Wer sich Leistungen erschleicht, muss mit einer Strafe rechnen. Im Fall eines 39-jährigen französischen Staatsangehörigen führte dies am Sonntagabend in Kehl zur Festnahme durch die Bundespolizei. Erschleichen Leistungen Strafe steht dabei im Mittelpunkt.

+
Das ist passiert
- Ein 39-jähriger französischer Staatsangehöriger wurde am Sonntagabend in Kehl kontrolliert.
- Er konnte sich nicht ausweisen und machte falsche Angaben zu seiner Identität.
- Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde.
- Der Mann wurde festgenommen und muss mit einer Strafe rechnen.
Was ist bekannt?
Am Sonntagabend, den 22. Februar 2026, kontrollierte die Bundespolizei einen 39-jährigen Mann an der Tram-Haltestelle D in Kehl. Der Mann gab an, französischer Staatsangehöriger zu sein, konnte sich jedoch nicht ausweisen und machte lediglich mündliche Angaben zu seinen Personalien. Wie Presseportal berichtet, ergab die Überprüfung seiner Daten, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war.
Warum wurde der Mann festgenommen?
Die Überprüfung der Personalien des Mannes ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Da er sich nicht ausweisen konnte und falsche Angaben zu seiner Identität machte, wurde er von den Beamten festgenommen. Das Erschleichen von Leistungen ist in Deutschland strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. (Lesen Sie auch: BPOLI-OG: 511 Tage Freiheitsstrafe: 34-Jähriger griff Bundespolizisten…)
Welche Strafe droht beim Erschleichen von Leistungen?
Die Strafe für das Erschleichen von Leistungen ist im Strafgesetzbuch (§ 265a StGB) geregelt. Demnach droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Höhe des entstandenen Schadens und den persönlichen Umständen des Täters.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Erschleichen von Leistungen kein Kavaliersdelikt ist und konsequent verfolgt wird.
Was passiert jetzt mit dem Festgenommenen?
Der 39-jährige französische Staatsangehörige wurde nach seiner Festnahme der zuständigen Justizbehörde übergeben. Diese wird über das weitere Vorgehen entscheiden. Es ist zu erwarten, dass er sich vor Gericht verantworten muss. Juraforum.de bietet weitere Informationen zum Thema Erschleichen von Leistungen. (Lesen Sie auch: Rosa Herzog Tatort Dortmund: verlässt den „…)
Ursprünglich berichtet von: Presseportal
Häufig gestellte Fragen
Welche Leistungen fallen unter den Begriff Erschleichen von Leistungen?
Unter den Begriff „Erschleichen von Leistungen“ fallen beispielsweise das Fahren ohne gültigen Fahrschein, das unbefugte Nutzen von Telefonanschlüssen oder das Tanken ohne zu bezahlen. Es handelt sich also um die unrechtmäßige Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder Waren.

Wie hoch ist die Strafe, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird?
Beim ersten Mal wird in der Regel eine erhöhte Beförderungsgebühr fällig. Wiederholtes Schwarzfahren kann jedoch strafrechtliche Konsequenzen haben und zu einer Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen führen.
Kann man sich gegen eine Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen wehren?
Es ist ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Ein Anwalt kann die Beweislage prüfen und gegebenenfalls Einspruch gegen die Anzeige erheben. Die Erfolgsaussichten hängen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. (Lesen Sie auch: Zeugenaufruf Fürth: Helfer Verletzt – Wer Kennt…)
Gibt es eine Verjährungsfrist für das Erschleichen von Leistungen?
Ja, die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, dass eine Tat nicht mehr verfolgt werden kann, wenn seit der Begehung mehr als drei Jahre vergangen sind.
Wie kann man sich vor dem Vorwurf des Erschleichens von Leistungen schützen?
Achten Sie stets darauf, die in Anspruch genommenen Leistungen ordnungsgemäß zu bezahlen oder die erforderlichen Berechtigungen vorzuweisen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vorab über die Nutzungsbedingungen informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
