Eine ältere Facebook Datenpanne, bei der Daten von Hunderten Millionen Nutzern in die Hände von Kriminellen gelangten, beschäftigt weiterhin die Gerichte. Nun gibt es im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und Meta, der Muttergesellschaft von Facebook, einen Vergleichsvorschlag.

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Kernpunkte
- Gericht schlägt Vergleich im Rechtsstreit um Facebook-Datenpanne vor.
- Betroffen sind Daten von über 530 Millionen Nutzern.
- Verbraucherzentralen fordern Entschädigung von 100 bis 600 Euro pro Nutzer.
- Meta und vzbv haben sechs Wochen Zeit zur Prüfung des Vergleichs.
Was bedeutet die Facebook Datenpanne für betroffene Nutzer?
Die Datenpanne ermöglichte es Kriminellen, auf persönliche Informationen wie Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen zuzugreifen. Diese Daten wurden später im Darknet veröffentlicht. Für betroffene Nutzer bedeutet dies ein erhöhtes Risiko für Phishing-Attacken, Identitätsdiebstahl und unerwünschte Kontaktaufnahmen. (Lesen Sie auch: Apple Sci-Fi Film: Telepathie Spaltet die Menschheit)
Warum klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)?
Der vzbv wirft Meta Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Konkret geht es um die unzureichende Sicherung der Nutzerdaten, die zwischen Mai 2018 und September 2019 durch die Facebook Datenpanne entwendet wurden. Der vzbv fordert im Rahmen einer Musterfeststellungsklage Schadenersatz für die Betroffenen. Aktuell haben sich der Klage nach Angaben des Stern bereits 27.000 Menschen angeschlossen.
Welche Entschädigung können Betroffene erwarten?
Die Verbraucherzentralen fordern für die Betroffenen eine Entschädigung zwischen 100 und 600 Euro, abhängig davon, wie viele Daten von ihnen entwendet wurden. Der Vorsitzende Richter schlug einen Betrag von 200 Euro vor. Ob es tatsächlich zu einer Auszahlung in dieser Höhe kommt, hängt vom Ergebnis der Vergleichsprüfung ab. (Lesen Sie auch: Preisanstieg für PS5 Pro: Sonys neue Preispolitik…)
Wie geht es jetzt weiter?
Meta und der vzbv haben nun sechs Wochen Zeit, den Vergleichsvorschlag des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg zu prüfen. Stimmen beide Parteien zu, könnte ein millionenschwerer Vergleich zustande kommen. Andernfalls droht ein langwieriges Gerichtsverfahren, möglicherweise sogar mit einer Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits festgestellt, dass Betroffenen grundsätzlich Schadenersatzansprüche zustehen könnten. Durch die Klage wurde die Verjährung dieser Ansprüche unterbrochen. (Lesen Sie auch: PS5 Pro: Sonys Preiserhöhung schockt die Gaming-Community)
Was können Betroffene tun?
Auch wenn Sie sich nicht der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollten Sie Ihre eigenen Ansprüche prüfen. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls Informationen und Unterstützung an. Eine Möglichkeit ist, sich bei der Verbraucherzentrale zu informieren.
Wie können Sie sich vor zukünftigen Datenpannen schützen?
Um sich vor den Folgen von Datenpannen zu schützen, sollten Sie regelmäßig Ihre Passwörter ändern und unterschiedliche Passwörter für verschiedene Online-Dienste verwenden. Achten Sie zudem auf Phishing-Versuche und geben Sie niemals persönliche Daten an unbekannte Absender weiter. Aktivieren Sie, wenn möglich, die Zwei-Faktor-Authentifizierung für zusätzliche Sicherheit. Informationen zum Thema Datensicherheit bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). (Lesen Sie auch: iPhone 16 mit Vertrag für unter 20…)














