Die Überstellung von Häftlingen in ihre Heimatländer zur Strafvollstreckung, bekannt als „Haft in der Heimat“, hat in Österreich einen neuen Höchststand erreicht. Im vergangenen Jahr wurden 208 ausländische Staatsbürger in ihre Herkunftsländer überstellt, um dort ihre Haftstrafen zu verbüßen. Diese Maßnahme soll weiter ausgebaut werden. Haft In Heimat steht dabei im Mittelpunkt.

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Zusammenfassung
- Im Vorjahr wurden 208 Häftlinge im Rahmen von „Haft in der Heimat“ überstellt.
- Die Justiz plant einen weiteren Ausbau dieses Programms.
- Die Maßnahme soll die Kosten für den österreichischen Strafvollzug senken.
- Die Resozialisierung der Häftlinge soll im Heimatland gefördert werden.
Haft in der Heimat: Was steckt hinter der Maßnahme?
Bei „Haft in der Heimat“ handelt es sich um ein internationales Übereinkommen, das es ermöglicht, ausländische Straftäter in ihr Heimatland zu überführen, um dort ihre Strafe zu verbüßen. Ziel ist es, die Resozialisierung durch die Nähe zu Familie und Kultur zu erleichtern und gleichzeitig die Kosten für den österreichischen Strafvollzug zu reduzieren. Die Zustimmung des Häftlings ist in der Regel erforderlich.
Anstieg der Überstellungen: Ein Überblick
Die Zahl der Überstellungen im Rahmen der „Haft in der Heimat“ hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Im Jahr 2023 wurden 208 Häftlinge überstellt, was einen neuen Höchststand darstellt. Wie Der Standard berichtet, ist dies ein deutliches Zeichen für die verstärkten Bemühungen der österreichischen Justiz, diese Möglichkeit zu nutzen.
Welche Vorteile bietet die „Haft in der Heimat“?
Die Maßnahme bietet mehrere Vorteile. Zum einen entlastet sie den österreichischen Strafvollzug, der ohnehin an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Die Unterbringung und Betreuung von Häftlingen verursacht erhebliche Kosten. Durch die Überstellung können diese Kosten reduziert werden. Zum anderen wird argumentiert, dass die Resozialisierung im Heimatland oft besser gelingt, da die Häftlinge dort in ihrem kulturellen und sozialen Umfeld leichter wieder Fuß fassen können. (Lesen Sie auch: Russische Spionage österreich: Wie Tief Reicht der…)
Die rechtliche Grundlage für die „Haft in der Heimat“ bildet das „Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen“ des Europarates. Dieses Abkommen ermöglicht die internationale Zusammenarbeit im Strafvollzug und die Überstellung von Häftlingen zwischen den Vertragsstaaten.
Kritik und Herausforderungen
Trotz der Vorteile gibt es auch Kritik an der „Haft in der Heimat“. Ein Hauptkritikpunkt ist, dass die Haftbedingungen in den Herkunftsländern oft schlechter sind als in Österreich. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und der medizinischen Versorgung. Zudem kann die Überwachung der Häftlinge nach der Überstellung schwierig sein. Die Entscheidung für oder gegen eine Überstellung muss daher sorgfältig geprüft werden.
Wie funktioniert das Verfahren konkret?
Das Verfahren zur Überstellung eines Häftlings in sein Heimatland ist komplex und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Zunächst muss der Häftling selbst der Überstellung zustimmen. Anschließend prüfen die österreichischen Behörden, ob die Voraussetzungen für eine Überstellung erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass der Häftling rechtskräftig verurteilt wurde und dass die Haftstrafe noch nicht vollständig verbüßt ist. Auch die Behörden des Herkunftslandes müssen der Überstellung zustimmen. Nach erfolgter Zustimmung wird die Überstellung organisiert und durchgeführt.
Im Jahr 2023 wurden 208 Häftlinge überstellt. Die häufigsten Herkunftsländer der überstellten Häftlinge sind Rumänien, Serbien und die Türkei. Die Kosten für den österreichischen Strafvollzug belaufen sich auf rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Ein Teil dieser Kosten könnte durch die vermehrte Nutzung der „Haft in der Heimat“ eingespart werden. (Lesen Sie auch: Smartphone Verzicht Jugendliche: Der Druck ist Enorm!)
Ausblick: Wie geht es weiter mit der „Haft in der Heimat“?
Die österreichische Justiz plant, die „Haft in der Heimat“ weiter auszubauen. Ziel ist es, die Verfahren zu vereinfachen und die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern zu intensivieren. Es wird auch geprüft, ob die Überstellung von Häftlingen bereits zu einem früheren Zeitpunkt des Strafvollzugs möglich ist. Die Maßnahme soll dazu beitragen, den Strafvollzug effizienter und ressourcenschonender zu gestalten, ohne dabei die Sicherheit und die Resozialisierung der Häftlinge zu vernachlässigen. Die österreichische Justiz misst dem Thema weiterhin hohe Bedeutung bei.
Das Bundesministerium für Inneres bietet weitere Informationen zum Thema Sicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet „Haft in der Heimat“ genau?
„Haft in der Heimat“ bezeichnet die Überstellung eines ausländischen Straftäters in sein Heimatland, um dort seine verhängte Haftstrafe zu verbüßen. Dies geschieht in der Regel mit Zustimmung des Häftlings und der beteiligten Staaten. (Lesen Sie auch: Mindestsicherung Wien: Koalition Streitet über Reform)
Welche Voraussetzungen müssen für eine Überstellung erfüllt sein?
Die Voraussetzungen umfassen die rechtskräftige Verurteilung des Häftlings, die Zustimmung des Häftlings zur Überstellung, die Zustimmung der Behörden beider Länder und die Gewährleistung, dass die Haftbedingungen im Heimatland menschenwürdig sind.
Welche Vorteile ergeben sich durch die „Haft in der Heimat“ für Österreich?
Österreich profitiert von der Entlastung des Strafvollzugs, der Reduzierung der Haftkosten und der potenziell besseren Resozialisierung der Häftlinge in ihrem vertrauten sozialen und kulturellen Umfeld.
Gibt es auch Nachteile oder Risiken bei der Überstellung von Häftlingen?
Ja, es gibt Bedenken hinsichtlich der Haftbedingungen in den Herkunftsländern, der Einhaltung der Menschenrechte und der Schwierigkeit, die Häftlinge nach der Überstellung ausreichend zu überwachen. Diese Aspekte müssen sorgfältig geprüft werden.
Wie wird die Einhaltung der Menschenrechte bei Überstellungen sichergestellt?
Vor einer Überstellung prüfen die österreichischen Behörden die Haftbedingungen im Herkunftsland und fordern Zusicherungen ein, dass die Menschenrechte des Häftlings gewahrt werden. Bei Bedenken kann die Überstellung abgelehnt werden. (Lesen Sie auch: Streit um Kirche in Moldawien: Minister ruft…)
Die verstärkte Nutzung von „Haft in der Heimat“ in Österreich spiegelt das Bestreben wider, den Strafvollzug effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Resozialisierung der Häftlinge zu fördern. Die Herausforderungen und Kritikpunkte müssen jedoch weiterhin berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahme im Einklang mit den Menschenrechten und den Prinzipien eines fairen Strafvollzugs steht.

