Die Namensgebung für Fleischersatz-Produkte bleibt weitgehend erlaubt: „Veggie-Burger“ und „Tofu-Wurst“ dürfen weiterhin so genannt werden. Eine Einigung zwischen EU-Parlament und EU-Kommission sieht vor, dass Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „Tofu-Rippchen“ jedoch künftig nicht mehr zulässig sind.

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Auf einen Blick
- „Veggie-Burger“ und „Tofu-Wurst“ dürfen weiterhin so heißen.
- Bezeichnungen für Fleischstücke wie „Veggie-Hühnchen“ sind künftig verboten.
- Der Kompromiss muss noch formell von EU-Parlament und -Staaten angenommen werden.
- Deutschland hatte sich gegen ein Verbot von „Veggie-Burger“ ausgesprochen.
Fleischersatz Namensgebung: Was wurde beschlossen?
Die EU-Staaten und das Europaparlament haben sich in Brüssel geeinigt, dass vegetarische und vegane Produkte weiterhin Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“ tragen dürfen. Dies betrifft jedoch nicht alle fleischlosen Alternativen, da Begriffe, die sich direkt auf Tierarten oder Teilstücke beziehen, wie „Veggie-Hühnchen“ oder „Tofu-Rippchen“, künftig nicht mehr verwendet werden dürfen.
Warum diese Einschränkungen bei der Namensgebung?
Hintergrund der Debatte war ein Vorschlag aus dem EU-Parlament, bestimmte Bezeichnungen für Fleischprodukte ausschließlich tierischen Erzeugnissen vorzubehalten. Befürworter argumentierten, dies diene dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten. Kritiker bemängelten, dass ein Verbot etablierte Produktbezeichnungen unnötig verkomplizieren und den Konsum von Fleischalternativen behindern würde. Wie Stern berichtet, hatte sich Deutschland bereits im Vorfeld klar gegen ein Verbot des „Veggie-Burgers“ ausgesprochen. (Lesen Sie auch: EU-Namensstreit: „Veggie-Burger“ darf Namen behalten – „Veggie-Hühnchen“)
Was bedeutet das für Bürger?
Verbraucher können weiterhin Produkte wie Tofu-Würstchen oder Veggie-Burger unter diesen Namen im Supermarkt finden. Allerdings werden sie keine Produkte mehr unter Bezeichnungen wie „vegetarischer Speck“ oder „veganes Kotelett“ finden. Ziel ist es, eine klarere Unterscheidung zwischen Fleischprodukten und ihren pflanzlichen Alternativen zu schaffen.
Die Entscheidung ist ein Kompromiss zwischen dem Schutz traditioneller Bezeichnungen und der Förderung von Innovationen im Bereich der Fleischersatzprodukte.
Die Rolle der EU-Kommission und des Parlaments
Ursprünglich hatte die EU-Kommission einen weniger restriktiven Vorschlag eingebracht. Das Europaparlament verschärfte diesen jedoch deutlich. Insbesondere Abgeordnete der EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, setzten sich für ein Verbot von Begriffen wie „Steak“, „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ für rein pflanzliche Produkte ein. Federführend war hier die französische Abgeordnete Céline Imart. Letztendlich einigte man sich auf einen Kompromiss, der nun noch von beiden Institutionen formell bestätigt werden muss. Die Europäische Kommission hat auf ihrer Webseite Informationen zu ihren Aufgaben und Zielen veröffentlicht. (Lesen Sie auch: Kugelhaus Wohnen: Wie Lebt es sich in…)
Wie geht es weiter?
Der erzielte Kompromiss muss nun formell vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten angenommen werden. Erst dann treten die neuen Regelungen zur Namensgebung von Fleischersatzprodukten in Kraft. Es bleibt abzuwarten, ob es im Zuge der finalen Abstimmung noch zu Änderungen kommt. Die Entscheidung wird Auswirkungen auf Hersteller, Handel und Verbraucher haben. Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) bietet Informationen und Einschätzungen zu aktuellen Entwicklungen im Lebensmittelhandel.
Häufig gestellte Fragen
Warum wurde über die Namensgebung von Fleischersatzprodukten diskutiert?
Die Diskussion entstand, weil einige Parlamentarier argumentierten, dass die Verwendung von Begriffen wie „Wurst“ oder „Burger“ für vegetarische Produkte irreführend sei und traditionelle Fleischerzeugnisse schütze.
Welche Produkte sind von der neuen Regelung betroffen?
Die Regelung betrifft primär Produkte, deren Namen sich auf bestimmte Tierarten oder Teilstücke beziehen, wie beispielsweise „Veggie-Hühnchen“ oder „Tofu-Rippchen“. Produkte wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“ dürfen weiterhin so bezeichnet werden.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Die neuen Regeln treten in Kraft, sobald der Kompromiss formell vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten angenommen wurde. Ein konkretes Datum steht noch nicht fest. (Lesen Sie auch: McDonald’s Werbe Fail: McDonald’s: Ceo-Video löst Spott-Welle)
Was bedeutet die Entscheidung für die Hersteller von Fleischersatzprodukten?
Hersteller müssen ihre Produktnamen gegebenenfalls anpassen, wenn diese unter die verbotenen Bezeichnungen fallen. Dies könnte zu kurzfristigen Kosten durch Änderungen an Verpackungen und Marketingmaterialien führen.















