Die Kündigung bei Krankheit ist ein komplexes Thema im Arbeitsrecht. Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig? Eine solche Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, wenn die Krankheit des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führt und keine Besserung in Sicht ist. Arbeitgeber müssen dabei hohe Hürden überwinden.

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- Krankheitsbedingte Kündigung: Wann ist sie rechtens?
- Steigende Krankmeldungen: Eine Belastung für Unternehmen
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Kündigung bei Krankheit erfüllt sein?
- Das Dreistufenmodell der krankheitsbedingten Kündigung
- Welche Rolle spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit?
- Was können Arbeitnehmer gegen eine Kündigung unternehmen?
- Wie geht es weiter?
- Häufig gestellte Fragen
Das ist passiert
- Krankschreibungen in Deutschland erreichen Rekordniveau.
- Arbeitgeber denken über krankheitsbedingte Kündigungen nach.
- Arbeitsrecht setzt hohe Hürden für Kündigungen bei Krankheit.
- Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Krankheitsbedingte Kündigung: Wann ist sie rechtens?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist rechtens, wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt werden und es keine milderen Mittel gibt. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu unzumutbaren Belastungen führen. Haufe.de erläutert die Details.
Steigende Krankmeldungen: Eine Belastung für Unternehmen
Die Zahl der Krankschreibungen in Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dies stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, da Arbeitsausfälle kompensiert und betriebliche Abläufe aufrechterhalten werden müssen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), sind die Fehlzeiten aufgrund von Krankheit im Jahr 2023 auf ein Rekordhoch gestiegen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Erkältungskrankheiten bis hin zu psychischen Belastungen.
Diese Entwicklung führt dazu, dass Arbeitgeber zunehmend über Maßnahmen nachdenken, um die Auswirkungen von krankheitsbedingten Ausfällen zu minimieren. Eine Möglichkeit, die in diesem Zusammenhang diskutiert wird, ist die krankheitsbedingte Kündigung. Allerdings ist diese Maßnahme rechtlich sehr umstritten und unterliegt strengen Voraussetzungen.
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sind psychische Erkrankungen eine der Hauptursachen für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Dies führt zu erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten. (Lesen Sie auch: Kündigung Bei Krankheit: Wann darf der Chef…)
Welche Voraussetzungen müssen für eine Kündigung bei Krankheit erfüllt sein?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Zunächst muss eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufs vorliegen. Dies bedeutet, dass die Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Belastung für das Unternehmen führen müssen.
Darüber hinaus muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Das bedeutet, dass es keine Aussicht auf eine baldige Besserung des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers geben darf. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist.
Des Weiteren muss der Arbeitgeber prüfen, ob es mildere Mittel gibt, um die Situation zu verbessern. Dies kann beispielsweise die Umsetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz oder die Anpassung der Arbeitsbedingungen sein. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht gezogen werden.
Wie Stern berichtet, sind die Hürden für eine solche Kündigung sehr hoch.
Das Dreistufenmodell der krankheitsbedingten Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht hat ein Dreistufenmodell entwickelt, das bei der Prüfung einer krankheitsbedingten Kündigung angewendet wird. Dieses Modell umfasst folgende Schritte: (Lesen Sie auch: Arbeitsrecht: Das dürfen Sie unternehmen, wenn Sie…)
- Negative Gesundheitsprognose: Es muss eine hinreichend sichere Prognose vorliegen, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig krankheitsbedingt ausfallen wird.
- Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen: Die Fehlzeiten müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen.
- Interessenabwägung: Es muss eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers erfolgen. Dabei sind insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Alter des Arbeitnehmers und die Ursache der Krankheit zu berücksichtigen.
Nur wenn alle drei Stufen erfüllt sind, kann eine krankheitsbedingte Kündigung rechtmäßig sein.
Welche Rolle spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit?
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine wichtige Rolle. Je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist, desto höher sind die Anforderungen an die Kündigung. Ein langjähriger Mitarbeiter genießt einen besonderen Kündigungsschutz und kann nur in Ausnahmefällen aufgrund von Krankheit gekündigt werden.
Auch das Alter des Arbeitnehmers wird bei der Interessenabwägung berücksichtigt. Ältere Arbeitnehmer genießen in der Regel einen höheren Kündigungsschutz als jüngere Arbeitnehmer.
Eine Kündigung während einer laufenden Krankschreibung ist grundsätzlich möglich, ändert aber nichts an den oben genannten Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss weiterhin die Rechtmäßigkeit der Kündigung nachweisen.

Was können Arbeitnehmer gegen eine Kündigung unternehmen?
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung aufgrund von Krankheit erhält, hat er die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Zunächst sollte er die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Dieser kann beurteilen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage hat. (Lesen Sie auch: Telefonzellen Abbau Dauert Länger als Geplant –…)
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses prüft das Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Dabei werden alle relevanten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.
Im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage ist die Kündigung unwirksam. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Weiterbeschäftigung und auf Nachzahlung seines Gehalts.
Wie geht es weiter?
Die Diskussion um krankheitsbedingte Kündigungen wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Angesichts steigender Krankmeldungen und einer alternden Belegschaft werden sich Unternehmen verstärkt mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind und im Falle einer Kündigung professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickeln wird. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich während einer Krankschreibung gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung während einer Krankschreibung ist grundsätzlich möglich. Die Krankschreibung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie bei jeder anderen Kündigung auch.
Was ist eine negative Gesundheitsprognose?
Welche Rolle spielt die Interessenabwägung bei einer Kündigung?
Bei der Interessenabwägung werden die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gegeneinander abgewogen. Dabei werden insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Alter des Arbeitnehmers und die Ursache der Krankheit berücksichtigt.
Was kann ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalte?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie diese von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Dieser kann beurteilen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage hat. Eine Klage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden.
Gibt es Alternativen zur krankheitsbedingten Kündigung?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kündigung bei Krankheit ein sensibles und rechtlich komplexes Thema ist. Arbeitgeber müssen hohe Hürden überwinden, um eine solche Kündigung auszusprechen. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren und ihre Rechte durchzusetzen.
