Hanno Berger Urteil: Der frühere Cum-Ex-Drahtzieher Hanno Berger bleibt in Haft. Das Kölner Oberlandesgericht wies seine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Wiederaufnahmeverfahrens zurück. Damit bleiben die Urteile des Landgerichts Bonn und des Landgerichts Wiesbaden bestehen.
Die wichtigsten Fakten
- Hanno Berger bleibt in Haft.
- Das Kölner Oberlandesgericht wies seine Beschwerde ab.
- Berger wurde wegen Steuerhinterziehung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
- Er gilt als Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte.
Hanno Berger Urteil: Letzte Hoffnung zerschlagen
Hanno Berger, der als Schlüsselfigur in den Cum-Ex-Skandalen gilt, hat seine letzte Chance auf ein neues Verfahren verloren. Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Köln, seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abzulehnen. Wie Stern berichtet, bleibt der 75-Jährige damit weiterhin in Haft.

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Die Urteile gegen Hanno Berger
Berger wurde 2022 vom Landgericht Bonn wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt (Aktenzeichen: 62 KLs 2/20). Später folgte eine weitere Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten vom Landgericht Wiesbaden in anderen Fällen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte beide Urteile.
Was war Bergers Argumentation für ein Wiederaufnahmeverfahren?
Berger argumentierte, dass sein ehemaliger Geschäftspartner, der als Kronzeuge gegen ihn ausgesagt hatte, Falschaussagen getätigt habe. Er widerrief auch sein Geständnis zu einem zentralen Teil der Anklage. Das Kölner Landgericht wies seinen Antrag jedoch als unzulässig ab, da die vorgebrachten Beweismittel keine Grundlage für eine mögliche mildere Strafe oder einen Freispruch boten. (Lesen Sie auch: Gerichtsentscheidung: Cum-Ex-Akteur Hanno Berger muss im Gefängnis…)
Cum-Ex-Geschäfte: Ein Milliardenschaden
Die Cum-Ex-Geschäfte, bei denen sich Investoren gezielt Steuern erstatten ließen, die sie nie gezahlt hatten, verursachten einen geschätzten Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro für den deutschen Fiskus. Das Bundesfinanzministerium hat sich intensiv mit der Aufklärung und Verfolgung dieser Fälle befasst.
Cum-Ex-Geschäfte nutzten eine Gesetzeslücke, um sich Kapitalertragsteuern mehrfach erstatten zu lassen. Die komplexen Transaktionen fanden rund um den Dividendenstichtag statt.
Wie geht es jetzt weiter?
Mit der Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts sind die juristischen Möglichkeiten für Hanno Berger weitgehend ausgeschöpft. Seine mehrjährigen Haftstrafen wird er nun verbüßen müssen. Die Tagesschau berichtet regelmäßig über den Fortgang der Cum-Ex-Ermittlungen. (Lesen Sie auch: Mann stiehlt Einkaufswagen im Wert von 70.000…)
Häufig gestellte Fragen
Was genau sind Cum-Ex-Geschäfte?
Cum-Ex-Geschäfte sind Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag, bei denen sich Investoren Kapitalertragsteuern erstatten ließen, die sie nie gezahlt hatten. Dies geschah durch das Ausnutzen von Gesetzeslücken und führte zu einem enormen Steuerschaden. (Lesen Sie auch: Aktienrückkäufe: Lindt & Sprüngli lässt Aktionäre Schwingen)

Welche Rolle spielte Hanno Berger bei den Cum-Ex-Geschäften?
Hanno Berger gilt als einer der Hauptakteure und Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland. Er soll maßgeblich an der Entwicklung und Umsetzung der komplexen Steuergestaltungen beteiligt gewesen sein.
Wie hoch ist der Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte insgesamt?
Der durch Cum-Ex-Geschäfte entstandene Schaden für den deutschen Fiskus wird auf mindestens zehn Milliarden Euro geschätzt. Die genaue Schadenshöhe ist jedoch schwer zu beziffern, da die Geschäfte sehr komplex waren.
Welche Konsequenzen hat das Urteil für andere Cum-Ex-Verfahren?
Das Urteil gegen Hanno Berger sendet ein deutliches Signal an andere Beteiligte der Cum-Ex-Geschäfte. Es zeigt, dass Steuerhinterziehung in diesem Ausmaß strafrechtliche Konsequenzen hat und die Justiz diese Fälle konsequent verfolgt. (Lesen Sie auch: Volksfest Preise steigen? Schausteller Warnen vor Teuerung)





