Millionen von unverkauften Kleidungsstücken landen jährlich auf dem Müll, auch in der Schweiz. Um dieser Verschwendung entgegenzuwirken, hat die EU ein Kleidung Vernichtung Verbot für große Modeunternehmen erlassen. Dieses Verbot soll Unternehmen dazu anregen, ihre Lagerbestände besser zu verwalten und nachhaltigere Lösungen zu finden.

Kleidung Vernichtung Verbot: Was bedeutet das für die Schweiz?
Das Kleidung Vernichtung Verbot, das von der EU erlassen wurde, betrifft zunächst nur Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Allerdings könnte diese Entwicklung auch Auswirkungen auf die Schweiz haben, insbesondere für Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren oder dort Niederlassungen betreiben. Es ist zu erwarten, dass sich auch in der Schweiz die Diskussion um nachhaltige Praktiken in der Modeindustrie verstärken wird.
Welche Auswirkungen hat das EU-Verbot auf die Modeindustrie?
Das von der EU beschlossene Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung zielt darauf ab, die Modeindustrie zu nachhaltigeren Praktiken zu bewegen. Große Modeunternehmen in der EU dürfen ab dem 19. Juli unverkauften Textilien und Schuhe nur noch unter bestimmten Bedingungen vernichten. Für mittlere Unternehmen soll diese Regelung ab 2030 gelten, wie die EU-Kommission mitteilte. Ausgenommen sind beispielsweise beschädigte Waren. Mittlere Unternehmen müssen ab 2030 Informationen über die von ihnen entsorgten Konsumgüter offenlegen, während dies für große Unternehmen bereits jetzt Pflicht ist. (Lesen Sie auch: Naturschutz Unternehmen: Zukunft durch Nachhaltigkeit Sichern!)
Die wichtigsten Fakten
- EU-Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung für große Unternehmen ab 19. Juli.
- Mittlere Unternehmen sind ab 2030 betroffen.
- Ausnahmen gelten für beschädigte Waren.
- Offenlegungspflichten für entsorgte Konsumgüter.
Warum wird so viel Kleidung vernichtet?
Die Vernichtung von unverkaufter Kleidung ist ein Problem, das oft mit Überproduktion, saisonalen Kollektionen und dem Wunsch der Unternehmen zusammenhängt, den Wert ihrer Marke zu schützen. Anstatt die Ware zu reduzierten Preisen zu verkaufen oder zu spenden, wird sie vernichtet, um eine Abwertung der Marke oder eine Beeinträchtigung des Images zu vermeiden. Dies geschieht trotz der erheblichen ökologischen Auswirkungen, die mit der Produktion und anschließenden Vernichtung der Textilien verbunden sind.
Schätzungen der EU-Kommission zufolge werden jährlich in Europa 4 bis 9 Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt getragen werden. Diese Abfälle verursachen rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen, was fast den gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021 entspricht.
Welche Alternativen gibt es zur Vernichtung von Kleidung?
Das EU-Verbot soll Unternehmen dazu ermutigen, ihre Bestände effizienter zu verwalten und alternative Lösungen zur Vernichtung zu finden. Dazu gehören der Weiterverkauf, die Wiederaufarbeitung, Spenden an gemeinnützige Organisationen oder die Wiederverwendung der Materialien. Auch eine bessere Handhabung von Rücksendungen im Onlinehandel kann dazu beitragen, die Menge an unverkaufter Ware zu reduzieren. Unternehmen können beispielsweise Anreize für Kundinnen und Kunden schaffen, die Ware nicht zurückzusenden, sondern zu behalten oder weiterzugeben. (Lesen Sie auch: Energiewende Kritik: Reiches Pläne Gefährden Ausbau?)
In der Schweiz gibt es bereits Initiativen, die sich mit der Wiederverwertung und dem Recycling von Textilien beschäftigen. Organisationen wie Texaid sammeln gebrauchte Kleidung und Schuhe, um sie entweder wiederzuverwenden oder zu recyceln. Solche Initiativen könnten in Zukunft eine noch größere Rolle spielen, um die Auswirkungen des Textilkonsums auf die Umwelt zu verringern.
Wie wirkt sich das Verbot auf den Wettbewerb aus?
Die EU-Kommission erhofft sich durch das Verbot auch fairere Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die bereits auf nachhaltige Geschäftsmodelle setzen. Unternehmen, die ihre Ware vernichten, profitieren von geringeren Kosten, da sie keine alternativen Verwertungswege suchen müssen. Das Verbot soll diesen Vorteil beseitigen und Anreize für nachhaltigere Praktiken schaffen. Es ist jedoch wichtig, dass die Umsetzung des Verbots effektiv kontrolliert wird, um sicherzustellen, dass sich alle Unternehmen daran halten.
Wie die NZZ berichtet, wird die Schweizer Textilindustrie die Entwicklungen in der EU genau beobachten. Es ist denkbar, dass auch in der Schweiz ähnliche Regulierungen diskutiert werden, um die Nachhaltigkeit in der Modebranche zu fördern. (Lesen Sie auch: Energiewende Reform: Was Reiche Jetzt Wirklich plant)

Das Kleidung Vernichtung Verbot der EU ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Modeindustrie.Auch für die Schweiz ist es ein wichtiges Signal, sich mit den Auswirkungen des Textilkonsums auseinanderzusetzen und nachhaltige Alternativen zu fördern.
