Ein Glatteis-Unfall kann zu erheblichen Verletzungen führen. Doch wann steht einem Opfer Schmerzensgeld zu? Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der Unfall aufgrund einer Verletzung der Streupflicht durch Dritte entstanden ist. Entscheidend sind dabei die Beweissicherung, die Prüfung der Streupflicht und die anschließende Antragstellung. Glatteis Unfall Schmerzensgeld steht dabei im Mittelpunkt.

Zusammenfassung
- Anspruch auf Schmerzensgeld bei Verletzung der Streupflicht
- Beweissicherung am Unfallort ist entscheidend
- Prüfung der Streupflicht des Verantwortlichen
- Antragstellung und gegebenenfalls Klageerhebung
Was ist Schmerzensgeld und wann wird es bei einem Glatteis-Unfall gezahlt?
Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden, also für Schmerzen und Leiden, die durch eine Verletzung entstanden sind. Bei einem Glatteis-Unfall wird Schmerzensgeld gezahlt, wenn die Verletzung auf eine Pflichtverletzung Dritter zurückzuführen ist, meist auf eine nicht ordnungsgemäße Streuungspflicht von Grundstückseigentümern oder Kommunen.
Die kalte Jahreszeit birgt nicht nur die Gefahr von Erkältungen, sondern auch von Stürzen auf spiegelglatten Wegen. Ein unachtsamer Schritt kann schnell zu einem Glatteis-Unfall mit schmerzhaften Folgen führen. Doch wer haftet, wenn man auf dem Gehweg vor dem Haus oder in einer öffentlichen Straße stürzt und sich verletzt? Und wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Laut einer Meldung von Bild, ist es wichtig, nach einem Glatteis-Unfall schnell zu handeln und die notwendigen Schritte einzuleiten, um seine Ansprüche geltend zu machen.
Die Streupflicht: Wer ist verantwortlich?
Die Streupflicht obliegt in erster Linie den Grundstückseigentümern. Sie sind verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück so zu sichern, dass Fußgänger nicht zu Schaden kommen. Diese Pflicht kann jedoch auch auf Mieter übertragen werden, was im Mietvertrag geregelt sein muss. In öffentlichen Bereichen ist die Kommune für die Verkehrssicherung zuständig. Die genauen Regelungen zur Streupflicht sind in den jeweiligen Ortssatzungen festgelegt.
Wichtig ist, dass die Streupflicht nicht rund um die Uhr besteht. In der Regel müssen Gehwege werktags ab 7 Uhr und sonntags ab 9 Uhr bis 20 Uhr gestreut sein. Bei anhaltendem Glatteis muss die Streuung jedoch wiederholt werden.
Die genauen Zeiten und Bedingungen der Streupflicht können je nach Kommune variieren. Es ist ratsam, die örtlichen Regelungen zu prüfen. (Lesen Sie auch: Gil Ofarim Schmerzensgeld: 20.000 oder 40.000 Euro?)
Versäumt der Verantwortliche seine Streupflicht und es kommt dadurch zu einem Glatteis-Unfall, kann er für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Dazu gehören neben dem Schmerzensgeld auch die Kosten für die Heilbehandlung, eventuelle Verdienstausfälle und weitere materielle Schäden.
Beweissicherung am Unfallort: Das ist zu tun
Nach einem Sturz auf Glatteis ist es entscheidend, Beweise zu sichern. Dies dient dazu, den Unfallhergang zu dokumentieren und die Verletzung der Streupflicht nachzuweisen.
Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:
- Fotografieren Sie den Unfallort: Dokumentieren Sie die Eisglätte, fehlende Streuung und eventuelle Mängel am Gehweg.
- Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Unfalls.
- Suchen Sie Zeugen: Notieren Sie die Kontaktdaten von Personen, die den Unfall beobachtet haben.
- Gehen Sie zum Arzt: Lassen Sie Ihre Verletzungen umgehend ärztlich behandeln und dokumentieren.
Je besser die Beweislage, desto höher sind die Chancen auf eine erfolgreiche Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einem Glatteis-Unfall.
§ 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt den Anspruch auf Schmerzensgeld im deutschen Recht.
Wie hoch kann das Schmerzensgeld ausfallen?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Behandlung, den entstandenen Folgeschäden und dem Grad des Verschuldens des Verantwortlichen. Es gibt keine festen Sätze, sondern die Höhe wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Umstände festgelegt.
Zur Orientierung können sogenannte Schmerzensgeldtabellen herangezogen werden. Diese enthalten Urteile aus vergleichbaren Fällen und geben einen Anhaltspunkt für die Bemessung des Schmerzensgeldes. Allerdings sind diese Tabellen nicht bindend und dienen lediglich als Orientierungshilfe. (Lesen Sie auch: Cora Schumacher Reaktion: Was sagt Sie zu…)
Bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften Schäden oder Einschränkungen führen, kann das Schmerzensgeld deutlich höher ausfallen als bei leichteren Verletzungen. Auch die Frage, ob der Verantwortliche fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt hat, spielt bei der Bemessung eine Rolle.
Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Glatteis-Unfällen kann stark variieren. In der Vergangenheit wurden Beträge von wenigen hundert Euro bis zu mehreren zehntausend Euro zugesprochen.
Antragstellung und Klage: Der Weg zum Schmerzensgeld
Nachdem die Beweise gesichert und die Verletzungen ärztlich dokumentiert wurden, kann der Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Zunächst sollte der Verantwortliche, also der Grundstückseigentümer oder die Kommune, schriftlich aufgefordert werden, den Schaden zu regulieren. Dies kann formlos geschehen, es empfiehlt sich jedoch, ein Einschreiben mit Rückschein zu verwenden, um den Zugang des Schreibens nachweisen zu können.
Reagiert der Verantwortliche nicht oder lehnt er die Zahlung ab, kann eine Klage vor Gericht erhoben werden. In diesem Fall ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten der Klage einschätzen, die notwendigen Schritte einleiten und die Interessen des Geschädigten vor Gericht vertreten.

Vor einer Klageerhebung kann auch ein Schlichtungsverfahren versucht werden. Dabei versucht ein neutraler Schlichter, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Schlichtungsverfahren ist in einigen Bundesländern obligatorisch, bevor Klage erhoben werden kann.
Anwalt.de bietet eine Übersicht zu Schmerzensgeldtabellen und gibt Orientierungswerte.
Welche Rolle spielt die Eigenverantwortung?
Auch die Eigenverantwortung des Geschädigten kann bei der Bemessung des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen. Wer beispielsweise mit ungeeignetem Schuhwerk auf spiegelglatten Wegen unterwegs ist, kann unter Umständen eine Mitschuld an dem Unfall tragen. In diesem Fall kann das Schmerzensgeld reduziert werden. (Lesen Sie auch: Tötungsdelikt München: 75-Jährige in Reihenhaus Getötet)
Auch wenn der Geschädigte die Gefahrenstelle kannte oder hätte kennen müssen, kann dies zu einer Minderung des Schmerzensgeldes führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Geschädigte trotz einer deutlichen Warnung vor Glatteis die Gefahrenstelle betritt.
Die Gerichte prüfen in jedem Einzelfall, inwieweit der Geschädigte selbst zur Entstehung des Unfalls beigetragen hat. Eine Mitschuld kann sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken.
Häufig gestellte Fragen
Wann genau besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Glatteis-Unfall?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn der Unfall auf eine Verletzung der Streupflicht durch Dritte zurückzuführen ist. Dies bedeutet, dass der Verantwortliche seiner Pflicht zur Sicherung des Gehwegs nicht ausreichend nachgekommen ist und dies ursächlich für den Sturz war.
Wie kann ich nachweisen, dass der Verantwortliche seine Streupflicht verletzt hat?
Der Nachweis kann durch Fotos des Unfallortes, Zeugenaussagen und Gutachten erbracht werden. Wichtig ist, dass die Beweise die Eisglätte und das Fehlen von Streumaßnahmen zum Zeitpunkt des Unfalls dokumentieren. Auch die örtlichen Regelungen zur Streupflicht sind relevant.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Glatteis-Unfall?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Behandlung, den entstandenen Folgeschäden, dem Grad des Verschuldens des Verantwortlichen und einer möglichen Mitschuld des Geschädigten ab. Auch Schmerzensgeldtabellen dienen als Orientierung. (Lesen Sie auch: Familientragödie München: Mutter vor Sohn 30-MAL Erstochen)
Was sollte ich tun, wenn der Verantwortliche die Zahlung von Schmerzensgeld ablehnt?
Wenn der Verantwortliche die Zahlung ablehnt, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Dieser kann die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen, die notwendigen Schritte einleiten und die Interessen des Geschädigten vor Gericht vertreten. Auch ein Schlichtungsverfahren kann in Betracht gezogen werden.
Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich meinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen muss?
Ja, der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall stattgefunden hat und der Geschädigte Kenntnis von dem Schaden und dem Verantwortlichen erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Die Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einem Glatteis-Unfall kann komplex sein. Eine sorgfältige Beweissicherung, die Prüfung der Streupflicht und die rechtzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sind jedoch entscheidend, um seine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Aktuell bleibt die Frage, inwieweit Kommunen ihre Streupflichten angesichts knapper Kassen und zunehmender Extremwetterlagen noch ausreichend erfüllen können. Dies wird in Zukunft sicherlich zu weiteren Diskussionen und möglicherweise auch zu einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen führen.
