Führerschein umtauschen: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2026 für Kartenführerscheine aus 1999-2001. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, erfordert kein neues Prüfung und erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Was bedeutet Führerschein umtauschen?
Führerschein umtauschen ist am 27. November 2025 für Millionen Deutsche ein wichtiges Thema. Hast du noch einen alten Papierführerschein oder eine Scheckkarte ohne Ablaufdatum? Dann solltest du jetzt handeln, denn die Fristen laufen.
Die EU hat beschlossen, dass bis 2033 alle Führerscheine fälschungssicher und einheitlich sein müssen. Das betrifft rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum – je nachdem, welchen Führerschein du besitzt.
Welche Fristen gelten für den Führerschein-Umtausch?
Die Umtauschfristen richten sich nach dem Typ deines Führerscheins. Für alte Papierführerscheine (ausgestellt bis Ende 1998) zählt dein Geburtsjahr. Für Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1999) ist das Ausstellungsjahr entscheidend.
Fristen für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998)
| Geburtsjahr | Umtausch bis |
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 – 1958 | 19. Juli 2022 (abgelaufen!) |
| 1959 – 1964 | 19. Januar 2023 (abgelaufen!) |
| 1965 – 1970 | 19. Januar 2024 (abgelaufen!) |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 (abgelaufen!) |
Fristen für Kartenführerscheine (ausgestellt ab 01.01.1999)
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2026 ⬅ NÄCHSTE FRIST |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Der Umtausch kostet bundesweit etwa 25 bis 30 Euro. Dazu kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto (ca. 10-15 Euro). In manchen Städten wie Düsseldorf fallen zusätzlich 6 Euro für den Direktversand an.
Falls du deinen Führerschein in einer anderen Stadt gemacht hast, brauchst du eine Karteikartenabschrift. Diese kannst du telefonisch, per Post oder online bei der alten Führerscheinstelle beantragen – meist ist das kostenlos.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für den Führerschein-Umtausch benötigst du:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm, nicht älter als 2 Jahre)
- Alter Führerschein (Original)
- Karteikartenabschrift (nur wenn dein Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde)
Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Den Umtausch beantragst du bei der Fahrerlaubnisbehörde deines aktuellen Wohnorts. In vielen Städten kannst du auch zum Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt gehen. Einige Kommunen bieten sogar die Online-Beantragung an.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Plane also rechtzeitig vor deiner Frist. Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt, frühzeitig einen Termin zu buchen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Keine Panik! Wenn du deinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauschst, verlierst du nicht deine Fahrerlaubnis. Du darfst weiterhin Auto fahren. Allerdings wird dein altes Dokument ungültig.
Bei einer Polizeikontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Außerdem musst du den umgetauschten Führerschein nachträglich bei der Polizei vorlegen. Im Ausland kann es zu Problemen kommen, etwa wenn du ein Auto mieten möchtest.
Muss ich eine neue Prüfung machen?
Nein! Der Umtausch ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Du musst weder eine Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung absolvieren. Deine Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Das bestätigt auch die Bundesregierung.
Der neue EU-Führerschein ist dann 15 Jahre gültig – ähnlich wie ein Personalausweis. Danach musst du ihn erneut verlängern lassen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Frist hängt von deinem Führerschein ab. Für Papierführerscheine (grau oder rosa) zählt dein Geburtsjahr. Für Kartenführerscheine ab 1999 ist das Ausstellungsjahr entscheidend. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2026 für Führerscheine aus 1999-2001.
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Der Umtausch kostet bundesweit etwa 25 bis 30 Euro. Dazu kommen Kosten für ein biometrisches Passfoto (ca. 10-15 Euro). Die Karteikartenabschrift ist meist kostenlos.
Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch?
Du benötigst deinen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und deinen alten Führerschein. Falls dein Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde, brauchst du zusätzlich eine Karteikartenabschrift.
Wo beantrage ich den neuen Führerschein?
Den Umtausch beantragst du bei der Fahrerlaubnisbehörde deines aktuellen Wohnorts. In vielen Städten geht das auch beim Bürgeramt oder online. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 6 Wochen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Du verlierst nicht deine Fahrerlaubnis, darfst also weiterhin fahren. Bei einer Kontrolle droht jedoch ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Im Ausland kann es zu Problemen kommen, etwa beim Mietwagen.
Muss ich beim Führerschein-Umtausch eine Prüfung machen?
Nein, der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch. Du musst weder eine Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung absolvieren. Deine bisherigen Fahrerlaubnisklassen bleiben erhalten.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig. Nach Ablauf musst du ihn erneut verlängern lassen. Eine Prüfung ist auch dann nicht erforderlich – nur ein neues Passfoto.
Fazit
Führerschein umtauschen ist kein großer Aufwand: etwa 25 Euro, ein Passfoto und ein Gang zur Behörde. Wer noch einen alten Papierführerschein hat, sollte schnell handeln – alle Fristen dafür sind bereits abgelaufen. Für Kartenführerscheine aus 1999-2001 endet die Frist am 19. Januar 2026. Rechtzeitig kümmern spart Stress und Verwarnungsgelder.













