Eine schwerwiegende Fehldiagnose Krebs führte dazu, dass einem Patienten ein Teil der Lunge entfernt wurde, obwohl sich der Krebsverdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellte. Nun wird der Fall juristisch geprüft, da der Patient mutmaßliche Aufklärungsmängel vor der Operation beklagt. Der Spitalsbetreiber weist die Vorwürfe zurück.

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Wie kommt es zu einer Fehldiagnose bei Krebs?
Eine Krebsfehldiagnose kann entstehen, wenn Untersuchungsergebnisse falsch interpretiert werden oder unklare Befunde vorliegen. Auch Verwechslungen von Proben im Labor sind möglich. Moderne bildgebende Verfahren und Gewebeanalysen sollen solche Irrtümer minimieren, können sie aber nicht vollständig ausschließen. Eine Zweitmeinung kann helfen, die Diagnose abzusichern. (Lesen Sie auch: Teil der Lunge entnommen, doch Krebsverdacht stellte…)
Patient zweifelt an Aufklärung vor Lungenteil-Entfernung
Der Patient, dem fälschlicherweise ein Teil der Lunge entfernt wurde, äußert nun Bedenken hinsichtlich der Aufklärung vor dem Eingriff. Er sei nicht ausreichend über die Risiken und Alternativen informiert worden, so seine Darstellung. Der Spitalsbetreiber bestreitet diese Vorwürfe vehement und betont, alle notwendigen Informationen bereitgestellt zu haben. Wie Der Standard berichtet, wird der Fall nun von einem Patientenanwalt geprüft.
Zusammenfassung
- Ein Patient erhielt fälschlicherweise die Diagnose Krebs.
- Ihm wurde daraufhin ein Teil der Lunge entfernt.
- Der Patient bemängelt die Aufklärung vor der Operation.
- Ein Anwalt prüft den Fall.
Juristische Prüfung des Falls eingeleitet
Der Patientenanwalt hat die juristische Prüfung des Falls aufgenommen. Im Fokus steht die Frage, ob der Patient ausreichend über die Tragweite des Eingriffs und mögliche Alternativen aufgeklärt wurde. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall war, könnte dies rechtliche Konsequenzen für den Spitalsbetreiber haben. Es geht dabei um mögliche Schadenersatzansprüche des Patienten. (Lesen Sie auch: Peterlik Spionage: Nervengift-Affäre vor Gericht?)
Patienten haben das Recht auf eine umfassende und verständliche Aufklärung vor medizinischen Eingriffen. Dazu gehört die Information über Diagnose, Behandlungsmethoden, Risiken und mögliche Alternativen.
Stellungnahme des Spitalsbetreibers
Der Spitalsbetreiber hat sich zu den Vorwürfen geäußert und betont, dass die Aufklärung des Patienten ordnungsgemäß erfolgt sei. Man habe alle notwendigen Informationen bereitgestellt und stehe für weitere Fragen zur Verfügung. Die Diagnose sei nach bestem Wissen und Gewissen gestellt worden, basierend auf den vorliegenden Untersuchungsergebnissen. Man bedauere den Vorfall außerordentlich. (Lesen Sie auch: „Teach for Austria“-Quereinsteiger: Entlastung für Schulen, aber…)
Was sind die Rechte von Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler?
Patienten haben das Recht, ihre Krankenakte einzusehen und eine Zweitmeinung einzuholen. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler können sie sich an die Patientenberatung der Verbraucherzentrale wenden oder eine Schlichtungsstelle einschalten. Auch eine Klage vor Gericht ist möglich, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen. Informationen zu Patientenrechten bietet auch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.
Der Ausgang des Falls bleibt abzuwarten. Die juristische Prüfung wird zeigen, ob dem Patienten tatsächlich Aufklärungsmängel entstanden sind und welche Konsequenzen dies haben wird. (Lesen Sie auch: Teach For Austria: Mehr als nur eine…)
















