Der Gründer des Kölner Reiseanbieters itravel, Axel Schmiegelow, steht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft ihm gewerbsmäßigen Betrug in Millionenhöhe vor. Geschädigte Urlauber blieben auf ihren Kosten sitzen, nachdem das Unternehmen Insolvenz anmelden musste.

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Kernpunkte
- Anklage gegen itravel-Gründer wegen Betrugs in Millionenhöhe.
- Ermittlungen dauerten mehrere Jahre.
- Haftbefehl gegen Schmiegelow erlassen.
- Viele Urlauber sind von der Insolvenz betroffen.
| Unternehmen: | itravel GmbH |
|---|---|
| Branche: | Reiseveranstalter |
| Insolvenz: | 2018 |
Die Vorwürfe im Detail
Axel Schmiegelow, der Gründer des Kölner Reiseanbieters itravel, soll über Jahre hinweg Gelder veruntreut und Kunden getäuscht haben. Wie Stern berichtet, geht es um eine hohe sechsstellige Summe. Die Staatsanwaltschaft wirft Schmiegelow vor, Kundengelder für eigene Zwecke verwendet zu haben, anstatt die gebuchten Reisen tatsächlich zu bezahlen. Dies führte dazu, dass zahlreiche Urlauber im In- und Ausland strandeten oder ihre Reise gar nicht erst antreten konnten.
Wie kam es zu den Ermittlungen?
Nachdem itravel im Jahr 2018 Insolvenz anmelden musste, häuften sich die Beschwerden von betroffenen Kunden. Die Staatsanwaltschaft Köln nahm daraufhin die Ermittlungen auf. Diese gestalteten sich aufgrund der komplexen finanziellen Verflechtungen des Unternehmens als langwierig. Im Zuge der Ermittlungen wurde ein Haftbefehl gegen Axel Schmiegelow erlassen, der zwischenzeitlich vollstreckt wurde. (Lesen Sie auch: Firmenneugründungen Deutschland: Deutlicher Zuwachs Größerer Betriebe?)
Die Insolvenz von itravel reiht sich ein in eine Serie von Pleiten in der Reisebranche. Besonders betroffen waren kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht über die finanziellen Reserven großer Konzerne verfügen.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Der Fall itravel zeigt, wie wichtig es ist, bei der Buchung von Reisen auf einen seriösen Anbieter zu achten. Eine Insolvenzversicherung kann Kunden vor finanziellen Schäden schützen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) empfiehlt, bei der Buchung auf das Vorhandensein einer Reisepreissicherung zu achten. Diese sichert die Kundengelder im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters ab.
Wie können sich Betroffene verhalten?
Betroffene Kunden von itravel sollten ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden. Zudem besteht die Möglichkeit, Strafanzeige gegen Axel Schmiegelow zu erstatten. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. (Lesen Sie auch: Luftverkehr: Lufthansa will operativen Gewinn trotz Iran-Krieg…)
Welche Lehren zieht die Branche daraus?
Die Reisebranche steht vor der Herausforderung, das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen. Transparenz und Sicherheit bei der Buchung sind entscheidende Faktoren. Einige Anbieter setzen verstärkt auf digitale Lösungen, um den Buchungsprozess sicherer und einfacher zu gestalten.
Historischer Vergleich: Reiseanbieter Betrugsfälle
Der Fall itravel erinnert an andere Betrugsfälle in der Reisebranche. In den 1990er Jahren sorgte der Fall des Reiseunternehmers Jürgen Harksen für Aufsehen, der Anleger um Millionen betrog. Solche Fälle zeigen, dass es wichtig ist, die Geschäftspraktiken von Reiseanbietern kritisch zu hinterfragen.

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) meldeten im Jahr 2023 insgesamt 16.400 Unternehmen in Deutschland Insolvenz an. Die Reisebranche war überdurchschnittlich betroffen. Die Dunkelziffer bei Betrugsfällen dürfte jedoch deutlich höher liegen. (Lesen Sie auch: VW Rüstung? Betriebsratschefin Erwägt Produktion in Osnabrück)














