Das ETH Zürich Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet die ETH Zürich, zwei Anträge von Doktorandinnen auf diskriminierungsfreie Entlohnung gemäß dem Gleichstellungsgesetz erneut zu prüfen. Die Hochschule hatte die Gesuche im Jahr 2023 abgelehnt, was nun einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen wird. Damit wird die ETH Zürich dazu angehalten, ihre Lohnpolitik im Hinblick auf mögliche Geschlechterdiskriminierung zu untersuchen und gegebenenfalls anzupassen.

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Zusammenfassung
- Das Bundesverwaltungsgericht hat die ETH Zürich zur Überprüfung von Lohndiskriminierung verurteilt.
- Zwei Doktorandinnen hatten Anträge auf diskriminierungsfreie Entlohnung gestellt.
- Die ETH Zürich hatte die Anträge im Jahr 2023 zunächst abgelehnt.
- Das Gerichtsurteil könnte weitreichende Folgen für die Lohnpolitik der ETH Zürich haben.
Was bedeutet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für die ETH Zürich?
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwingt die ETH Zürich, die Anträge der Doktorandinnen auf diskriminierungsfreie Entlohnung neu zu bewerten. Die Hochschule muss nun prüfen, ob die Lohnunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Doktoranden sachlich gerechtfertigt sind oder ob eine unzulässige Diskriminierung vorliegt. Das Urteil könnte eine Anpassung der Lohnstrukturen innerhalb der ETH Zürich zur Folge haben.
Hintergrund der Klage gegen die ETH Zürich
Zwei Doktorandinnen der ETH Zürich hatten im Jahr 2023 Anträge auf diskriminierungsfreie Entlohnung gestellt. Sie argumentierten, dass sie für die gleiche Arbeit wie ihre männlichen Kollegen geringer entlohnt würden. Die ETH Zürich wies die Anträge zurück, woraufhin die Doktorandinnen beim Bundesverwaltungsgericht Klage einreichten. Wie Blick berichtet, sah das Gericht in der Ablehnung der Anträge jedoch Anlass zur Beanstandung und verpflichtete die ETH Zürich zur erneuten Prüfung der Sachlage.
Das Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben. Dies umfasst auch die Entlohnung. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden. (Lesen Sie auch: Moschee Zürich Angriff: Eier-Attacke Schockt – Was…)
Die Argumentation der ETH Zürich
Die ETH Zürich argumentierte in der Vergangenheit, dass die Lohnunterschiede auf unterschiedliche Qualifikationen, Berufserfahrung oder Aufgabenbereiche zurückzuführen seien. Ob diese Argumentation vor dem Bundesverwaltungsgericht standhält, bleibt abzuwarten. Die Hochschule muss nun detailliert darlegen, wie die Löhne der Doktorandinnen und Doktoranden festgelegt werden und warum es zu den festgestellten Differenzen kommt. Dabei muss die ETH Zürich beweisen, dass die Unterschiede sachlich gerechtfertigt sind und nicht auf einer Geschlechterdiskriminierung beruhen.
Mögliche Konsequenzen des Urteils
Sollte die ETH Zürich die Lohndifferenzen nicht ausreichend erklären können, drohen der Hochschule Konsequenzen. Das Bundesverwaltungsgericht könnte die ETH Zürich verpflichten, die Löhne der Doktorandinnen rückwirkend anzupassen und ihnen eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung zu zahlen. Darüber hinaus könnte das Urteil Signalwirkung für andere Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Schweiz haben, ihre Lohnpolitik ebenfalls auf mögliche Geschlechterdiskriminierung zu überprüfen. Dies könnte zu einer umfassenden Überprüfung der Entlohnungspraktiken im Schweizer Hochschulwesen führen.
Die Überprüfung der Lohnpolitik an Hochschulen ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft. Eine faire und diskriminierungsfreie Entlohnung ist essentiell, um talentierte Wissenschaftlerinnen zu fördern und ihnen gleiche Karrierechancen zu ermöglichen. Das Gleichstellungsgesetz soll sicherstellen, dass Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt keinen Platz hat.
Reaktionen auf das Urteil
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während Gleichstellungsbeauftragte und Frauenrechtsorganisationen das Urteil begrüßen und als wichtigen Schritt zur Durchsetzung der Lohngleichheit betrachten, äußern andere Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Autonomie der Hochschulen. Einige befürchten, dass das Urteil zu einer übermäßigen Bürokratisierung und einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Hochschulen führen könnte. (Lesen Sie auch: Antisemitischer Angriff Zürich: Kosovare in Haft!)
Die ETH Zürich beschäftigt rund 20’000 Studierende und Doktoranden. Der Frauenanteil unter den Professoren beträgt rund 20 Prozent. Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in der Wissenschaft sind ein seit langem diskutiertes Problem.
SRF News berichtet ebenfalls über den Fall.
Häufig gestellte Fragen
Was genau ist das Gleichstellungsgesetz?
Das Gleichstellungsgesetz soll die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen fördern. Es verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, insbesondere im Arbeitsleben, und schreibt eine gleichwertige Entlohnung für gleichwertige Arbeit vor. (Lesen Sie auch: Medienchefin Stapo Zürich: «Er machte antisemitische Aussagen…)
Welche Rolle spielt das Bundesverwaltungsgericht in diesem Fall?
Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Schweizer Bundesgericht, das unter anderem für die Beurteilung von Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden zuständig ist. Im Fall der ETH Zürich hat das Gericht die Entscheidung der Hochschule überprüft.
Wie geht es nun weiter im Fall der ETH Zürich?
Die ETH Zürich muss die Anträge der Doktorandinnen erneut prüfen und darlegen, ob die Lohnunterschiede sachlich gerechtfertigt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Hochschule die Löhne anpassen und gegebenenfalls Entschädigungen zahlen.
Könnte dieses Urteil Auswirkungen auf andere Hochschulen haben?
Ja, das Urteil könnte Signalwirkung haben und andere Hochschulen und Forschungseinrichtungen dazu veranlassen, ihre Lohnpolitik ebenfalls auf mögliche Geschlechterdiskriminierung zu überprüfen, um ähnliche Klagen zu vermeiden.
Was können Doktorandinnen tun, die sich diskriminiert fühlen?
Doktorandinnen, die sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen, können sich an die Gleichstellungsbeauftragte ihrer Hochschule wenden oder rechtliche Schritte einleiten, um ihre Rechte durchzusetzen und eine faire Behandlung zu gewährleisten. (Lesen Sie auch: Emotionale Debatte in Zürich: Kantonsrat will Sterbehilfe…)
Das ETH Zürich Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt einen wichtigen Schritt zur Förderung der Lohngleichheit an Schweizer Hochschulen dar. Es bleibt abzuwarten, wie die ETH Zürich auf das Urteil reagieren und welche konkreten Maßnahmen die Hochschule ergreifen wird, um eine diskriminierungsfreie Entlohnung sicherzustellen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung des Gleichstellungsgesetzes und die Notwendigkeit, Geschlechterdiskriminierung in allen Bereichen der Gesellschaft zu bekämpfen.

