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Gesetzliche Kündigungsfrist Wohnung: Fristen nach § 573c BGB

Mieter kündigen mit 3 Monaten Frist, Vermieter je nach Mietdauer mit 3, 6 oder 9 Monaten nach § 573c BGB.

Inhalt
  1. Die wichtigsten Fakten
  2. Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter?
  3. Welche Fristen gelten für Vermieter je nach Mietdauer?
  4. Ab wann zählt eine Kündigung rechtlich als zugegangen?
  5. Welche Ausnahmen gelten bei Einliegerwohnungen und möblierten Zimmern?
  6. Was passiert bei falschen oder verkürzten Klauseln im Mietvertrag?
  7. Häufige Fragen zur gesetzlichen Kündigungsfrist bei Wohnungen
  8. Fazit: Fristen nach § 573c BGB bestimmen den Auszugstermin
Kalender, Mietvertrag und Haustürschlüssel zum Thema gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen
Für Vermieter steigt die Kündigungsfrist nach § 573c BGB mit der Mietdauer von 3 auf 9 Monate. · KI-generiertes Symbolbild

Gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen: Mieter können nach § 573c BGB jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, unabhängig von der Mietdauer. Vermieter müssen gestaffelte Fristen einhalten: 3 Monate bis 5 Jahre Mietzeit, 6 Monate bis 8 Jahre, 9 Monate danach. Entscheidend ist der Zugang der Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen regelt, wie lange Mieter und Vermieter zwischen Kündigung und Vertragsende warten müssen. Grundlage ist § 573c BGB, der für Mieter eine feste Frist von 3 Monaten vorsieht, während Vermieter je nach Dauer des Mietverhältnisses 3, 6 oder 9 Monate einhalten müssen. Diese Asymmetrie schützt Mieter vor kurzfristigem Wohnungsverlust und ist Teil des allgemeinen Kündigungsschutzes, der auch Mietverhältnisse vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen bewahrt. Wichtig für den Fristbeginn ist der tatsächliche Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats ein, zählt dieser Monat bereits als erster Fristmonat. Wer sich mit Vertragskündigungen generell beschäftigt, findet auch im Beitrag zum Kündigungsrecht für Arbeitgeber Parallelen zu gesetzlichen Fristenstaffeln. Besonderheiten gelten bei Einliegerwohnungen, möblierten Zimmern und vertraglichen Klauseln, die Mieterrechte nicht verschlechtern dürfen.

Kurz zusammengefasst: Mieter haben bei Wohnraum stets 3 Monate Kündigungsfrist, Vermieter dagegen eine Staffel von 3 bis 9 Monaten je nach Mietdauer. Der Zugang der Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats entscheidet darüber, ab wann die Frist läuft.

Die wichtigsten Fakten

  • Mieterfrist: immer 3 Monate zum Monatsende, unabhängig von der Mietdauer
  • Vermieterfrist bis 5 Jahre: 3 Monate
  • Vermieterfrist 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
  • Vermieterfrist über 8 Jahre: 9 Monate
  • Fristbeginn: Zugang bis zum dritten Werktag des Monats zählt für diesen Monat
  • Ausnahme: bei vorübergehendem Gebrauch kürzere Frist vereinbar, bei Einliegerwohnungen erleichterte Vermieterkündigung

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Mieter von Wohnraum können laut § 573c BGB jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Wohnung wohnen. Das gilt auch nach Jahrzehnten im selben Mietverhältnis.

Diese Regel wirkt auf den ersten Blick starr, ist aber bewusst einheitlich gestaltet: Der Gesetzgeber wollte Mietern Planungssicherheit geben, ohne sie mit komplizierten Staffeln zu belasten. Anders als beim Vermieter spielt die Wohndauer für die Mieterfrist keine Rolle. Wer am 3. August 2026 kündigt, kann regulär zum 30. November 2026 ausziehen, sofern die Kündigung fristgerecht zugegangen ist. Vertragsklauseln, die diese Frist zulasten des Mieters verlängern, sind nach § 573c Absatz 4 BGB unwirksam. Verkürzungen zugunsten des Mieters sind dagegen möglich, kommen in der Praxis aber selten vor. Wichtig ist, das Kündigungsschreiben schriftlich und mit nachweisbarem Zugang zu versenden, etwa per Einschreiben.

Welche Fristen gelten für Vermieter je nach Mietdauer?

Vermieter müssen gestaffelte Fristen einhalten, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten: 3 Monate bei bis zu 5 Jahren, 6 Monate bei 5 bis 8 Jahren und 9 Monate bei mehr als 8 Jahren Mietzeit.

Diese Staffel soll langjährige Mieter besser schützen, denn je länger jemand in einer Wohnung lebt, desto schwerer wiegt ein erzwungener Umzug. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung verlängert sich die Frist nach fünf und nach acht Jahren jeweils um drei Monate. Wer also seit sieben Jahren in einer Wohnung wohnt, fällt in die mittlere Stufe mit 6 Monaten Frist – ein Punkt, der bei der kündigungsfrist nach 7 jahre wohnunh häufig für Unsicherheit sorgt. Zusätzlich braucht der Vermieter für eine ordentliche Kündigung stets ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf. Ohne diesen Grund ist eine Kündigung durch den Vermieter grundsätzlich unwirksam, selbst wenn die Frist korrekt berechnet wurde.

Kündigungsfristen im Vergleich nach § 573c BGB
Partei Mietdauer Frist
Mieter beliebig 3 Monate
Vermieter bis 5 Jahre 3 Monate
Vermieter 5 bis 8 Jahre 6 Monate
Vermieter über 8 Jahre 9 Monate

Ab wann zählt eine Kündigung rechtlich als zugegangen?

Eine Kündigung zählt als zugegangen, sobald sie im Briefkasten des Empfängers liegt und unter normalen Umständen zur Kenntnis genommen werden könnte, unabhängig vom tatsächlichen Lesezeitpunkt.

Für die Fristberechnung nach § 573c BGB ist entscheidend, ob der Zugang bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgt ist. Laut einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2005 zählt der Sonnabend bei dieser Karenzzeit von drei Werktagen mit, da er als Werktag im Sinne der gesetzlichen Regelung gilt. Geht die Kündigung erst am vierten Werktag oder später ein, verschiebt sich der Fristbeginn automatisch um einen Monat. Wer die genauen Abläufe und Rechenbeispiele nachvollziehen möchte, findet auf der Seite zur kündigungsfrist nach 7 jahre wohnunh ergänzende Berechnungsbeispiele für unterschiedliche Mietdauern. Aus Nachweisgründen empfiehlt sich stets ein Versand per Einschreiben oder mit persönlicher Übergabe gegen Quittung, da im Streitfall der Vermieter oder Mieter den Zugangszeitpunkt belegen muss.

Welche Ausnahmen gelten bei Einliegerwohnungen und möblierten Zimmern?

Einliegerwohnungen und möblierte Zimmer im Haushalt des Vermieters unterliegen erleichterten Kündigungsregeln, da der Kündigungsschutz hier abgeschwächt ist.

Vermietet jemand ein möbliertes Zimmer innerhalb der eigenen Wohnung und nutzt selbst einen Teil davon, entfällt häufig die Pflicht zur Angabe eines berechtigten Interesses bei der Kündigung. Zudem kann bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wurde, laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung eine kürzere Frist vereinbart werden als die gesetzliche Standardregel. Ein Sonderfall betrifft Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nummer 2 BGB: Hier ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig, also deutlich schneller als bei regulären Mietverhältnissen. Diese Ausnahmen betreffen in der Praxis vor allem Untermietverhältnisse, Wohnheime und kurzfristig vermietete Zimmer, nicht die klassische Wohnung mit eigenem Mietvertrag.

Was passiert bei falschen oder verkürzten Klauseln im Mietvertrag?

Vertragsklauseln, die die gesetzliche Mieterfrist zum Nachteil des Mieters verlängern oder verkürzen, sind nach § 573c Absatz 4 BGB unwirksam.

Ein Vermieter kann also nicht vertraglich festlegen, dass der Mieter eine Frist von 6 Monaten statt der gesetzlichen 3 Monate einhalten muss. Solche Klauseln gelten als nichtig, und es greift automatisch die gesetzliche Regelung. Anders sieht es bei Fristen zugunsten des Mieters aus: Eine vertraglich verkürzte Mieterfrist ist grundsätzlich zulässig. Wer unsicher ist, ob eine Klausel im eigenen Mietvertrag wirksam ist, sollte den Vertrag mit dem Gesetzestext abgleichen oder rechtlichen Rat einholen. Auch bei anderen Vertragsarten, etwa Abo-Kündigungen wie im Beitrag zu den Audible Abo Kosten und Kündigungsfristen, lohnt sich ein Blick auf die tatsächlichen gesetzlichen Mindestregeln, bevor man sich auf vertragliche Klauseln verlässt.

Quellen, Stand: Oktober 2026
Angabe Quelle
Kündigungsschutzes de.wikipedia.org

Häufige Fragen zur gesetzlichen Kündigungsfrist bei Wohnungen

Kann ein Mieter die Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzen?

Ja, eine vertragliche Verkürzung zugunsten des Mieters ist zulässig. Verlängerungen zulasten des Mieters sind dagegen nach § 573c Absatz 4 BGB unwirksam. Im Zweifel gilt stets die gesetzliche Mindestfrist von 3 Monaten als Obergrenze zulasten des Mieters.

Zählt der Samstag als Werktag bei der Drei-Werktage-Frist?

Ja, der Samstag zählt laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2005 als Werktag bei der Berechnung der Karenzzeit von drei Werktagen. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage bleiben bei dieser Berechnung unberücksichtigt.

Was passiert, wenn die Kündigung zu spät zugeht?

Geht die Kündigung erst nach dem dritten Werktag eines Monats zu, verschiebt sich der Fristbeginn automatisch auf den Folgemonat. Das Mietverhältnis endet dann einen Monat später als ursprünglich geplant, unabhängig vom Datum der Unterschrift.

Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist auch bei Zeitmietverträgen?

Bei befristeten Zeitmietverträgen mit fester Laufzeit entfällt in der Regel das ordentliche Kündigungsrecht während der Laufzeit. Die gesetzlichen Fristen nach § 573c BGB greifen dann erst nach Ablauf der vereinbarten Befristung oder bei außerordentlicher Kündigung.

Muss der Vermieter einen Grund für die Kündigung nennen?

Ja, bei regulären Wohnmietverhältnissen braucht der Vermieter stets ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Vertragsverletzungen. Ohne diesen Grund bleibt die Kündigung unwirksam, selbst wenn die Frist korrekt eingehalten wurde.

Fazit: Fristen nach § 573c BGB bestimmen den Auszugstermin

Mieter kündigen stets mit 3 Monaten Frist, während Vermieter je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate einhalten müssen. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang der Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats, wobei der Samstag laut Bundesgerichtshof als Werktag mitzählt. Wer diese Regeln kennt, vermeidet teure Missverständnisse beim Auszug oder bei der Vermietung.

MM

Maik Möhring ist SEO-Experte und Content Manager mit langjähriger Erfahrung im Online-Marketing und Content Marketing.