch-Sendung „Nonstop Nonsens“ in den 1970er Jahren. Neben seiner Fernseh- und Filmarbeit engagiert sich Hallervorden auch im Theaterbereich. Im Jahr 2009 übernahm er das Schlosspark Theater in Berlin-Steglitz und belebte es neu. Das Theater hat sich seitdem zu einer wichtigen kulturellen Institution entwickelt und bietet ein vielfältiges Programm aus Schauspiel, Musik und Kabarett.
Das Schlosspark Theater selbst hat eine lange Geschichte. Es wurde 1921 gegründet und diente zunächst als Kino. Später wurde es zu einem Theater umgebaut und erlebte in den 1950er und 1960er Jahren seine Blütezeit. Nach einer längeren Phase der Vernachlässigung übernahm Dieter Hallervorden das Theater und sanierte es umfassend. Er modernisierte die Bühnentechnik und gestaltete den Zuschauerraum neu. Heute bietet das Schlosspark Theater Platz für rund 450 Zuschauer.
IBB fordert Corona-Hilfen zurück
Die Investitionsbank Berlin (IBB), die unter der Aufsicht der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe steht, fordert von Hallervordens Firma „Halliwood“ die vollständige Rückzahlung der Corona-Hilfen. Wie der Tagesspiegel Checkpoint berichtet, geht es um verschiedene Hilfsprogramme aus den Jahren 2020 bis 2022. Die IBB begründet die Rückforderung mit mangelnder Mitwirkung bei der Schlussabrechnung. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, auf Anforderungen von Nachweisen entweder gar nicht oder nur ungenügend reagiert zu haben. (Lesen Sie auch: France Milano Cortina 2026: Olympia 2026: Frankreichs)
Die genaue Zusammensetzung der geforderten Summe von über 2,2 Millionen Euro ist nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine Kombination aus verschiedenen Hilfsprogrammen handelt, die während der Corona-Pandemie zur Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen aufgelegt wurden. Die IBB argumentiert, dass die zweckentsprechende Verwendung der Gelder nicht nachgewiesen wurde.
Die Rückforderungsbescheide wurden vom IBB-Vorstandsvorsitzenden Hinrich Holm und IBB-Vorstandsmitglied Angeliki Krisilion unterzeichnet. Die IBB ist eine Förderbank des Landes Berlin und hat die Aufgabe, die Wirtschaft in der Hauptstadt zu unterstützen. Während der Corona-Pandemie spielte sie eine wichtige Rolle bei der Vergabe von Hilfsgeldern.
Hallervorden weist Vorwürfe zurück
Dieter Hallervorden bestreitet die Vorwürfe der IBB. Bisher gibt es keine detaillierte Stellungnahme von ihm oder seinem Unternehmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass er gegen die Rückforderung vorgehen wird. Der Fall Hallervorden ist kein Einzelfall. Viele Unternehmen in Deutschland sehen sich derzeit mit Rückforderungen von Corona-Hilfen konfrontiert. Die Prüfungen der Behörden sind im vollen Gange, und es kommt immer wieder zu Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen.
Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut erklärt auf Anwalt.de, dass die Corona-Hilfen oft auf Basis von Prognosen bewilligt wurden. Nun findet eine Schlussabrechnung statt, bei der die tatsächliche Situation geprüft wird. Dabei kann es zu Abweichungen kommen, die zu Rückforderungen führen. (Lesen Sie auch: Konrad Laimer: Zäher Poker um Vertragsverlängerung beim…)
Typische Streitpunkte bei Rückforderungen sind laut Ehrentraut unter anderem die Anrechenbarkeit von Kosten, die Höhe des Umsatzrückgangs und die Frage, ob die Hilfen tatsächlich zur Deckung von Fixkosten verwendet wurden. Eine vollständige Rückforderung ist laut Ehrentraut nur dann rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen für die Hilfsgewährung von Anfang an nicht vorlagen oder wenn die Hilfen zweckwidrig verwendet wurden.
Was bedeutet das für das Schlosspark Theater?
Die Rückforderung der Corona-Hilfen stellt das Schlosspark Theater vor eine finanzielle Herausforderung. Es ist unklar, wie das Theater auf die Forderung der IBB reagieren wird. Möglicherweise wird es zu Einsparungen im Programm kommen oder es müssen andere Finanzierungsquellen erschlossen werden. Das Schlosspark Theater ist ein wichtiger Bestandteil der Berliner Kulturszene. Es wäre bedauerlich, wenn die Rückforderung der Corona-Hilfen die Arbeit des Theaters beeinträchtigen würde.Es ist zu erwarten, dass es zu einem Rechtsstreit kommen wird. Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Für viele andere Unternehmen, die ebenfalls von Rückforderungen betroffen sind, dürfte der Fall Hallervorden jedochSignalwirkung haben.
FAQ zu Dieter Hallervorden und der Rückforderung
Häufig gestellte Fragen zu dieter hallervorden
Warum fordert die IBB Corona-Hilfen von Dieter Hallervorden zurück?
Die Investitionsbank Berlin (IBB) fordert von Dieter Hallervordens Firma „Halliwood“, die das Schlosspark Theater betreibt, die Rückzahlung von Corona-Hilfen, da sie mangelnde Mitwirkung bei der Schlussabrechnung und fehlende Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung der Gelder bemängelt.

Wie hoch ist die Summe, die Dieter Hallervorden zurückzahlen soll?
Die IBB fordert von Dieter Hallervordens Firma „Halliwood“ die Rückzahlung von Corona-Hilfen in Höhe von mehr als 2,2 Millionen Euro. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Hilfsprogrammen aus den Jahren 2020 bis 2022 zusammen. (Lesen Sie auch: Brajan Gruda verstärkt RB Leipzig: Ein Coup)
Was sagt Dieter Hallervorden zu den Vorwürfen der IBB?
Dieter Hallervorden bestreitet die Vorwürfe der IBB. Bisher gibt es keine detaillierte Stellungnahme von ihm oder seinem Unternehmen, aber es ist davon auszugehen, dass er gegen die Rückforderung vorgehen wird.
Welche Konsequenzen hat die Rückforderung für das Schlosspark Theater?
Die Rückforderung der Corona-Hilfen stellt das Schlosspark Theater vor eine finanzielle Herausforderung. Es ist unklar, wie das Theater darauf reagieren wird, aber es könnten Einsparungen im Programm oder die Erschließung anderer Finanzierungsquellen notwendig werden.
Ist der Fall Dieter Hallervorden ein Einzelfall bei der Rückforderung von Corona-Hilfen?
Nein, der Fall Dieter Hallervorden ist kein Einzelfall. Viele Unternehmen in Deutschland sehen sich derzeit mit Rückforderungen von Corona-Hilfen konfrontiert, da die Behörden die Verwendung der Gelder prüfen und es zu Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen kommt.
Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Corona-Hilfen und Rückforderungen?
Weitere Informationen zum Thema Corona-Hilfen und Rückforderungen finden Sie auf den Seiten der zuständigen Behörden, wie beispielsweise der Investitionsbank Berlin (IBB) oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Auch Fachanwälte können hierzu beraten. (Lesen Sie auch: Piper Gilles und Paul Poirier: Kanadas Eispaar…)
Über Dieter Hallervorden
Um die aktuelle Situation rund um Dieter Hallervorden besser zu verstehen, ist ein kurzer Blick auf seine Karriere und sein Engagement im Theaterbereich hilfreich:
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1935 | Geburt von Dieter Hallervorden in Dessau |
| 1970er | Durchbruch mit der Sketch-Sendung „Nonstop Nonsens“ |
| 2009 | Übernahme des Schlosspark Theaters in Berlin-Steglitz |
| 2020-2022 | Bezug von Corona-Hilfen für das Schlosspark Theater |
| 2026 | IBB fordert Rückzahlung von Corona-Hilfen in Höhe von über 2,2 Millionen Euro |
Weitere Informationen zu Dieter Hallervorden finden Sie auf seiner offiziellen Webseite.
Das Schlosspark Theater ist auf der Wikipedia-Seite ebenfalls ausführlich beschrieben.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.
