In Gammelshausen kam es zu einem dreisten Holzdiebstahl: Unbekannte entwendeten etwa vier Festmeter ofenfertiges Holz von einem Lagerplatz an der Landesstraße 1217. Der Vorfall wurde am Montag von den Eigentümern bemerkt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um den oder die Täter zu identifizieren, die das Holz abtransportierten.

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Das ist passiert
- Unbekannte stahlen ca. 4 Festmeter ofenfertiges Holz.
- Tatort: Lagerplatz an der L1217 bei Gammelshausen.
- Die Eigentümer bemerkten den Diebstahl am Montag.
- Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
| Datum/Uhrzeit | Unbekannt, festgestellt am Montag |
|---|---|
| Ort | Landesstraße 1217, Gammelshausen |
| Art des Einsatzes | Holzdiebstahl |
| Beteiligte Kräfte | Polizei Gammelshausen |
| Verletzte/Tote | Keine |
| Sachschaden | Unbekannt (Wert des Holzes) |
| Ermittlungsstand | Ermittlungen laufen |
| Zeugenaufruf | Nein, Hinweise nimmt die Polizei unter 0386369 entgegen. |
Was ist bisher bekannt?
Bisher ist bekannt, dass der Holzdiebstahl Gammelshausen betrifft und sich in den vergangenen Tagen ereignet haben muss. Die genaue Tatzeit ist noch unklar, da der Diebstahl erst am Montag bemerkt wurde. Die Polizei Ulm hat den Fall übernommen und sucht nach Hinweisen, die zur Aufklärung beitragen können. Wie Presseportal berichtet, lagerten die etwa vier Festmeter ofenfertigen Holzes auf einem Grundstück an der L1217. (Lesen Sie auch: Wohnhausbrand Offenburg: Kellerbrand löst Großeinsatz)
Wie können Zeugen helfen?
Obwohl aktuell kein direkter Zeugenaufruf vorliegt, bittet die Polizei um sachdienliche Hinweise. Wer in den vergangenen Tagen verdächtige Aktivitäten im Bereich der Landesstraße 1217 bei Gammelshausen beobachtet hat, die mit dem Holzdiebstahl in Verbindung stehen könnten, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 0386369 zu melden.
Hinweise zum Holzdiebstahl nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0386369 entgegen. (Lesen Sie auch: Wohnungsbrand München: Waschmaschine Löste Feuer in Isarvorstadt)
Welche Strafe droht den Tätern?
Der Holzdiebstahl stellt einen Diebstahl dar, der gemäß § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Die genaue Strafzumessung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Wert des gestohlenen Holzes, derProfessionalität der Täter und eventuellen Vorstrafen. Informationen zum Strafgesetzbuch finden sich hier.
Wie geht die Polizei vor?
Die Polizei sichert zunächst Spuren am Tatort und befragt Zeugen, falls vorhanden. Anschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet und weitere Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet. Dazu gehört beispielsweise die Überprüfung von Fahrzeugen, die in der Nähe des Tatorts gesehen wurden, sowie die Auswertung von vorhandenem Bildmaterial. Die Polizei bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung, um den Holzdiebstahl aufzuklären. Informationen zur Polizeiarbeit finden sich auf der Seite der Polizei Baden-Württemberg. (Lesen Sie auch: Artenschutz Zoll: Wie Wir Tiere und Pflanzen…)












