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Home Trends

Fruchtaufstrich bald nur noch Marmelade: Was sich ändert

MM von MM
3. April 2026
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Gute Nachrichten für alle Liebhaber süßer Brotaufstriche: Der Fruchtaufstrich, wie wir ihn kennen, verschwindet ab Mitte Juni 2026 aus den Supermarktregalen – zumindest dem Namen nach. Was bisher als Konfitüre oder Fruchtaufstrich deklariert werden musste, darf dann endlich offiziell als Marmelade bezeichnet werden. Grund dafür ist eine Änderung der EU-weiten „Frühstücksrichtlinie“.

Symbolbild zum Thema Fruchtaufstrich
Symbolbild: Fruchtaufstrich (Bild: Pexels)

Hintergrund: Das Ende der Konfitüren-Verordnung

Bisher war die Bezeichnung „Marmelade“ im Handel ausschließlich Produkten aus Zitrusfrüchten vorbehalten. Wer also Erdbeer-, Himbeer- oder Aprikosenaufstrich suchte, musste zu „Konfitüre“ oder „Fruchtaufstrich“ greifen. Diese Regelung geht auf die Konfitüren-Verordnung zurück, die nun durch die Anpassung an EU-Recht obsolet wird. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert detailliert über die bisherigen Bestimmungen. (Lesen Sie auch: FC Bayern München: Sorge um Harry Kane…)

Die Änderung der Richtlinie wurde bereits vor zwei Jahren auf EU-Ebene beschlossen. Mit der Umsetzung in nationales Recht wird nun ein jahrzehntelanges Begriffs-Wirrwarr beendet. Wie der Tagesspiegel berichtet, gab es Ausnahmen von dieser Regelung lediglich für die Direktvermarktung.

Was ändert sich konkret für Verbraucher?

Ab Sommer 2026 dürfen alle Fruchtaufstriche, unabhängig von der verwendeten Frucht, als „Marmelade“ verkauft werden. Die Bezeichnung „Zitrusmarmelade“ wird dann den Begriff „Marmelade“ bei Zitrusfrüchten ersetzen. Für Verbraucher bedeutet dies vor allem eine Vereinfachung, da die Unterscheidung zwischen Konfitüre und Marmelade im allgemeinen Sprachgebrauch ohnehin kaum eine Rolle spielte. Wer also zum Frühstück ein „Konfitürenbrot“ aß, sagte eigentlich schon immer „Marmeladenbrot“. (Lesen Sie auch: Michael Patrick Kelly: Vom Mönch zu "The…)

Der Merkur berichtet, dass es für Liebhaber der Marmelade noch besser wird, denn es könnte sein, dass der Fruchtanteil angehoben wird.

Auswirkungen auf Hersteller und Handel

Für die Hersteller von Fruchtaufstrichen bedeutet die Neuregelung in erster Linie eine Anpassung der Produktetiketten. Sie können nun ihre Produkte einheitlich als „Marmelade“ bezeichnen, was möglicherweise auch die Vermarktung vereinfacht.Es ist jedoch denkbar, dass einige Hersteller die Gelegenheit nutzen, um den Fruchtanteil in ihren Produkten zu erhöhen und sich so von der Konkurrenz abzuheben. (Lesen Sie auch: Sophia Thomalla: Ex-„AYTO“-Kandidatin lästert)

Der Handel muss sich ebenfalls auf die Umstellung einstellen und die Regale entsprechend anpassen. Es ist zu erwarten, dass die Produkte sukzessive umetikettiert werden und die alte Bezeichnung „Konfitüre“ nach und nach aus den Regalen verschwindet.

Fruchtaufstrich: Was bedeutet die Änderung langfristig?

Die Abschaffung der Konfitüren-Verordnung ist ein Beispiel dafür, wie EU-Richtlinien den Alltag der Verbraucher beeinflussen können. In diesem Fall führt die Änderung zu einer Vereinfachung und Klarstellung, da die Unterscheidung zwischen Marmelade und Konfitüre ohnehin wenig praktikabel war. Langfristig könnte die Neuregelung dazu beitragen, dass die Verbraucher bewusster mit dem Thema Fruchtaufstriche umgehen und beispielsweise auf den Fruchtanteil und die Qualität der Zutaten achten.Die Vielfalt im Marmeladenregal dürfte jedenfalls nicht geringer werden. (Lesen Sie auch: Sophia Thomalla: Lästereien von "Are You The)

Detailansicht: Fruchtaufstrich
Symbolbild: Fruchtaufstrich (Bild: Pexels)

Weitere Informationen und Hintergründe

Wer sich noch genauer über die Hintergründe der Änderung informieren möchte, findet auf den Seiten des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) detaillierte Informationen zur Konfitüren-Verordnung und den neuen Regelungen. Auch die Verbraucherzentralen bieten umfassende Informationen zum Thema Lebensmittelkennzeichnung und geben Tipps für den Einkauf von Fruchtaufstrichen.

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Häufig gestellte Fragen zu Fruchtaufstrich

Häufig gestellte Fragen zu fruchtaufstrich

Warum darf Fruchtaufstrich bald Marmelade heißen?

Eine Änderung der EU-weiten „Frühstücksrichtlinie“ macht es möglich. Bisher war die Bezeichnung „Marmelade“ nur Konfitüren aus Zitrusfrüchten vorbehalten. Mit der Anpassung an EU-Recht dürfen nun alle Fruchtaufstriche als Marmelade verkauft werden, was eine Vereinfachung für Verbraucher darstellt.

Ab wann gilt die neue Regelung für Marmelade?

Die neue Regelung tritt ab Mitte Juni 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Hersteller ihre Fruchtaufstriche offiziell als Marmelade bezeichnen und entsprechend verkaufen. Verbraucher werden die umetikettierten Produkte dann in den Supermarktregalen finden.

Ändert sich etwas an der Qualität von Fruchtaufstrich?

Die Änderung der Bezeichnung hat zunächst keinen direkten Einfluss auf die Qualität der Produkte. Es ist jedoch möglich, dass einige Hersteller die Gelegenheit nutzen, um ihre Rezepturen zu überarbeiten und beispielsweise den Fruchtanteil zu erhöhen, um sich von der Konkurrenz abzuheben.

Was bedeutet die Bezeichnung „Zitrusmarmelade“?

Mit der neuen Regelung wird die Bezeichnung „Zitrusmarmelade“ eingeführt, um Marmeladen aus Zitrusfrüchten von anderen Fruchtaufstrichen zu unterscheiden. Bisher wurden auch Zitrusfrucht-Konfitüren einfach als „Marmelade“ bezeichnet. Die neue Bezeichnung sorgt für mehr Klarheit.

Wo finde ich weitere Informationen zu dieser Änderung?

Detaillierte Informationen zur Konfitüren-Verordnung und den neuen Regelungen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) oder bei den Verbraucherzentralen. Auch die einschlägigen Fachmedien berichten über die Änderungen im Lebensmittelrecht.

Illustration zu Fruchtaufstrich
Symbolbild: Fruchtaufstrich (Bild: Pexels)
Tags: EU-RichtlinieFruchtaufstrichKonfitüreLebensmittelkennzeichnungMarmelade
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Maik Möhring
Geschrieben von Maik Möhring

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