„Lady Susanna“ in U-Haft: Was wird der Münchner Domina vorgeworfen?
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine 47-jährige Frau erhoben, die als „Lady Susanna“ bekannt ist. Ihr wird vorgeworfen, einen 65-jährigen Banker in ihrer Wohnung getötet zu haben. Wie Bild berichtet, soll sich die Tat bereits im vergangenen Jahr ereignet haben.

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Hintergründe des Falls: Was bisher bekannt ist
Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten Totschlag vor. Demnach soll es zwischen der Domina und dem Bankier zu einem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf die Situation eskalierte. Die genauen Umstände der Auseinandersetzung sind noch Gegenstand der Ermittlungen. Die Leiche des Bankers wurde in der Wohnung der Beschuldigten gefunden. (Lesen Sie auch: Til Schweiger Versicherung: 480.000 Euro nach Mega-Klage!)
Die wichtigsten Fakten
- Lady Susanna, eine Münchner Domina, sitzt in Untersuchungshaft.
- Ihr wird Totschlag an einem 65-jährigen Banker vorgeworfen.
- Die Tat soll sich bereits im vergangenen Jahr ereignet haben.
- Die Beschuldigte bestreitet die Tat.
Wie geht es nun weiter?
Derzeit befindet sich Lady Susanna in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, nun muss das Gericht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Im Falle einer Verurteilung droht der Beschuldigten eine mehrjährige Haftstrafe. Die Ermittlungen dauern an.
Totschlag ist im deutschen Strafgesetzbuch (§ 212 StGB) definiert als die Tötung eines Menschen ohne Vorliegen von Mordmerkmalen. Die Strafe für Totschlag beträgt Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. (Lesen Sie auch: Nazi Raubkunst: München Gibt Ury-Gemälde an Erben…)
Die Rolle der Münchner Polizei in den Ermittlungen
Die Münchner Polizei hat umfangreiche Ermittlungen am Tatort und im Umfeld der Beschuldigten durchgeführt. Dabei wurden Spuren gesichert und Zeugen befragt. Die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen sind ein wichtiger Bestandteil der Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Polizei Bayern hat sich bisher nicht detailliert zu dem Fall geäußert, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden.
Was sagt das Gesetz?
Im deutschen Strafrecht ist Totschlag ein schwerwiegendes Verbrechen. Die Verurteilung hängt von den genauen Umständen der Tat ab. Dabei werden unter anderem die Motive des Täters, die Art der Tatausführung und die persönlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt. Ein Anwalt für Strafrecht kann in solchen Fällen Details zum §212 StGB liefern. (Lesen Sie auch: Es geht um viel Geld – Ex-Freundin…)
Der Fall „Lady Susanna“ wird in den kommenden Wochen und Monaten die Justiz beschäftigen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird und welche Beweise im Prozess vorgelegt werden.







