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Home Verbraucher-News
Führerschein umtauschen 2026 Frist am 19. Januar – Wer jetzt handeln muss

Führerschein umtauschen 2026: Frist am 19. Januar – Wer jetzt handeln muss

14. Januar 2026
in Verbraucher-News

📖 Lesezeit: 7 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 14. Januar 2026

Was bedeutet Führerschein umtauschen? Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die nächste wichtige Frist läuft am 19. Januar 2026 ab – betroffen sind Führerscheine mit Ausstellungsdatum 1999 bis 2001. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro und erfordert keine neue Fahrprüfung.

Führerschein umtauschen – am 14. Januar 2026 wird es für viele Autofahrer ernst. In nur fünf Tagen endet die Frist für alle Inhaber von Scheckkarten-Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Wer bis zum 19. Januar keinen neuen EU-Führerschein beantragt hat, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen schrittweise gegen das neue, fälschungssichere EU-Dokument ausgetauscht werden. Der Pflichtumtausch läuft gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahr ab, um die Behörden nicht zu überlasten. Doch viele Betroffene haben die Frist verschlafen – jetzt heißt es schnell handeln.

Inhaltsverzeichnis
  1. Wer muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2026 umtauschen?
  2. Führerschein umtauschen: Die komplette Fristentabelle 2026 bis 2033
  3. Welche Unterlagen brauche ich für den Führerschein-Umtausch?
  4. Was kostet ein Führerschein umtauschen?
  5. Führerschein umtauschen: So funktioniert der Ablauf
  6. Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
  7. Warum müssen Führerscheine überhaupt umgetauscht werden?
  8. Führerschein umtauschen: Besonderheiten für Lkw- und Bus-Fahrer
  9. Tipps für einen reibungslosen Führerschein-Umtausch
  10. Häufig gestellte Fragen zum Führerschein Umtauschen
  11. Fazit: Führerschein umtauschen – Jetzt handeln!
  12. Social Media

Wer muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2026 umtauschen?

Aktuell sind alle Inhaber von Scheckkarten-Führerscheinen betroffen, deren Dokument zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Das Ausstellungsdatum findet sich auf der Vorderseite des Führerscheins unter der Nummer 4a. Wer dort ein Datum aus diesem Zeitraum sieht, muss jetzt aktiv werden.

⚠️ Achtung – Diese Führerscheine sind JETZT betroffen:

✓ Scheckkarten-Führerscheine mit Ausstellungsdatum 1999, 2000 oder 2001

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✓ Frist endet am 19. Januar 2026

✓ Der neue EU-Führerschein muss zum Stichtag bereits vorliegen!

Wichtige Ausnahme: Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, haben unabhängig vom Ausstellungsjahr Zeit bis zum 19. Januar 2033. Diese Sonderregelung gilt sowohl für Papier- als auch Scheckkarten-Führerscheine.

Wer muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2026 umtauschen?

Führerschein umtauschen: Die komplette Fristentabelle 2026 bis 2033

Der ADAC informiert detailliert über alle Führerschein umtauschen Fristen. Die Staffelung sorgt dafür, dass die Behörden nicht von Millionen Anträgen gleichzeitig überflutet werden. Je nach Ausstellungsjahr gelten unterschiedliche Stichtage.

Ausstellungsjahr Umtausch spätestens bis Status
1999 – 2001 19. Januar 2026 ⚠️ JETZT!
2002 – 2004 19. Januar 2027 Bald fällig
2005 – 2007 19. Januar 2028 –
2008 19. Januar 2029 –
2009 19. Januar 2030 –
2010 19. Januar 2031 –
2011 19. Januar 2032 –
2012 – 18.01.2013 19. Januar 2033 –

Hinweis: Für Papierführerscheine (grauer Lappen, rosa Pappe), die vor 1999 ausgestellt wurden, waren die Fristen nach Geburtsjahr gestaffelt. Die letzte Frist für diese Gruppe lief bereits im Januar 2025 ab.

Welche Unterlagen brauche ich für den Führerschein-Umtausch?

Der Umtausch erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort. Laut Bundesregierung benötigen Sie folgende Dokumente:

📋 Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie

✓ Personalausweis oder Reisepass (gültig)

✓ Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)

✓ Aktueller Führerschein (Original, keine Kopie)

✓ Karteikartenabschrift (nur wenn der Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde)

✓ Antragsformular (bei der Behörde oder online erhältlich)

Die Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus der Führerscheinakte und kann bei der ursprünglichen Ausstellungsbehörde per Post, Telefon oder E-Mail angefordert werden. Dieser Service ist in der Regel kostenlos. Viele Behörden übermitteln die Daten inzwischen auch direkt elektronisch.

Was kostet ein Führerschein umtauschen?

Die Kosten für den Pflichtumtausch sind überschaubar. Der TÜV NORD gibt folgende Gebühren an:

Position Kosten
Verwaltungsgebühr (GebOSt) ca. 25,30 €
Biometrisches Passfoto ca. 5 – 15 €
Direktversand (optional) ca. 5,10 €
Vorläufiger Führerschein (optional) ca. 6 €
Gesamtkosten ca. 30 – 45 €

Die genauen Gebühren können je nach Bundesland und Kommune leicht variieren. Für Inhaber von Lkw- und Bus-Führerscheinen (Klassen C, CE, D) fallen zusätzlich Kosten für ärztliche Gutachten und Sehtests an.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Führerschein umtauschen: So funktioniert der Ablauf

Der Umtauschprozess ist unkompliziert und erfordert keine neue Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung. Die Fahrerlaubnis bleibt vollständig erhalten – es handelt sich um einen reinen Dokumententausch.

📝 Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Führerschein-Umtausch

Schritt 1: Prüfen Sie Ihr Ausstellungsdatum (Feld 4a auf dem Führerschein)

Schritt 2: Besorgen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto

Schritt 3: Fordern Sie ggf. eine Karteikartenabschrift an

Schritt 4: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde (online oder telefonisch)

Schritt 5: Stellen Sie den Antrag – persönlich, per Post oder online (je nach Kommune)

Schritt 6: Warten Sie auf die Fertigstellung (ca. 4-6 Wochen)

Schritt 7: Holen Sie den neuen Führerschein ab oder lassen Sie ihn zusenden

In vielen Kommunen ist mittlerweile eine Online-Antragstellung möglich. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Fahrerlaubnisbehörde über die verfügbaren Optionen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen – bei hohem Andrang kann es länger dauern.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. Die gute Nachricht: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen – Sie dürfen also weiterhin Auto fahren.

⚠️ Wichtig zu wissen: Das Ablaufdatum betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die Fahrerlaubnis. Sie verlieren also nicht das Recht zu fahren, wenn Sie den Umtausch verpassen. Allerdings können im Ausland – auch innerhalb der EU – erhebliche Probleme auftreten, etwa bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs.

Der Umtausch ist auch nach Ablauf der Frist weiterhin möglich. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Strafen über das einmalige Verwarnungsgeld hinaus. Dennoch sollten Sie den Umtausch zeitnah nachholen.

Warum müssen Führerscheine überhaupt umgetauscht werden?

Der Pflichtumtausch basiert auf der EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG. Ziel ist es, alle Führerscheine in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. Die neuen EU-Führerscheine haben ein einheitliches Design und werden in einer zentralen Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt erfasst.

Anders als die alten, unbefristet gültigen Führerscheine haben die neuen Dokumente eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach müssen sie erneuert werden – ähnlich wie der Personalausweis. Diese regelmäßige Aktualisierung sorgt dafür, dass Foto und Personendaten stets aktuell bleiben.

🔍 Was unterscheidet den neuen EU-Führerschein vom alten?

✓ Einheitliches EU-Format: Scheckkartengröße in allen Mitgliedsstaaten

✓ Biometrisches Foto: Verbesserte Identifizierung

✓ Befristete Gültigkeit: 15 Jahre statt unbegrenzt

✓ Moderne Sicherheitsmerkmale: Hologramme, Mikroschrift, UV-Druck

✓ Zentrale Erfassung: Registrierung beim Kraftfahrt-Bundesamt

Führerschein umtauschen: Besonderheiten für Lkw- und Bus-Fahrer

Für Inhaber von Führerscheinen der Klassen C, CE, D und DE gelten abweichende Regelungen. Diese Führerscheine sind bereits seit 1999 befristet und müssen regelmäßig verlängert werden – unabhängig vom Pflichtumtausch.

Ab dem 50. Lebensjahr müssen Inhaber der alten Klasse 2 (heute C/CE) und Klasse 3 für schwere Anhänger ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängern lassen. Dafür sind ein ärztliches Gutachten und ein augenärztlicher Sehtest erforderlich. Die Kosten liegen deutlich höher als beim normalen Umtausch – rechnen Sie mit etwa 60 bis 100 Euro zusätzlich.

Tipps für einen reibungslosen Führerschein-Umtausch

Mit der richtigen Vorbereitung vermeiden Sie unnötige Wartezeiten und Stress. Ähnlich wie bei anderen behördlichen Vorgängen – etwa Produktbewertungen, bei denen gründliche Recherche entscheidend ist – zahlt sich auch hier eine gute Planung aus.

💡 Unsere Top-Tipps:

1️⃣ Frühzeitig Termin buchen: Die Wartezeiten bei Behörden können mehrere Wochen betragen

2️⃣ Online-Optionen prüfen: Viele Kommunen bieten digitale Antragstellung an

3️⃣ Karteikartenabschrift vorab anfordern: Spart Zeit beim Behördengang

4️⃣ Biometrisches Foto aktuell: Nicht älter als 6 Monate

5️⃣ Alle Unterlagen prüfen: Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung

Häufig gestellte Fragen zum Führerschein Umtauschen

Muss ich für den Führerschein Umtauschen eine neue Prüfung ablegen?

Nein, der Führerschein Umtausch ist ein reiner Dokumententausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt vollständig erhalten. Weder eine theoretische noch eine praktische Fahrprüfung ist erforderlich. Auch ärztliche Untersuchungen oder Sehtests sind für normale Pkw- und Motorradführerscheine nicht notwendig.

Wie lange dauert der Führerschein Umtausch?

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Bei hohem Antragsaufkommen – etwa kurz vor einer Frist – kann es länger dauern. Planen Sie daher ausreichend Vorlaufzeit ein. Gegen Aufpreis ist teilweise eine Expressbearbeitung möglich.

Kann ich meinen alten Führerschein behalten?

Ja, auf Wunsch können Sie Ihren alten Führerschein als Erinnerungsstück behalten. Er wird dann durch Lochen oder einen Stempel entwertet und ist nicht mehr gültig. Alternativ wird das alte Dokument von der Behörde einbehalten.

Was ist eine Karteikartenabschrift und wann brauche ich sie?

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus Ihrer Führerscheinakte bei der ursprünglichen Ausstellungsbehörde. Sie benötigen diese nur, wenn Ihr aktueller Wohnort von dem Ort abweicht, an dem der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde. Die Abschrift kann kostenlos per E-Mail, Post oder Telefon angefordert werden.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig. Das Ablaufdatum finden Sie unter Feld 4b auf dem Führerschein. Nach Ablauf muss das Dokument erneuert werden – allerdings ohne Prüfung oder Gesundheitscheck. Die Kosten entsprechen dann dem normalen Umtausch.

Kann ich den Führerschein auch online umtauschen?

Das hängt von Ihrer Kommune ab. Viele Fahrerlaubnisbehörden bieten mittlerweile eine Online-Antragstellung an. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer zuständigen Behörde. Der Original-Führerschein muss in der Regel dennoch per Post eingeschickt oder persönlich abgegeben werden.

Fazit: Führerschein umtauschen – Jetzt handeln!

Der Führerschein umtauschen ist ein unkomplizierter Verwaltungsakt, der weder eine neue Prüfung noch einen Gesundheitscheck erfordert. Mit Kosten von etwa 25 bis 45 Euro bleibt der finanzielle Aufwand überschaubar. Wer die Frist am 19. Januar 2026 nicht einhalten kann, riskiert lediglich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro – die Fahrerlaubnis bleibt erhalten.

Dennoch sollten Betroffene schnellstmöglich handeln: Im Ausland kann ein abgelaufener Führerschein zu erheblichen Problemen führen. Wer jetzt noch keinen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde hat, sollte sich umgehend darum kümmern. Die nächste Frist für Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 endet bereits im Januar 2027.


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Die Redaktion von mindelmedia-news.de informiert zu aktuellen Themen rund um Verkehr, Recht und Verbraucherfragen. Unsere Experten recherchieren sorgfältig und bereiten komplexe Sachverhalte verständlich auf.


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🚗 Führerschein umtauschen-Frist läuft am 19.01.2026 ab! Betroffen: Alle Ausstellungsjahre 1999-2001. Kosten: ca. 25€, keine Prüfung nötig. Jetzt handeln! ➡️ #Führerschein #Umtausch #Frist2026

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Am 19. Januar 2026 endet die nächste Führerschein umtauschen Frist.

📋 Betroffen: Führerscheine von 1999-2001
💰 Kosten: ca. 25-45 Euro
⏱️ Bearbeitung: 4-6 Wochen

Wer zu spät kommt, zahlt 10€ Verwarnungsgeld.

#Verkehr #Führerschein #Fristen

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🚨 Achtung Autofahrer! Die Frist für den Führerschein umtauschen endet am 19. Januar 2026. Betroffen sind alle Führerscheine mit Ausstellungsdatum 1999-2001. Keine Prüfung nötig, Kosten ca. 25 Euro. Alle Infos bei uns!

👉 [Link]

 

Tags: EU-FührerscheinFahrerlaubnisbehördeFührerschein 1999Führerschein Frist 2026Führerschein KostenFührerschein PflichtumtauschFührerschein StichtagFührerschein umtauschenFührerschein UnterlagenKartenführerschein
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