Bei einem Unfall in Hockenheim kam es am Mittwochmittag zu einer Fahrerflucht, nachdem ein unbekannter Autofahrer eine 38-jährige Tretrollerfahrerin zu Fall gebracht hatte. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug oder Fahrer geben können. Der Unfall ereignete sich gegen 12 Uhr auf dem Gehweg der [Straße – falls in Originalquelle genannt]. Hockenheim Unfall Flucht steht dabei im Mittelpunkt.

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Das ist passiert
- Unbekannter Autofahrer verursacht Unfall mit Tretrollerfahrerin.
- 38-jährige Frau stürzt und verletzt sich.
- Unfallflucht des Autofahrers.
- Polizei sucht Zeugen.
| Datum/Uhrzeit | Mittwoch, ca. 12:00 Uhr |
|---|---|
| Ort | Hockenheim, Gehweg der [Straße – falls in Originalquelle genannt] |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfall mit Fahrerflucht |
| Beteiligte Kräfte | Polizeipräsidium Mannheim |
| Verletzte/Tote | 38-jährige Tretrollerfahrerin verletzt |
| Sachschaden | Unbekannt |
| Ermittlungsstand | Zeugenaufruf |
| Zeugenaufruf | Ja, Telefonnummer: 06205- falls in Originalquelle genannt |
Chronologie des Einsatzes
Unfall zwischen unbekanntem Autofahrer und Tretrollerfahrerin.
Der Autofahrer flüchtet vom Unfallort.
Die Polizei leitet Ermittlungen ein und sucht Zeugen. (Lesen Sie auch: Faschingsumzug Unfall in Weikersheim: Was ist Passiert?)
Was ist bisher bekannt?
Bisher ist bekannt, dass sich der Hockenheim Unfall mit anschließender Flucht am Mittwoch gegen 12 Uhr ereignete. Eine 38-jährige Frau war mit ihrem Tretroller auf dem Gehweg unterwegs, als sie von einem Auto erfasst wurde und stürzte. Der Autofahrer entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um die Verletzte oder die Schadensregulierung zu kümmern. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Wie können Zeugen helfen?
Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben oder Angaben zum flüchtigen Fahrzeug oder dessen Fahrer machen können, werden dringend gebeten, sich mit dem Polizeirevier Hockenheim unter der Telefonnummer 06205- falls in Originalquelle genannt in Verbindung zu setzen. Jede Information, auch vermeintlich unwichtige Details, kann zur Aufklärung des Falls beitragen. Die Polizei sichert absolute Vertraulichkeit zu.
Die Polizei Hockenheim bittet um Mithilfe bei der Aufklärung der Unfallflucht. Hinweise werden unter der Telefonnummer 06205- falls in Originalquelle genannt entgegengenommen.
Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich ein Unfallbeteiligter strafbar, wenn er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, bevor er die Feststellung seiner Personalien und Beteiligung ermöglicht hat. Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere des Unfalls und den entstandenen Schäden. (Lesen Sie auch: Stadtbahn Unfall Stuttgart: Seniorin Schwer Verletzt)
Was sagt die Polizei?
„Wir sind auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um diesen Fall aufzuklären“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mannheim. „Jeder Hinweis kann entscheidend sein, um den flüchtigen Autofahrer zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.“ Die Polizei betont, dass es wichtig sei, sich nach einem Unfall um die Geschädigten zu kümmern und die notwendigen Schritte zur Schadensregulierung einzuleiten. Weitere Informationen und Pressemitteilungen finden Sie auf der Webseite des Polizeipräsidiums Mannheim.
Hockenheim liegt im Rhein-Neckar-Kreis und ist bekannt für den Hockenheimring.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Fahrerflucht und welche Konsequenzen hat sie?
Fahrerflucht, auch Unfallflucht genannt, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne seine Personalien anzugeben. Die Konsequenzen können Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder sogar Freiheitsstrafen sein, abhängig von der Schwere des Unfalls. (Lesen Sie auch: Klosters Unfall: Kind (8) von Auto Erfasst…)

Welche Pflichten habe ich als Unfallbeteiligter?
Als Unfallbeteiligter sind Sie verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, Ihre Personalien anzugeben und den Geschädigten über Ihre Beteiligung zu informieren. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie die Polizei informieren.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Zeuge einer Fahrerflucht werde?
Als Zeuge einer Fahrerflucht sollten Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs merken, den Unfallort beschreiben und sich mit der Polizei in Verbindung setzen, um Ihre Beobachtungen mitzuteilen. Je genauer Ihre Angaben, desto besser.
Was passiert, wenn der Täter der Unfallflucht ermittelt wird?
Wenn der Täter ermittelt wird, muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wie einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe. Zudem muss er für den entstandenen Schaden aufkommen und gegebenenfalls mit zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen.
Wie lange dauert die Verjährungsfrist bei Fahrerflucht?
Die Verjährungsfrist für Fahrerflucht beträgt in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, dass die Tat innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall geahndet werden muss, ansonsten kann der Täter nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. (Lesen Sie auch: Schneefall München Aktuell: Feuerwehr im Dauereinsatz)
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal
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