Das Kiffen im Englischen Garten ist nun offiziell erlaubt. Nachdem die bayerische Staatsregierung mit ihren Sonderregelungen zur Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene vor Gericht gescheitert ist, gilt nun auch im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten die bundesweite Gesetzgebung. Das bedeutet, dass der Cannabiskonsum im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt ist, solange bestimmte Schutzbestimmungen eingehalten werden. Kiffen Englischer Garten steht dabei im Mittelpunkt.

Auf einen Blick
- Kiff-Verbot im Englischen Garten aufgehoben
- Bundesweite Regelungen gelten nun auch in staatlichen Parks
- Klage gegen Sonderregelungen der bayerischen Staatsregierung erfolgreich
- Bayerns Schlösserverwaltung musste Verbots-Passus streichen
Inhaltsverzeichnis
- Kiffen im Englischen Garten: Was bedeutet das für Bürger?
- Warum wollte Bayern das Kiffen im Englischen Garten verbieten?
- Wie geht es jetzt weiter mit dem Cannabiskonsum in Bayerns Parks?
- Welche politischen Positionen gibt es zu dem Urteil?
- Wie wird der Cannabiskonsum im Englischen Garten kontrolliert?
Kiffen im Englischen Garten: Was bedeutet das für Bürger?
Die Aufhebung des Verbots bedeutet für Bürgerinnen und Bürger, dass sie im Englischen Garten Cannabis konsumieren dürfen, solange sie sich an die Regeln des Bundesgesetzes halten. Dazu gehört insbesondere, dass der Konsum nicht in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen, Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen stattfinden darf. Auch in Fußgängerzonen ist das Kiffen nur eingeschränkt erlaubt. Die konkreten Abstandsregelungen sind im Cannabisgesetz festgelegt.
Die bayerische Staatsregierung hatte versucht, durch eigene Verordnungen den Cannabiskonsum im öffentlichen Raum stärker einzuschränken als im Bundesgesetz vorgesehen. Dies führte zu einer Auseinandersetzung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der die bayerischen Sonderregelungen für unzulässig erklärte. (Lesen Sie auch: Karneval Wettervorhersage: Regenschirm oder Dicke Jacke?)
Warum wollte Bayern das Kiffen im Englischen Garten verbieten?
Die bayerische Staatsregierung argumentierte, dass sie mit den Sonderregelungen insbesondere den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten wollte. Sie befürchtete, dass die bundesweite Legalisierung zu einem erhöhten Cannabiskonsum im öffentlichen Raum und damit auch zu einer stärkeren Konfrontation von Minderjährigen mit Drogen führen würde. Zudem sah die Staatsregierung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet. Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, die dem Finanzministerium untersteht, hatte daher entsprechende Verbote erlassen.
Zwei Männer, die im Englischen Garten Cannabis konsumieren wollten, klagten gegen diese Verbote. Laut einer Meldung von Stern wurde das Verbot bereits im vergangenen Sommer durch eine Eilentscheidung im Nordteil des Englischen Gartens aufgehoben.
Welche Argumente führten zur Aufhebung des Verbots?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof argumentierte, dass die bayerischen Sonderregelungen nicht mit dem Bundesgesetz vereinbar seien. Der Bund habe mit dem Cannabisgesetz eine umfassende Regelung geschaffen, die den Ländern keinen Spielraum für eigene, restriktivere Maßnahmen lasse. Die Richter betonten, dass die im Bundesgesetz vorgesehenen Schutzbestimmungen ausreichend seien, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Die Klage der beiden Männer hatte somit Erfolg. (Lesen Sie auch: Berlin Justizpanne Vergewaltigung: Täter nach Fehler Frei)
Wie geht es jetzt weiter mit dem Cannabiskonsum in Bayerns Parks?
Nachdem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht eingelegt wurde, gelten nun die bundesweiten Regelungen zum Cannabiskonsum auch in den staatlichen Parks und Gärten Bayerns. Das bedeutet, dass der Konsum unter Beachtung der Schutzbestimmungen grundsätzlich erlaubt ist. Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung hat die entsprechenden Verbots-Passagen aus ihren Verordnungen gestrichen. Es bleibt abzuwarten, wie die Einhaltung der Regeln in der Praxis kontrolliert wird und ob es zu Konflikten mit anderen Parkbesuchern kommt.
Der Bayerische Rundfunk berichtete zuerst über die Aufhebung des Verbots.
Das Cannabisgesetz erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum. Zu Hause dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden. Der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen ist ebenfalls erlaubt.
Welche politischen Positionen gibt es zu dem Urteil?
Die bayerische Staatsregierung hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs kritisiert und betont, dass sie weiterhin alles unternehmen werde, um den Jugendschutz zu gewährleisten und die negativen Auswirkungen der Legalisierung zu minimieren. Vertreter der Oppositionsparteien begrüßten hingegen die Entscheidung des Gerichts und forderten die Staatsregierung auf, die bundesweite Gesetzgebung zu akzeptieren und konstruktiv umzusetzen. Sie argumentierten, dass eine repressive Politik nicht zielführend sei und dass es stattdessen auf eine umfassende Aufklärung und Prävention ankomme. (Lesen Sie auch: Prinz Andrew Sandringham: Anwohner über Seinen Umzug)
Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag forderte eine pragmatische Herangehensweise und wies darauf hin, dass die Legalisierung auch Chancen für die Wirtschaft und den Tourismus biete. Sie forderte die Staatsregierung auf, die Kontrollen und Sanktionen im Einklang mit dem Bundesgesetz zu gestalten und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die Grünen betonten die Notwendigkeit, die Präventionsangebote für junge Menschen auszubauen und eine offene Debatte über die Risiken und Chancen des Cannabiskonsums zu führen. Die SPD forderte eine bundesweite Harmonisierung der Regelungen und eine stärkere Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes.

Wie wird der Cannabiskonsum im Englischen Garten kontrolliert?
Die Kontrolle des Cannabiskonsums im Englischen Garten obliegt in erster Linie der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst. Diese sind befugt, Verstöße gegen das Cannabisgesetz zu ahnden und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kontrollen nicht flächendeckend erfolgen können und dass es in erster Linie auf die Eigenverantwortung der Konsumenten ankommt, die Regeln einzuhalten. Die Polizei München hat angekündigt, die Situation im Englischen Garten genau zu beobachten und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen.
Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung hat zudem angekündigt, Hinweisschilder aufzustellen, die auf die geltenden Regeln hinweisen und die Parkbesucher zur Rücksichtnahme auffordern. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen ausreichen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis im Englischen Garten zu gewährleisten. (Lesen Sie auch: Notfälle: Medien: Person nach Vernehmung im Fall…)
Die Aufhebung des Kiff-Verbots im Englischen Garten markiert einen Wendepunkt in der bayerischen Drogenpolitik. Sie zeigt, dass die bayerische Staatsregierung mit ihren Versuchen, die bundesweite Legalisierung zu unterlaufen, gescheitert ist. Es bleibt zu hoffen, dass die nun geltenden bundesweiten Regelungen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis im öffentlichen Raum führen und die befürchteten negativen Auswirkungen ausbleiben. Die kommenden Monate werden zeigen, ob sich die Situation im Englischen Garten und in anderen Parks und Gärten in Bayern tatsächlich verändert und welche Konsequenzen dies für die Bevölkerung hat. Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis wird jedoch sicherlich weitergehen und die politischen Positionen werden sich weiterhin auseinandersetzen.












