Die Ermäßigte Mehrwertsteuer Gastronomie steht kurz vor der Einführung: Am 19. Dezember 2025 entscheidet der Bundesrat über die dauerhafte Senkung auf 7 Prozent. Die Abstimmung gilt als Zitterpartie – denn die Länder fordern eine Kompensation für Milliarden-Ausfälle. Was Gastronomen und Gäste jetzt wissen müssen.
📖 Lesezeit: 6 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 18. Dezember 2025
Ermäßigte Mehrwertsteuer Gastronomie: Bundesrat entscheidet am 19. Dezember
Der Countdown läuft: Am 19. Dezember 2025 stimmt der Bundesrat über das Steueränderungsgesetz 2025 für Ermäßigte Mehrwertsteuer Gastronomie ab. Kernpunkt ist die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Gastronomie – eine dauerhafte Senkung von 19 auf 7 Prozent für alle Speisen. Der Bundestag hat das Gesetz am 4. Dezember bereits beschlossen.
Die Branche wartet gespannt. Nach Jahren mit wechselnden Steuersätzen könnte die Entscheidung endlich Planungssicherheit bringen. Gleichzeitig streiten Bund und Länder um die Finanzierung – ein Ausgang ist nicht garantiert.
Kurz erklärt: Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie soll ab 1. Januar 2026 dauerhaft bei 7 Prozent liegen – unabhängig davon, ob Gäste vor Ort essen oder mitnehmen. Getränke bleiben bei 19 Prozent.
Welche Mehrwertsteuer gilt aktuell in der Gastronomie?
Das aktuelle System verwirrt selbst Branchenkenner. Ob 7 oder 19 Prozent fällig werden, hängt davon ab, wo das Essen verzehrt wird und welche Leistung der Betrieb erbringt.
| Situation | Steuersatz 2025 | Ab 2026 (geplant) |
|---|---|---|
| Speisen im Restaurant (vor Ort) | 19 % | 7 % |
| Speisen zum Mitnehmen | 7 % | 7 % |
| Lieferservice / Lieferdienst | 7 % | 7 % |
| Getränke (alle Arten) | 19 % | 19 % |
| Milchmischgetränke (to go, >75% Milch) | 7 % | 7 % |
| Imbiss mit Sitzplätzen | 19 % | 7 % |
| Imbiss ohne Sitzplätze | 7 % | 7 % |
Der Unterschied entsteht durch das Umsatzsteuergesetz (§ 12 UStG): Lebensmittel sind grundsätzlich ermäßigt. Sobald jedoch Service, Bedienung oder Sitzgelegenheiten hinzukommen, gilt der volle Satz. Die geplante Neuregelung würde diese Ungleichbehandlung beenden.
Die Corona-Geschichte: Vom Notfall zur Dauerlösung
Die ermäßigte Mehrwertsteuer Gastronomie hat eine bewegte Geschichte. Im Juli 2020 führte die damalige Bundesregierung den reduzierten Satz als Corona-Hilfe ein. Restaurants, Cafés und Hotels sollten die Krise überstehen.
| Zeitraum | Steuersatz für Speisen | Regelung |
|---|---|---|
| Vor Juli 2020 | 19 % | Regulärer Steuersatz |
| Juli 2020 – Dezember 2023 | 7 % | Corona-Steuerhilfegesetz |
| Januar 2024 – heute | 19 % | Rückkehr zum Regelsatz |
| Ab Januar 2026 | 7 % (geplant) | Steueränderungsgesetz 2025 |
Die Ampel-Regierung ließ die Sonderregelung Ende 2023 auslaufen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnte damals vor einer Pleitewelle. Die neue Koalition aus Union und SPD verankerte die dauerhafte Senkung schließlich im Koalitionsvertrag 2025.
Bundesrat versus Bundesregierung: Der Streit um 11 Milliarden Euro
Die letzte Hürde ist die höchste. Der Bundesrat kritisiert die geplante Steuersenkung wegen massiver Einnahmeausfälle. Nach Berechnungen des Finanzausschusses entstehen den Ländern bis 2030 Mindereinnahmen von rund 11,2 Milliarden Euro. Die Gemeinden verlieren zusätzlich etwa 1,4 Milliarden Euro.
„Es wird keine Kompensation des Bundes geben. Wenn einige unionsgeführte Länder das nicht wollen, gefährden sie die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie.“
– Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kontert mit einem Appell an die Länderkollegen: Wer verhindern wolle, dass Innenstädte ohne Gastronomie veröden, müsse am Ende zustimmen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zeigte sich zuversichtlich und kündigte an, dass das Vorhaben kommen werde.
Wer profitiert von der ermäßigten Mehrwertsteuer?
Die Steuersenkung betrifft nicht nur klassische Restaurants. Das Bundesfinanzministerium nennt eine breite Palette von Begünstigten:
- Restaurants und Cafés: Größte Entlastung durch Wegfall der 19-Prozent-Besteuerung vor Ort
- Bäckereien und Konditoreien: Mit angeschlossenem Café oder Sitzbereich
- Fleischereien mit Imbiss: Warme Speisen zum Vor-Ort-Verzehr
- Caterer: Für Veranstaltungen und Events
- Gemeinschaftsverpflegung: Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Betriebskantinen
- Hotels: Für das Frühstücks- und Restaurantangebot
Achtung: Bars, Clubs und Kneipen profitieren nicht von der Senkung. Ihr Hauptumsatz entsteht durch Getränke – und die bleiben bei 19 Prozent. Eine echte Entlastung für das Nachtleben bleibt aus.
Werden die Preise im Restaurant sinken?
Die Frage, ob Gäste von günstigeren Speisen profitieren, ist nicht eindeutig zu beantworten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Steuerersparnis gibt es nicht. Die Entscheidung liegt bei den Betrieben.
Branchenverbände haben bereits signalisiert, dass viele Gastronomen die Entlastung nicht komplett an ihre Gäste weitergeben werden. Qualität hat ihren Preis – und die gestiegenen Kosten für Personal, Energie und Lebensmittel belasten die Betriebe weiter.
Gastronomen können die Senkung auf drei Arten nutzen: Preise senken, um die Nachfrage anzukurbeln. Bruttopreise stabil halten und die Marge verbessern. Oder einen Mittelweg wählen, etwa bei besonders preissensiblen Gerichten.
Was passiert, wenn der Bundesrat ablehnt?
Stimmt der Bundesrat am 19. Dezember der Ermäßigte Mehrwertsteuer Gastronomie nicht zu, könnte das Gesetz vorerst gestoppt werden. Die Länder hätten die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen und nachzuverhandeln. In diesem Fall würde die 19-Prozent-Regelung für Speisen vor Ort auch 2026 bestehen bleiben.
Viele Branchenexperten halten dieses Szenario jedoch für unwahrscheinlich. Der politische Schaden wäre zu groß, wenn eine im Koalitionsvertrag verankerte Maßnahme direkt nach der Wahl scheitert. Die meisten Beobachter rechnen damit, dass die Länder letztlich einlenken.
So bereiten sich Gastronomen auf die Umstellung vor
Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung sollten Betriebe beide Szenarien durchspielen. Die wichtigsten Vorbereitungen im Überblick:
- Kassensystem prüfen: Kann die Software zwischen verschiedenen Steuersätzen unterscheiden? Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent hinterlegt sein.
- Preiskalkulation erstellen: Sowohl mit 7 als auch mit 19 Prozent rechnen, um handlungsfähig zu bleiben.
- Speisekarten vorbereiten: Neue Preislisten erst nach der finalen Entscheidung am 19. Dezember drucken.
- Verträge prüfen: Bei Caterings für 2026 festhalten, dass der Endpreis vom gültigen Steuersatz abhängt.
- Liquidität sichern: Finanzielle Puffer für beide Fälle einplanen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wird die Mehrwertsteuer für die Gastronomie ab 2026 gesenkt?
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 die dauerhafte Senkung auf 7 Prozent beschlossen. Allerdings muss der Bundesrat am 19. Dezember 2025 noch der Ermäßigte Mehrwertsteuer Gastronomie zustimmen. Erst danach steht fest, ob die Regelung zum 1. Januar 2026 tatsächlich in Kraft tritt. Die Abstimmung gilt als offen, da die Länder Kompensation für Steuerausfälle fordern.
Wann gilt 7% und wann 19% Mehrwertsteuer in der Gastronomie?
Aktuell (Stand 2025) gilt: Speisen vor Ort werden mit 19 Prozent besteuert, Speisen zum Mitnehmen mit 7 Prozent. Getränke kosten immer 19 Prozent – Ausnahme sind Milchmischgetränke mit über 75 Prozent Milchanteil zum Mitnehmen (7 Prozent). Ab 2026 sollen alle Speisen einheitlich 7 Prozent kosten, unabhängig vom Verzehrort.
Werden Restaurants die Preise senken?
Eine Garantie gibt es nicht. Gastronomen entscheiden selbst, ob sie die Steuerersparnis weitergeben. Viele Betriebe werden die Entlastung nutzen, um gestiegene Kosten aufzufangen oder zu investieren. Experten erwarten, dass die Senkung eher weitere Preiserhöhungen verhindert, als dass sie zu tatsächlichen Preissenkungen führt.
Profitieren auch Bars und Clubs von der Steuersenkung?
Nein. Die Senkung gilt nur für Speisen, nicht für Getränke. Da Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen ihren Hauptumsatz mit Getränken erzielen, ändert sich für sie wenig. Der Getränkeverkauf bleibt bei 19 Prozent besteuert – egal ob vor Ort oder zum Mitnehmen.
Wie hoch sind die Kosten für den Staat?
Das Bundesfinanzministerium rechnet mit jährlichen Mindereinnahmen von etwa 3,4 Milliarden Euro. Bis 2030 summieren sich die Steuerausfälle auf rund 11,2 Milliarden Euro für die Länder und 1,4 Milliarden Euro für die Gemeinden. Der Bund lehnt eine Kompensation ab – das sorgt für Streit mit den Ländern.
Was muss ich als Gastronom bei der Umstellung beachten?
Prüfen Sie vor allem Ihr Kassensystem: Ab 2026 muss der 7-Prozent-Satz für alle Speisen hinterlegt sein, während Getränke bei 19 Prozent bleiben. Warten Sie mit neuen Speisekarten bis nach der Bundesrats-Entscheidung. Kalkulieren Sie für beide Szenarien und klären Sie bei Catering-Verträgen für 2026, dass der Endpreis vom gültigen Steuersatz abhängt.
Fazit: Ermäßigte Mehrwertsteuer für die Gastronomie – Entscheidung steht bevor
Die ermäßigte Mehrwertsteuer Gastronomie ist zum Greifen nah. Nach Jahren des Hin und Her hat der Bundestag die dauerhafte Senkung auf 7 Prozent beschlossen. Am 19. Dezember 2025 liegt die Entscheidung beim Bundesrat.
Für die gebeutelte Branche wäre die Steuersenkung ein wichtiges Signal. Veränderungen gehören zum Geschäft – aber diese Reform könnte vielen Betrieben die nötige Luft zum Atmen verschaffen. Ob die Gäste am Ende günstiger essen, bleibt abzuwarten. Sicher ist: Die Unsicherheit endet in wenigen Tagen.
Stand: 18. Dezember 2025. Dieser Artikel wird nach der Bundesrats-Abstimmung am 19. Dezember aktualisiert.













