Eine Krankheitsbedingte Kündigung ist in Deutschland nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass die Krankheit des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führt und keine Besserung in Sicht ist. Ein bloßer Verdacht auf häufige oder langwierige Erkrankungen reicht nicht aus.

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- Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit zulässig?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine krankheitsbedingte Kündigung erfüllt sein?
- Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?
- Welche Rolle spielt die Gesundheitsprognose?
- Was können Arbeitnehmer gegen eine krankheitsbedingte Kündigung tun?
- Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fakten
- Kündigung wegen Krankheit ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
- Arbeitgeber muss betriebliche Beeinträchtigung nachweisen.
- Prognose über den Krankheitsverlauf spielt eine entscheidende Rolle.
- Vor einer Kündigung muss oft ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt werden.
Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit zulässig?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann rechtens, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führt. Zudem muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, das heißt, es ist nicht absehbar, wann der Arbeitnehmer wieder vollständig einsatzfähig sein wird. Der Arbeitgeber muss diese Umstände beweisen.
Wie Stern berichtet, sind die Hürden für eine solche Kündigung sehr hoch. Es reicht nicht aus, wenn ein Arbeitnehmer lediglich häufig krankgeschrieben ist.
Welche Voraussetzungen müssen für eine krankheitsbedingte Kündigung erfüllt sein?
Zunächst muss eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vorliegen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise aufgrund häufiger Fehlzeiten die Arbeitsabläufe gestört sind oder zusätzliche Kosten entstehen. Weiterhin muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Es muss also davon auszugehen sein, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft weiterhin krankheitsbedingt ausfallen wird. (Lesen Sie auch: Arbeitsrecht: Darf mein Chef mir wegen Krankheit…)
Zudem muss der Arbeitgeber prüfen, ob es mildere Mittel gibt, um die Situation zu verbessern. Dies kann beispielsweise die Anpassung des Arbeitsplatzes oder die Umsetzung des Arbeitnehmers auf eine andere Stelle sein.
Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber in vielen Fällen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Ziel des BEM ist es, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer nach Möglichkeiten zu suchen, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Verfahren, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam nach Wegen suchen, um die Arbeitsfähigkeit des erkrankten Mitarbeiters wiederherzustellen und zu erhalten. Dabei werden individuelle Lösungen erarbeitet, die sowohl den Bedürfnissen des Arbeitnehmers als auch den betrieblichen Erfordernissen Rechnung tragen. Die Integrationsämter bieten hierzu Informationen und Unterstützung an.
Ein BEM kann beispielsweise die Anpassung des Arbeitsplatzes, die Reduzierung der Arbeitszeit oder die Umsetzung auf eine andere Stelle umfassen. (Lesen Sie auch: Kündigung bei Krankheit: Darf Mein Chef Mich…)
Welche Rolle spielt die Gesundheitsprognose?
Die Gesundheitsprognose ist ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen Krankheit. Der Arbeitgeber muss darlegen, dass aufgrund der Erkrankung des Arbeitnehmers auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist. Hierfür kann er beispielsweise ärztliche Gutachten einholen.
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn eine positive Gesundheitsprognose vorliegt, das heißt, wenn absehbar ist, dass der Arbeitnehmer bald wieder vollständig einsatzfähig sein wird.
Es ist ratsam, sich bei einer drohenden Kündigung wegen Krankheit rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage einschätzen und den Arbeitnehmer bei der Durchsetzung seiner Rechte unterstützen.
Was können Arbeitnehmer gegen eine krankheitsbedingte Kündigung tun?
Arbeitnehmer, die eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben, haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung rechtmäßig war. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu finden. (Lesen Sie auch: Kündigung bei Krankheit: Wann darf der Chef…)

Im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage wird die Kündigung für unwirksam erklärt. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Weiterbeschäftigung und die Zahlung seines Gehalts.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rolle spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit bei einer Kündigung wegen Krankheit?
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt eine Rolle, da das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat. In diesem Fall muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. (Lesen Sie auch: Arbeitsrecht: Das dürfen Sie unternehmen, wenn Sie…)
Was passiert, wenn der Arbeitgeber vor der Kündigung kein BEM durchgeführt hat?
Hat der Arbeitgeber kein BEM durchgeführt, obwohl dies erforderlich gewesen wäre, kann dies die Kündigung unwirksam machen. Das Unterlassen des BEM kann als Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gewertet werden und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage erhöhen.
Kann ich wegen einer psychischen Erkrankung gekündigt werden?
Auch bei psychischen Erkrankungen ist eine krankheitsbedingte Kündigung grundsätzlich möglich, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings sind die Anforderungen an die Gesundheitsprognose und die betriebliche Beeinträchtigung in der Regel höher, da psychische Erkrankungen oft schwerer zu beurteilen sind.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
Ein genereller Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer krankheitsbedingten Kündigung nicht. Allerdings kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ein Vergleich geschlossen werden, in dem sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet, um die Kündigungsschutzklage abzuwenden.

















