Ein gestohlener Roller führte in Göppingen zur Feststellung eines 18-Jährigen. Der junge Mann wurde in der Poststraße ohne Helm auf dem Kleinkraftroller angehalten. Er gab an, das Fahrzeug kurz zuvor in Salach entwendet zu haben.

+
Wie kam es zur Feststellung des gestohlenen Rollers?
Die Polizei stoppte den 18-Jährigen gegen 2 Uhr in der Poststraße. Auffällig war zunächst das Fehlen eines Schutzhelms. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller als gestohlen gemeldet war. Der junge Mann räumte den Diebstahl ein. (Lesen Sie auch: POL-UL: (BC) Biberach – Feuer im Schornstein…)
Zusammenfassung
- 18-Jähriger auf gestohlenem Roller in Göppingen erwischt
- Kontrolle erfolgte aufgrund fehlenden Helms
- Diebstahl in Salach zugegeben
Welche Konsequenzen hat die Fahrt mit dem gestohlenen Roller?
Der 18-Jährige muss sich nun wegen Diebstahls verantworten. Zudem wird ihm das Fahren ohne Helm zur Last gelegt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Roller wurde sichergestellt und wird dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben.
Wo wurde der Roller entwendet?
Laut Angaben des Beschuldigten wurde der Roller in der Sielenwangstraße in Salach entwendet. Die Polizei prüft nun, ob diese Angabe zutrifft und ob weitere Straftaten im Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen. (Lesen Sie auch: Polizei Heilbronn News: Einbruch, Kontrolle, Unfallflucht)
Das Fahren ohne Helm kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Der Diebstahl eines Rollers ist eine Straftat.
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal (Lesen Sie auch: Unfallflucht Aalen: Polizei Sucht Zeugen nach Skoda-Schaden)
















