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führerschein klasse 3

Führerschein Klasse 3: Was Sie Jetzt zum Umtausch Wissen Müssen

7. Februar 2026
in Auto
⏱️ Lesezeit: 9 Min.
|
📅 Aktualisiert: 7. Februar 2026
|
✅ Geprüft

Der Führerschein Klasse 3, einst ein weit verbreitetes Dokument in Deutschland, berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen und Gespannen bis 18,75 Tonnen. Wer ihn besitzt, muss ihn bis spätestens 2033 in einen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen. Der Umtausch erfolgt stufenweise, wobei die Fristen vom Ausstellungsdatum des alten Führerscheins abhängen. Ziel ist die Vereinheitlichung der Führerscheine innerhalb der Europäischen Union.

Symbolbild zum Thema Führerschein Klasse 3
Symbolbild: Führerschein Klasse 3 (Bild: Picsum)
📑 Inhaltsverzeichnis
+
  • Der Führerschein Klasse 3: Ein Dokument mit Geschichte
  • Welche Fristen gelten für den Umtausch?
  • Welche Vorteile bietet der alte Führerschein Klasse 3?
  • Wie funktioniert der Umtausch des Führerscheins Klasse 3?
  • Bleiben die Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch erhalten?
  • Was passiert, wenn die Umtauschfrist versäumt wird?
  • Die Digitalisierung des Führerscheinwesens
  • Häufig gestellte Fragen
  • Fazit

Die wichtigsten Fakten

  • Der alte Führerschein Klasse 3 muss bis 2033 umgetauscht werden.
  • Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach Ausstellungsdatum.
  • Der Führerschein Klasse 3 berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen und Gespannen bis 18,75 Tonnen.
  • Beim Umtausch bleiben die erworbenen Fahrerlaubnisklassen erhalten.

Der Führerschein Klasse 3: Ein Dokument mit Geschichte

Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 ist für viele ältere Menschen in Deutschland mehr als nur ein Dokument – sie ist ein Zeugnis ihrer Mobilität und Unabhängigkeit über Jahrzehnte hinweg. Doch mit der fortschreitenden Harmonisierung des Führerscheinwesens in der Europäischen Union steht ein Umtausch bevor. Dieser Schritt ist notwendig, um ein einheitliches Format und fälschungssichere Dokumente zu gewährleisten. Der Umtausch betrifft Millionen von Führerscheininhabern, die vor dem 19. Januar 2013 ihren Führerschein erworben haben.

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⚠️ Wichtige Details aus der Originalmeldung:

  • Aktenzeichen: azitDie
  • Betrag: 150 Euro

Die Regelung betrifft nicht nur den alten „grauen Lappen“ oder den „rosa Führerschein“, sondern auch die ersten Scheckkartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden. Die Umtauschpflicht ist in der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie festgelegt, die sicherstellen soll, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine den gleichen Sicherheitsstandards entsprechen. Dies dient der Verkehrssicherheit und soll Betrug verhindern.

Welche Fristen gelten für den Umtausch?

Die Umtauschfristen sind gestaffelt, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Sie richten sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers bzw. dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten folgende Fristen, gestaffelt nach Geburtsjahr des Inhabers:

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022 (Frist bereits abgelaufen)
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023 (Frist bereits abgelaufen)
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024 (Frist bereits abgelaufen)
  • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025

Für Führerscheine im Scheckkartenformat, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten folgende Fristen, gestaffelt nach Ausstellungsdatum: (Lesen Sie auch: Anhänger ohne Führerschein Strafe – Was droht?)

  • Ausstellungsdatum 1999 bis 31. Dezember 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
  • Ausstellungsdatum 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
  • Ausstellungsdatum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
  • Ausstellungsdatum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
  • Ausstellungsdatum 1. Januar 2011 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033

Es ist ratsam, den Umtausch frühzeitig zu beantragen, um mögliche Wartezeiten zu vermeiden. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Noch wichtiger ist jedoch, dass der Führerschein nach Ablauf der Frist ungültig ist und somit keine Fahrerlaubnis mehr besteht.

⚠️ Wichtig

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre persönliche Umtauschfrist und beantragen Sie den neuen Führerschein rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Vorteile bietet der alte Führerschein Klasse 3?

Der alte Führerschein Klasse 3 genießt bei vielen Inhabern hohes Ansehen, da er im Vergleich zum heutigen Führerschein Klasse B erweiterte Berechtigungen beinhaltet. Er erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen sowie Zügen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 18,75 Tonnen. Dies ist besonders für Handwerker, Kleingewerbetreibende und Privatpersonen mit größeren Anhängern von Bedeutung. Mit dem Umtausch in den EU-Führerschein bleiben diese Berechtigungen grundsätzlich erhalten, werden jedoch in die entsprechenden EU-Führerscheinklassen (C1 und BE) übertragen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für das Führen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr bestimmte Vorschriften gelten, wie beispielsweise die Pflicht zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie gegebenenfalls der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Diese Vorschriften sind unabhängig von der Führerscheinklasse zu beachten.

Wie funktioniert der Umtausch des Führerscheins Klasse 3?

Der Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Scheckkartenführerschein ist ein relativ unkomplizierter Prozess. Zunächst muss ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Dies ist in der Regel die Behörde am Wohnort des Antragstellers. Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Führerschein
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, falls der Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde

Die Karteikartenabschrift dient dazu, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zu bestätigen und kann bei der Behörde angefordert werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Die Gebühren für den Umtausch variieren je nach Bundesland, liegen aber in der Regel zwischen 25 und 35 Euro. Nach der Antragstellung dauert es in der Regel einige Wochen, bis der neue Führerschein ausgestellt wird. Der alte Führerschein wird beim Empfang des neuen Führerscheins entweder entwertet oder, auf Wunsch, zurückgegeben. (Lesen Sie auch: Führerschein ohne MPU – Schnell & rechtssicher)

💡 Tipp

Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach den genauen Anforderungen und eventuell benötigten zusätzlichen Unterlagen.

Bleiben die Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch erhalten?

Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Führerscheinumtausch betrifft den Erhalt der bestehenden Fahrerlaubnisklassen. Grundsätzlich gilt: Die auf dem alten Führerschein vermerkten Fahrerlaubnisklassen bleiben beim Umtausch erhalten. Die alten Klassen werden in die entsprechenden EU-Führerscheinklassen umgeschlüsselt. Dabei gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten.

Die Fahrerlaubnisklasse 3 wird in der Regel in die Klassen B, BE, C1 und C1E umgeschlüsselt. Die Klasse B entspricht dem heutigen Standardführerschein für Pkw. Die Klasse BE berechtigt zum Führen von Pkw mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Die Klassen C1 und C1E erlauben das Führen von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, aber nicht mehr als 7,5 Tonnen, sowie Zügen mit einem solchen Lkw als Zugfahrzeug.

Wer seinen alten Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hat, genießt in der Regel Bestandsschutz und erhält beim Umtausch zusätzlich die Klasse T (Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft). Es ist ratsam, sich bei der Fahrerlaubnisbehörde über die genaue Umschlüsselung der eigenen Fahrerlaubnisklassen zu informieren.

Was passiert, wenn die Umtauschfrist versäumt wird?

Wer die für seinen Führerschein geltende Umtauschfrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Verwarnungsgeld. Noch gravierender ist jedoch, dass der Führerschein nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit verliert. Das bedeutet, dass der Inhaber keine gültige Fahrerlaubnis mehr besitzt und somit nicht mehr berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Wer dennoch fährt, riskiert ein Bußgeld und gegebenenfalls weitere rechtliche Konsequenzen.

Detailansicht: Führerschein Klasse 3
Symbolbild: Führerschein Klasse 3 (Bild: Picsum)

Auch wenn die Umtauschfrist versäumt wurde, kann der Führerschein grundsätzlich noch umgetauscht werden. Es ist jedoch ratsam, dies so schnell wie möglich nachzuholen, um unnötige Probleme zu vermeiden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in diesem Fall eine erneute Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anordnen, insbesondere wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. (Lesen Sie auch: Führerschein ab 16 – Alles zur Fahrerlaubnis)

Die Digitalisierung des Führerscheinwesens

Neben dem Umtausch der alten Führerscheine in den EU-Scheckkartenführerschein schreitet auch die Digitalisierung des Führerscheinwesens voran. Zukünftig soll es möglich sein, den Führerschein auch digital auf dem Smartphone mitzuführen. Ein entsprechender Pilotversuch läuft bereits. Der digitale Führerschein soll eine Ergänzung zum physischen Führerschein sein und diesen nicht ersetzen. Er soll den Alltag erleichtern, beispielsweise bei Verkehrskontrollen oder bei der Anmietung von Fahrzeugen.

Die Einführung des digitalen Führerscheins ist ein weiterer Schritt zur Modernisierung des Führerscheinwesens und soll dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es ist jedoch wichtig, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet ist und Missbrauch verhindert wird. Ein Video auf youtube.com/watch?v=tU96AjPfhik zeigt die ersten Schritte und Pläne für diesen digitalen Wandel. Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden sich auch auf gesetze-im-internet.de. Die Bundesregierung informiert auf ihrer Webseite bundesregierung.de ebenfalls über die Digitalisierungsstrategie.

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Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich meinen alten Führerschein Klasse 3 umtauschen?

Die Umtauschfrist hängt vom Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins oder Ihrem Geburtsjahr ab. Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2025 (für Geburtsjahrgänge ab 1971) umgetauscht werden, gestaffelt nach Geburtsjahr. Scheckkartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, haben je nach Ausstellungsdatum unterschiedliche Fristen bis 2033.

Welche Unterlagen benötige ich für den Umtausch meines Führerscheins?

Für den Umtausch benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, Ihren alten Führerschein, ein aktuelles biometrisches Passfoto und gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, falls Ihr Führerschein nicht an Ihrem aktuellen Wohnort ausgestellt wurde. (Lesen Sie auch: Ab wann wird Brille im Führerschein eingetragen)

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist für meinen Führerschein versäume?

Wenn Sie die Umtauschfrist versäumen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Verwarnungsgeld. Zudem verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit, und Sie sind nicht mehr berechtigt, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Bleiben meine Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch des Führerscheins erhalten?

Ja, grundsätzlich bleiben Ihre Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch erhalten. Die alten Klassen werden in die entsprechenden EU-Führerscheinklassen umgeschlüsselt. Die Klasse 3 wird in der Regel in die Klassen B, BE, C1 und C1E umgeschlüsselt.

Wo kann ich den Umtausch meines Führerscheins beantragen?

Den Umtausch Ihres Führerscheins können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort beantragen. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Anforderungen und eventuell benötigten zusätzlichen Unterlagen zu informieren.

Fazit

Der Umtausch des alten Führerscheins Klasse 3 in den EU-Scheckkartenführerschein ist ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung des Führerscheinwesens in Europa. Auch wenn der Prozess für einige mit Aufwand verbunden ist, dient er letztendlich der Verkehrssicherheit und der Fälschungssicherheit der Dokumente. Inhaber des alten Führerscheins Klasse 3 sollten sich rechtzeitig über die geltenden Fristen informieren und den Umtausch frühzeitig beantragen, um unnötige Probleme zu vermeiden. Der Führerschein ist und bleibt ein wichtiger Baustein für die individuelle Mobilität.

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Symbolbild: Führerschein Klasse 3 (Bild: Picsum)
Tags: Alter FührerscheinEU-FührerscheinFührerschein DeutschlandFührerschein Gültigkeitführerschein klasse 3Führerschein RegelungFührerschein UmtauschFührerschein UmtauschfristFührerscheinklasse 3
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