Düsseldorfer Tabelle 2026 – am 01. Dezember 2025 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Fassung veröffentlicht. Ab Januar gelten höhere Bedarfssätze für Trennungskinder. Die Änderungen fallen moderat aus, das Kindergeld steigt parallel um 4 Euro auf 259 Euro monatlich.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie legt fest, wie viel ein Elternteil nach einer Trennung oder Scheidung für gemeinsame Kinder zahlen muss.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt die Tabelle seit dem 1. Januar 1979 heraus. Sie wird unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages erarbeitet. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, wird aber von allen deutschen Familiengerichten als verbindliche Richtlinie angewendet.
Die Bedarfssätze richten sich nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Je höher das Einkommen, desto mehr Unterhalt muss gezahlt werden.
Düsseldorfer Tabelle 2026: Was ändert sich?
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2026 bringt moderate Erhöhungen beim Kindesunterhalt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Höherer Mindestunterhalt: Der Mindestbedarf steigt in allen Altersstufen um jeweils 4 Euro monatlich. Grundlage ist die Siebte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15. November 2024.
Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 255 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Da das hälftige Kindergeld vom Unterhaltsbedarf abgezogen wird, erhöht sich der tatsächliche Zahlbetrag nur um etwa 2 Euro.
Selbstbehalte unverändert: Die Selbstbehalte bleiben 2026 auf dem Niveau von 2025. Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige liegt weiterhin bei 1.450 Euro, für Nicht-Erwerbstätige bei 1.200 Euro.
Neue Regelungen zum Elternunterhalt: Die Anmerkungen zur Tabelle wurden um Regelungen zum angemessenen Selbstbehalt bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt ergänzt.
Mindestunterhalt 2026 nach Altersstufen
| Altersstufe | 2025 | 2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| 0-5 Jahre | 482 € | 486 € | +4 € |
| 6-11 Jahre | 554 € | 558 € | +4 € |
| 12-17 Jahre | 649 € | 653 € | +4 € |
| ab 18 Jahre | 693 € | 698 € | +5 € |
| Studierende (eigener Haushalt) | 990 € | 990 € | unverändert |
Zahlbeträge 2026: Was Eltern tatsächlich zahlen
Die Bedarfssätze aus der Düsseldorfer Tabelle sind nicht identisch mit dem Zahlbetrag. Vom Bedarf wird das Kindergeld abgezogen – bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen Kindern in voller Höhe.
| Altersstufe | Bedarf 2026 | Kindergeld-Abzug | Zahlbetrag 2026 |
|---|---|---|---|
| 0-5 Jahre | 486 € | -129,50 € | 356,50 € |
| 6-11 Jahre | 558 € | -129,50 € | 428,50 € |
| 12-17 Jahre | 653 € | -129,50 € | 523,50 € |
| ab 18 Jahre | 698 € | -259 € | 439 € |
Die Zahlbeträge gelten für die erste Einkommensgruppe (Nettoeinkommen bis 2.100 Euro). Bei höherem Einkommen steigen die Beträge entsprechend.
Selbstbehalte 2026: Was dem Unterhaltspflichtigen bleibt
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens für seinen eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. Die Selbstbehalte wurden 2026 nicht erhöht.
| Selbstbehalt | Betrag 2026 | Warmmiete enthalten |
|---|---|---|
| Notwendiger Selbstbehalt (Erwerbstätige) | 1.450 € | 520 € |
| Notwendiger Selbstbehalt (Nicht-Erwerbstätige) | 1.200 € | 520 € |
| Angemessener Selbstbehalt | 1.750 € | 650 € |
| Elternunterhalt (Unterhaltspflichtiger) | 2.650 € | – |
| Elternunterhalt (Ehepartner) | 2.120 € | – |
Die 15 Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle umfasst 15 Einkommensgruppen. Je höher das bereinigte Nettoeinkommen, desto höher der Unterhaltsbedarf. Die Tabellenstruktur bleibt 2026 unverändert.
| Gruppe | Nettoeinkommen | 0-5 J. | 6-11 J. | 12-17 J. | ab 18 J. |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | bis 2.100 € | 486 € | 558 € | 653 € | 698 € |
| 2 | 2.101 – 2.500 € | 511 € | 586 € | 686 € | 733 € |
| 3 | 2.501 – 2.900 € | 535 € | 614 € | 719 € | 768 € |
| 4 | 2.901 – 3.300 € | 560 € | 642 € | 752 € | 803 € |
| 5 | 3.301 – 3.700 € | 584 € | 670 € | 785 € | 838 € |
| … | … | … | … | … | … |
| 15 | 10.401 – 11.200 € | 875 € | 1.004 € | 1.175 € | 1.256 € |
Unterhaltsvorschuss 2026: Höchstsätze für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Er berechnet sich aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes.
| Altersstufe | Unterhaltsvorschuss 2025 | Unterhaltsvorschuss 2026 |
|---|---|---|
| 0-5 Jahre | 227 € | 227 € |
| 6-11 Jahre | 299 € | 299 € |
| 12-17 Jahre | 394 € | 394 € |
Der Unterhaltsvorschuss bleibt 2026 nahezu unverändert, da die Erhöhung des Mindestunterhalts durch die parallele Kindergelderhöhung kompensiert wird.
So berechnen Sie den Kindesunterhalt 2026
Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt in mehreren Schritten:
Schritt 1: Nettoeinkommen ermitteln
Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen ist nicht identisch mit dem Netto auf der Gehaltsabrechnung. Vom Nettoeinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen abgezogen – pauschal 5 Prozent, mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro.
Schritt 2: Einkommensgruppe bestimmen
Anhand des bereinigten Nettoeinkommens wird die passende Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle ermittelt.
Schritt 3: Bedarf ablesen
Je nach Alter des Kindes wird der Bedarf aus der entsprechenden Spalte abgelesen.
Schritt 4: Kindergeld abziehen
Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld (129,50 Euro) abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (259 Euro). Ähnlich wie bei anderen Sozialleistungen wie der Neuen Grundsicherung 2026 sind die Berechnungsregeln genau festgelegt.
Schritt 5: Bedarfskontrollbetrag prüfen
Der Bedarfskontrollbetrag stellt sicher, dass dem Unterhaltspflichtigen nach Zahlung des Unterhalts noch genügend Geld verbleibt.
Dynamische vs. statische Unterhaltstitel
Unterhaltstitel können dynamisch oder statisch sein. Der Unterschied ist wichtig bei jährlichen Anpassungen:
Dynamische Titel: Sie beziehen sich auf einen Prozentsatz des Mindestunterhalts und passen sich automatisch an Änderungen der Düsseldorfer Tabelle an. Bei einem dynamischen Titel über 100 Prozent des Mindestunterhalts erhöht sich die Zahlungspflicht 2026 automatisch um 4 Euro.
Statische Titel: Sie nennen einen festen Eurobetrag. Bei Änderungen der Düsseldorfer Tabelle muss eine Abänderung beantragt werden. Wie bei Preiserhöhungen in anderen Bereichen sollten Betroffene regelmäßig prüfen, ob die Beträge noch aktuell sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann tritt die neue Düsseldorfer Tabelle 2026 in Kraft?
Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Was ist der Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen?
Ist die Düsseldorfer Tabelle ein Gesetz?
Muss ich meinen Unterhaltstitel ändern lassen?
Fazit: Düsseldorfer Tabelle 2026 bringt moderate Erhöhungen
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 bringt nur geringe Änderungen beim Kindesunterhalt. Der Mindestbedarf steigt um 4 Euro je Altersstufe, gleichzeitig erhöht sich das Kindergeld um 4 Euro auf 259 Euro. Dadurch steigt der tatsächliche Zahlbetrag für Unterhaltspflichtige nur um etwa 2 Euro monatlich. Die Selbstbehalte bleiben unverändert. Neu sind Regelungen zum angemessenen Selbstbehalt beim Elternunterhalt. Trennungseltern sollten ihre bestehenden Unterhaltstitel zum Jahreswechsel überprüfen und bei Bedarf anpassen lassen.












